StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

Habe das mal zum Anlass genommen, den freundlichen Zusteller von nebenan eine kleine Erinnerung zu senden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in wenigen Tagen tritt die neue StVO in Kraft.
Neben dem minimalen seitlichen Abstand zum Überholen von Fahrrädern von 1,5m innerorts gelten dann für das Parken auf Geh- und Radwegen höhere Bußgelder und neue Regelungen. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe parken.
Halten auf „Schutzstreifen“ ist künftig ebenso verboten wie auf dem Radweg.
Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
Herzlichen Dank vorab!

Freundliche Grüße“
 
@abcde : Als Gag. Mehr nicht.
Zumal beim IG Preis auch Leute drunter sind, die ich jetzt nicht gleich als "schlecht" bezeichnen würde.
"für den Befehl an ihre Soldaten, keine scharfe Munition mehr zu verwenden, sondern stattdessen lediglich „Peng!“ zu rufen. "
 
Nach dem Gag kommt das Nachdenken. Sollte es jedenfalls, schließlich hat er ihn dafür bekommen.
 
Der letzte Punkt der Adfc-Deutung gefällt mir super:
Haifischzähne erlaubt!
Endlich, auch für die Nichtsehensten der Nichtsehewollenden!
Gruß Krischan
 
Neue Abstandsregel im Straßenverkehr Wenn ein Fahrrad so breit wie ein Trecker wird


Nettes Foto...
 
Das Bußgeldverfahren gegen einen Linienbusfahrer, der mich zu eng überholte, läuft laut Auskunft der Polizei. Ich hatte den Überholvorgang mitgeschnitten.

Die Beweislage bezüglich des eingehaltenen Abstandes dürfte auf deutlich über der Hälfte der innerörtlichen Straßen hervorragend sein, denn praktisch alle Nebenstraßen sind überhaupt nicht breit genug, dass ein regelgerechtes Überholen möglich ist. Ein Problem dürfte nur der Nachweis sein, dass überhaupt ein Überholvorgang stattgefunden hat.
 
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Neue Abstandsregel im Straßenverkehr Wenn ein Fahrrad so breit wie ein Trecker wird


Nettes Foto...

mir stösst dabei ehr auf, das man so deutlich macht, das man ja wegen den neuen regeln als autofahrer 'eigentlich hinten anstehen soll'.
ich sehe es ehr so das wenn die strasse zu eng ist man SELBSTVERSTÄNDLICH hinten an stehen muss.
radfahrer sind schliesslich vollwertige verkehrsteilnehmer, auch wenn viele das nicht wahr haben wollen und durch das jahrzehntelange abschieben auf radwege viele der meinung sind 'die haben nix auf der auto-only-strasse zu suchen', aber genau da liegt ja der (denk-)fehler, strassen sind eben NICHT auto-only.....

@Klaus d.L. :
wart ma noch 4 wochen ab, dann kommt post :
mangels öffentlichem interesse bla bla, wetten?

war bei uns auch so, wo sich gegen uns mehrere leute abgesprochen haben und uns bei allen ämtern, behörden und dem vermieter angeschwärzt haben, weil wir angeblich gar morddrohungen gemacht hätten und unsere wohnung verwahrlost wäre etc.
es sein ja auch garkein schaden entstanden,
nö is nicht, wir mussten nur einen prozess durchmachen und hätten fast die wohnung verloren, aber sowas ist ja kein schaden, schon garnicht das wenn man unter anderem im internet schlecht gemacht wurde........

wir hätten natürlich noch privat klage einreichen können, aber da sagte man gleich erstmal 'schlichtungsstelle' und alles selber zahlen im vorraus, kann man sich dann ja wiederholen.....
 
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Ist zwar nervig, aber unser Verkehrsminister ist zu blöd um Gesetze zu machen.
Hat mal eben das Zitiergebot vergessen, womit die ganze StVO Novelle hinfällig ist. :sick:
Wählt Scheiße und bekommt Scheiße.
 
Nicht nur dazu ist er zu blöd....
Mit dem was der nicht kann, kann man ein ertragreiches Unternehmen betreiben
 
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Ist zwar nervig, aber unser Verkehrsminister ist zu blöd um Gesetze zu machen.
Hat mal eben das Zitiergebot vergessen, womit die ganze StVO Novelle hinfällig ist. :sick:
Wählt Scheiße und bekommt Scheiße.

Wo hast Du das denn her? Das wurde bei einer älteren Novelle diskutiert, aber bei der 2020er?
 
Neue Abstandsregel im Straßenverkehr Wenn ein Fahrrad so breit wie ein Trecker wird

Musste heute innerorts mit dem Auto hinter einem älteren Herrn auf dem Rad herfahren. Der Autofahrer hinter mir hupte und gestikulierte wie ein Irrer (musste das Radio lauter stellen :ROFLMAO: ) unglaublich!
Enge Straße einseitig beparkt, ein Überholen wäre nur möglich gewesen, wenn des Radfahrers Leben egal gewesen wäre. Als er versuchte mich in der 30-er Zone zu überholen, um den Radfahrer „loszuwerden“, dachte ich es haaaaakt und bin mittig gefahren. Der Radler war fit 23-24kmh. In dem Alter. Chapeau!
 
Wo hast Du das denn her? Das wurde bei einer älteren Novelle diskutiert, aber bei der 2020er?
Erstes Finding;)
 
Wo hast Du das denn her?

Ah, gefunden. Es wird vom ADAC verbreitet.
Ob das Blödheit von Scheuer war? Er wollte ja die Verschärfungen nicht, die der Bundesrat ihm in die Novelle geschrieben hat.

Am vorgeschriebenen Mindestabstand ändert sich aber nichts, weil der ja aufgrund der Rechtsprechung schon vorher galt.
 
Das ist jetzt nciht wahr, oder? Die haben nicht den gleichen Fehler 2x kurz hintereinander gemacht?!
 
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