gear7lover's neuer SL

Die gegnerische Versicherung ist auch meine. Es ist dieselbe. Hakt sich die Krähe jetzt selbst das Auge aus? :unsure: Nein sie haben noch keinen Kontakt aufgenommen. Es wäre natürlich auch förderlich wenn mal die Schuldfrage offiziell geklärt wäre.

Was verstehst Du unter: "wenn mal die Schuldfrage offiziell geklärt wäre."?

Klärung in einem Strafverfahren?
Bringt keinen Schadenersatz.

Der Schadenersatzanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der mit einen Strafverfahren nichts zu tun hat.
Dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung mit deiner Haftpflicht-Versicherung identisch ist, spielt keine Rolle. Sie sind nur für den Erstattung und die Abwehr des jeweiligen Anspruchs zuständig.

Das ist auch der Grund für: "Nein sie haben noch keinen Kontakt aufgenommen."

Für die Geltendmachung des eigenen Schadenersatzanspruchs ist allein der Geschädigte zuständig. Er muss aktiv werden!
Dafür ist eine Rechtsschutz-Versicherung hilfreich. Sie würde bei Eintrittspflicht die Kosten (Anwaltskosten, Gutacherkosten) für die Geltendmachung des Schadenersatzes tragen. In diesem Rahmen würde dann erst einmal unabhängig von einer Haftpflicht-Versicherung die Höhe des Anspruchs definiert und gegenüber der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung geltend gemacht.
 
Es wäre natürlich auch förderlich wenn mal die Schuldfrage offiziell geklärt wäre.
Das dachte ich mir auch in meinem Fall. Ich weiss nicht, ob die Versicherungen mit Erfahrungswerten arbeiten und deshalb schon einen Schadenbegutachter losschicken können. Wie sie den Zeitwert festlegen und allfällige Wiederinstandsetzungskosten beurteilen, weiss ich nicht


Für die Geltendmachung des eigenen Schadenersatzanspruchs ist allein der Geschädigte zuständig.
Da bin ich zu wenig Jurist. Ich dachte aber, dass es Unterschiede gibt zwischen einem Schaden am gegnerischen Fahrzeug, resp. Verletzungen der Unfallbeteiligten und weiteren Schadenersatzansprüchen...
 
Ich wünsche dir von Herzen, dass die körperlichen Wunden schnell verheilen
und auch die seelischen !
Nach so einem Unfall ist alles anders. Die Leichtigkeit des Seins und die Selbstverständlichkeit zu existieren verändern sich erst einmal.
Aber es heilt mit der Zeit weiß ich aus Erfahrung.

Beste Wünsche von Jens
 
Mal so als Anhaltspunkt wie es laufen sollte:
-du rufst direkt nach dem Unfall die Polizei zur Unfallaufnahme
-du gehst umgehend nach dem Unfall zum Arzt (je länger die Arbeitsunfähigkeit, desto höher das Schmerzensgeld)
-der Unfallgegner meldet den Verkehrs-Unfall seiner KFZ-Haftpflichtversicherung
-du nimmst dir einen guten Anwalt für Verkehrsrecht! (vor allem wichtig, wenn die gegnerische Versicherung die Allianz ist)
-du meldest den Unfall deiner Rechtsschutzversicherung
-du lässt einen Kostenvoranschlag des Schadens am VM vom Hersteller/Reparaturbetrieb, etc erstellen
-Zusage deiner Rechtsschutzversicherung über die eventuelle Übernahme der Anwaltskosten
einige Wochen vergehen...
-die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter um den Schaden am VM anzusehen
wieder vergehen einige Wochen...
-die Versicherung zahlt den Schaden am VM, das Schmerzensgeld (auf das Konto des Anwalts)
-dein Anwalt überweist zeitnah dein Geld (die ganze Nummer dauerte insgesamt etwa 3 Monate)
-dein Anwalt mach sein Honorar bei der gegnerischen Versicherung geltend

