StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

@Rainaari manchmal machen sie auch hintereinander zwei unterschiedliche Fehler, hilft auch nicht :ROFLMAO:
unglaublich nur, dass die so viel Geld dafür bekommen und nicht regresspflichtig sind, das wäre mal was. Diäten verdoppeln, bei Fehlern zur Rechenschaft ziehen mit dem ganzen Vermögen:unsure: Ui Ui Ui :cool:
 
Ist zwar nervig, aber unser Verkehrsminister ist zu blöd um Gesetze zu machen.
Hat mal eben das Zitiergebot vergessen, womit die ganze StVO Novelle hinfällig ist. :sick:
Wählt Scheiße und bekommt Scheiße.

Die Rechtsmeinung des ADAC ist erstmals nur Propaganda.
Da muss man abwarten was passiert.

2009 wurde die Novelle wegen Zitierfehler vom Bundesverkehrsministerium "zurückgekommen".
Da die dies aber weder dürfen noch in der korrekten Form veröffentlicht wurde.
Blieb formal die Novelle in Kraft bis die strittigen Punkte in der übernächsten Novelle geändert wurden.

Nur haben damals die Länder sich beschwert. Diesmal sind die Länder die jenigen welche die Fahrverbote in der jetzigen Form wollten.
Kommt also erstmal drauf an ob die Länder den Schwanz einziehen und was die Juristen zu dem Formfehler sagen.

 
Ob das Blödheit von Scheuer war?
Definitiv. Er wollte das ja teilweise rückgängig machen im Sinne der Dosenfahrer.
Danke übrigens an die Verantwortlichen Ministerialbeamten...
Da erwarte ich eher Absicht statt Unfähigkeit.
Und über die Expertise unseres Verkehrsministers kann man sich schlecht streiten
 
Im zweiten Artikel steht was von redaktionellem Fehler beim Zitieren wg der Bundesratsänderungen. Könnte also nur nicht gedruckt, aber richtig durchgekommen sein. Das wird sich bald klären :sleep:
Gruß Krischan
 
Dieser "Fehler" hat doch schon 2009 die Schilder-Novelle gekippt. Es scheint sich im Verkehrsmysterium um eine valide Methode zur Rücknahme von Gesetzen am Parlament vorbei zu handeln.

:cautious: ich weiß, man soll keine Boshaftigkeit annehmen, wo auch Dummheit als Erklärung ausreicht; aber identisch wiederkehrende Dummheit kann ich selbst bei einem Ministerium, das von Mitgliedern einer von Bergvölkern gewählten Splitterpartei geführt wird, nicht annehmen.:cool:

Gruß
Christoph
 
2009 wurde die Novelle wegen Zitierfehler vom Bundesverkehrsministerium "zurückgekommen".
Da die dies aber weder dürfen noch in der korrekten Form veröffentlicht wurde.
Blieb formal die Novelle in Kraft bis die strittigen Punkte in der übernächsten Novelle geändert wurden.
Das hat um die vier Jahre gedauert ...
Das Verkehrsmysterium hat bei nachfolgenden StVO-Änderungen in der Zeit stets die alte StVO von vor 2009 auf seiner Webseite fortgeführt, während das Justizministerium auf seiner Webseite die neue StVO von 2009 fortgeführt hat ...
Erst die komplette Neufassung von 2013 hat das bereinigt ...
 
Stellen sich mir zwei Fragen:
Wieso hielt das Justizministerium an der 2009er StVO mit dem angeblichen juristischen Fehler fest?
Warum kommen die ADAC-Juristen erst jetzt mit dem Fehler ums Eck, der spätestens am 28.4. ihnen hätte auffallen müssen?
 
Warum kommen die ADAC-Juristen erst jetzt mit dem Fehler ums Eck, der spätestens am 28.4. ihnen hätte auffallen müssen?

Weil eine verabschiedete Novelle die man außer Kraft setzen kann, denen mehr hilft wie eine Novelle ohne Zitierfehler und Fahrverbot ab 21/26km/h.
Dann sind sie die Retter aller Autofahrer.

Wichtiger wäre zu klären. Ob der Trick mit dem Zitierfehler immer praktiziert wird.
Unter dem Motto, wenn jemand was nicht passt, können wir die Novelle jeder Zeit für ungültig erklären.
Dann wäre das kein Formfehler sondern Absicht.
Und dann müsste ein Gericht klären in wie weit ein Zitierfehler den Inhalt der Novelle verändern kann.
Dem Inhalt haben ja Bund und Länder zugestimmt.
 
Die Bundesrepublik Deutschland hatte noch NIE einen Verkehrtminister, wo was getaugt hätte. Mit Autobahnminister "Adolf" Seebohm ging der Quatsch los, und alle bislang bayrischen schwarzen Politiker hatten auf diesem Posten .nichts Besseres zu tun, als sich von der Blechdosenindustrie kaufen zu lassen. Es ist doch ein Unding, wenn man jede Sperrung und jedes rechtswidrige Blauschild erst aufwendig wegklagen muß!
 
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