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Die gegnerische Versicherung ist auch meine. Es ist dieselbe. Hakt sich die Krähe jetzt selbst das Auge aus? Nein sie haben noch keinen Kontakt aufgenommen. Es wäre natürlich auch förderlich wenn mal die Schuldfrage offiziell geklärt wäre.
Was verstehst Du unter: "wenn mal die Schuldfrage offiziell geklärt wäre."?
Klärung in einem Strafverfahren?
Bringt keinen Schadenersatz.
Der Schadenersatzanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der mit einen Strafverfahren nichts zu tun hat.
Dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung mit deiner Haftpflicht-Versicherung identisch ist, spielt keine Rolle. Sie sind nur für den Erstattung und die Abwehr des jeweiligen Anspruchs zuständig.
Das ist auch der Grund für: "Nein sie haben noch keinen Kontakt aufgenommen."
Für die Geltendmachung des eigenen Schadenersatzanspruchs ist allein der Geschädigte zuständig. Er muss aktiv werden!
Dafür ist eine Rechtsschutz-Versicherung hilfreich. Sie würde bei Eintrittspflicht die Kosten (Anwaltskosten, Gutacherkosten) für die Geltendmachung des Schadenersatzes tragen. In diesem Rahmen würde dann erst einmal unabhängig von einer Haftpflicht-Versicherung die Höhe des Anspruchs definiert und gegenüber der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung geltend gemacht.