Im konkreten Fall, wie er hier geschildert wurde, (Nun habe ich hier eine Rohloff, sie ist keine 9 Monate alt und hat keine 1000km auf dem Buckel. Ich habe sie mit einem Komplettrad drumherum mit etwa 5 Monaten Alter und 500km Laufleistung gekauft) haben wir ja folgende Konstellation:
1.
@burninhell hat Rad incl. Rohloff gebraucht gekauft, mutmaßlich von Privat.
2. der Vorbesitzer hat das Rad vermutlich neu gekauft von einem Händler als Komplettrad incl. Rohloff
3. Der Händler hat das Rad von einem Hersteller gekauft, entweder komplett incl. Rohloff oder als Rahmenkit, das er selbst aufgebaut hat
4. Falls komplett vom Hersteller gekauft hat der wiederum die Nabe bei Rohloff gekauft, andernfalls hat der aufbauende Händler das getan
Jetzt ist also ein Problem mit der Rohloff aufgetreten, dass
@burninhell gerne behoben hätte. Wie geht das? Er hat rein rechtlich einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegen den (Privat)mann, von dem er das Rad gekauft hat. Der muss sich also um die Fehlerbehebung kümmern, ausser, er hat die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen (was ja durchaus üblich ist). Einen Anspruch gegen Rohloff hat
@burninhell nicht - er hat ja keinerlei Vertrag mit ihnen geschlossen. Einen Anspruch gegen den Händler hat er auch nicht, ausser, der Verkäufer hat die (Rest)Garantieansprüche auf ihn übertragen und der Händler erkennt das auch an (ob er das muss oder nicht
ist juristisch möglicherweise noch nicht abschliessend geklärt, ein Ausschlussversuch ist durchaus üblich). Gegen den Hersteller besteht wiederum analog zu Rohloff kein Gewährleistungsanspruch mangels Vertrag von
@burninhell oder dem Erstkäufer mit diesem.
Ergo: Der erste Weg geht zum Vorbesitzer. Wie immer gilt hier die Beweislastumkehr: Wenn Problem innerhalb des ersten halben Jahres geht das Gesetz davon aus, dass der Fehler bereits beim Kauf angelegt war, danach muss der Käufer beweisen, dass das so war. Da der Gebrauchtkauf noch kein halbes Jahr her ist besteht also offenbar ein Anspruch gegen den Verkäufer, ausser, dieser hat ihn wirksam ausgeschlossen. Der Erstkäufer wiederum könnte seinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler ziehen - das Rad ist zwar älter als sechs Monate, bei einem erwiesenermaßen so hochwertigen Produkt wie der Rohloff und einer so geringen Laufleistung sollte es trivial und vermutlich erfolgreich sein zu argumentieren, dass das kein normaler Verschleiss sein kann und daher der Fehler bereits angelegt gewesen sein muss. Um so mehr, weil man bedienungstechnisch ja nicht wirklich was tun kann, um so einen Fehler zu provozieren. Wenn, ja wenn tatsächlich ein Materialfehler vorliegt (und nicht z.B. lediglich eine Überfüllung).
Dann gibt es neben der Gewährleistung noch die freiwillige Garantie des Herstellers. Vom Liegeradhersteller genau wie von Rohloff. Da die freiwillig ist kann jeder Hersteller da die Bedingungen festlegen wie er lustig ist. D.h. z.B. dass die Garantie nur für den Erstkäufer gelten kann, dass sie über den Fachhandel geltend gemacht werden muss und wenn der Hersteller auf einer Anlieferung via Pony Express bestünde wäre das wohl auch zulässig. Wie es in Sachen Zweitkäufer bei Rohloff aussieht müsste man nachgucken - auf der Webseite habe ich auf die Schnelle nichts gefunden ausser dem Verweis auf die Bedinungen auf der organgenen Garantiekarte. Was da aktuell draufsteht weiss ich nicht und ich war eh zu faul, meine Rohloffkarten auszugraben.
Unterm Strich läuft es also wenn man kein Streithansel ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Goodwill aller Beteiligten und auf Kulanz hinaus. Dass Rohloff sich da auf den Weg über einen Händler versteift ist unschön, aber verständlich. Dass der Händler, bei dem das Rad nicht gekauft wurde, dafür eine Handlingpauschale haben will ist auch unschön, aber auch verständlich. Man könnte sich aber an den ursprünglichen Händler wenden, notfalls über den Vorbesitzer, der müsste das eigentlich kostenfrei abwickeln. Und man könnte mal gucken, was die Garantie des Fahrradherstellers sagt - vielleicht führte ja auch über diesen ein Weg.
In der Praxis ist es wahrscheinlich am einfachsten, die 40€ Handlingfee zu bezahlen (alles andere kostet mehr Zeit, als zumindest mir die 40€ wert wären) oder ggf. noch mal einen anderen Händler auszuprobieren - ein Händler, bei dem man selbst Kunde ist und mit gewisser Regelmässigkeit was kauft oder gekauft hat ist da vermutlich potentiell freundlicher als einer, der einen noch nie gesehen hat und wahrscheinlich so schnell auch nicht mehr sehen wird. Ja, es wäre schön, wenn Rohloff Vereinbarungen mit ihren Händlern hätte, dass Garantiefälle kostenlos über diese abgewickelt werden bzw. es ein Handlingfee von Rohloff selbst dafür gibt. Wenn es denn Garantiefälle sind, was ja vorher nicht immer 100% klar ist. Aber das scheint ja aktuell nicht so zu sein. Schade. So gesehen verstehe ich die Enttäuschung von
@burninhell, aber prinzipiell auch, warum Rohloff so agiert wie sie es tun was den Ersatzteilverkauf angeht und auch den Endkundenkontakt bei Serviceanfragen. Auch wenn ich selbst das nicht gut finde. Das ist halt ein sehr hoher Kosten- und Nervfaktor und um den als Hersteller nicht zu haben hat man ein Händlernetz. Die Händler verdienen ja auch an einer Rohloff, nur eben nicht der, der Gewährleistungsansprüche abwickeln soll, ohne vorher die Nabe verkauft zu haben.