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warum?Ich hoffe, der Darsteller berücksichtigt die geplante StVO bezüglich der Mindesthöhe der Scheinwerfer von 50cm.
Aber nur, wenn Dein dauernder Aufenthaltsort (=Wohnort) in diesem anderen Land liegt.Ein legal in einem EU-Land zugelassenes/erlaubtes Fahrzeug darf in einem anderen EU-Land nicht beanstandet werden oder so ähnlich.
Gibts auf der SPEZI am WE eigentlich schon was zu sehen?fast fertig
nö, das ist zu frûh......