Wie es nicht laufen sollte:
-du rufst nicht die Polizei zur Unfallaufnahme
-du gehst zum Arzt
-der Unfallgegner meldet den Schaden nicht seiner Versicherung
-die gegnerische Versicherung ist die Allianz und du Idiot nimmst dir keinen Anwalt
-du verbringst Monate damit, den Unfallgegner zur Schadensmeldung zu veranlassen
-ohne Schadensmeldung des Versicherten, oder polizeiliches Aktenzeichen, bearbeitet die gegnerische Versicherung deinen Schaden nicht
-du zeigst den Unfallgegner wegen fahrlässiger Körperverletzung an um ein polizeiliches Aktenzeichen zu bekommen
-du nimmst dir endlich einen nicht so guten Anwalt und meldest den Unfall deiner Rechtsschutzversicherung
-Zusage deiner Rechtsschutzversicherung über die eventuelle Übernahme der Anwaltskosten
-die Versicherung beginnt 3 Monate nach dem Unfall endlich mit der Bearbeitung des Schadens
Wochen vergehen...
-die Versicherung zahlt deinen Schaden über Monate verteilt in Teilbeträgen auf das Konto deines Anwalts
-der Anwalt behält vom ersten Teilbetrag einen Vorschuß auf sein Honorar ein
-du darfst deinen Anwalt wiederholt darauf hinweisen, das er dir (entgegen seiner Ansage) wieder dein Geld nicht zeitnah überwiesen hat
-nach 6-7 Monaten Nerverei kommt der letzte Teilbetrag
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die vielen guten Wünsche. Ihr seid super!
Und für die Psyche: als mir ein SUV die Vorfahrt nahm , auch mit Überfahren seines Stoppschildes, war eine Teilschuld meinerseits nicht einmal ansatzweise Thema, obwohl ich nicht auf dem nagelneuen und breiten Radweg nebenan gefahren bin sondern auf der Straße.
War auch Totalschaden meines Milanes.
Es wird ein juristischer Durchmarsch für dich denke ich
 
Macht das nicht die gegnerische Haftpflicht?
Das kann sie machen, aber sie arbeitet nicht im Interesse des Geschädigten.
Dazu gibt es auch noch andere Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Die kann / sollte ein Rechtsanwalt prüfen und dann auch geltend machen.
 
Ich fahre jetzt wirklich wenig Auto. Und trotzdem denke ich beim Losfahren im VM sehr oft, dass ich noch nicht angeschnallt bin...
Hier hätte ein Gurt vermutlich schon paar Blessuren vermieden, aber angeschnallt VM fahren, kann ich mir irgendwie auch net richtig vorstellen?
Die eingedrückten Radkästen übersteigen auch meine Vorstellungskraft. Das hätte ich nicht für möglich gehalten, aber es kann ja nur so passiert sein, wie beschrieben.
Eine Splitterschutzlage hat der Milan vorne nicht?
 
Bleibt bitte beim eigentlichen Thema und beachtet bitte, dass Wolfgang in der Schweiz fährt ... da sind einige Dinge anders.
 
Langsam werd ich hässig. Jetzt kam die Rechnung vom Abschleppdienst, den die Polizei bestellt zum Beschlagnahmen. 480CHF für eine halbe Stunde Arbeit. Die leben schon wie die Maden im Speck. Einfach mal Rechnung schicken. Irgendein Dummer zahlts dann schon.

Versicherung ziert sich auch noch.
 
So jetzt tönt es schon freundlicher nachdem ich endlich eine Schadennummer und einen Ansprechpartner(in) hab. Wo, obwohl noch kein Polizeibericht vorliegt von sich aus das Wort Betriebsgefahr zu meinem Vorteil erwähnt.
 
Die soll doch gar nicht arbeiten, nur Anwalt und Gutachter bezahlen. Und da sucht man sich eben jemanden der die eigenen Interessen vertritt.

Ich hoffe das ist auch in der Schweiz so.

In Deutschland zahlt die eigene Haftpflicht-Versicherung den Anwalt nur für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen.
Die Geltendmachung Haftpflichtansprüchen ist über eine Haftpflicht-Versicherung nicht abgedeckt.
In diesem Fall müssen die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt und das Gutachten selbst vorgesteckt werden, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
 
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