Es gibt eine neue Regelung. Da kann ich ja nur glücklich sein, dass mein Jobrad sich etwas verzögert hat. Das spart mir eine Menge Geld. Hier das Anschreiben, welches ich bekommen habe. Ich weiß aber jetzt nicht, ob das auch für andere Arbeitgeber gilt. Kann aber eigentlich nicht anders sein:
Liebe Firmenradler,
wir möchten Sie heute zu Verbesserungen hinsichtlich der Versteuerung des geldwerten Vorteils des DB Firmenrads und Änderungen im Bereich Versicherung und Service informieren.
Neue 0,5-Prozent-Regel für Ihr DB Firmenrad
Für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 erworbenen DB Firmenräder gibt es eine steuerliche Neuregelung: Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils werden statt einem Prozent nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Das haben die obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen.
Das DB Firmenrad gewinnt weiter an Attraktivität: Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung halbiert sich, von einem Prozent auf 0,5 Prozent. Dieser Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021. Ein Zeichen der Politik für mehr umweltfreundliche Mobilität, das wir sehr begrüßen!
Was bedeutet diese Neuregelung konkret für Sie? Hier ein Rechenbeispiel für eine Neubestellung: Für ein Firmenrad im Wert von 3.000 Euro mussten Sie bisher einen Prozent, das heißt 30 Euro pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Dank der neuen 0,5-Prozent-Regel zahlen Sie nur noch 15 Euro pro Monat, was bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 Prozent eine Ersparnis von 189 Euro in 36 Monaten bedeutet.
Sollten Sie Ihr Rad nach dem 1.1.2019 übernommen haben, wird die steuerliche Neuregelung rückwirkend in Ihrer nächsten Gehaltsabrechnung angepasst.
Sie haben Ihr Rad vor dem 1.1.2019 übernommen? Dann gelten die neuen steuerlichen Regelungen leider nicht für Ihr bestehendes Firmenrad – von den Vorteilen können Sie dann aber auf jeden Fall bei einer Neubestellung profitieren.
Noch mehr Versicherung und Service im Schadensfall
Als Benutzerin oder Benutzer eines DB Firmenrads sind Sie seit dem 12. März noch besser versichert als zuvor! Die Leistungen der Mobilitätsgarantie gelten ab sofort nicht mehr nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Und Schäden können Sie von nun an online an JobRad melden.
Gute Nachrichten für alle DB Firmenradler und solche, die es noch werden möchten: Der Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie ist deutlich erweitert worden. Auch die Abwicklung im Schadensfall wird für Sie noch komfortabler.
Seit dem 12. März können Sie die Leistungen der Mobilitätsgarantie über Deutschlands Grenzen hinaus nutzen, nämlich europaweit! Sind Sie mehr als zehn Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt und es kommt zu einem Schadensfall, können Sie auf umfangreiche Zusatzleistungen zählen. Unter anderem übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten bis zur Höhe von 500 Euro für Ihre Weiter- oder Rückfahrt. Übernachtungskosten von bis zu 80 Euro pro Nacht werden ebenfalls gezahlt. Damit Sie weiterhin mobil bleiben, können Sie sich außerdem für maximal zwei Wochen ein Ersatzfahrrad für bis zu 25 Euro pro Tag bei einem Händler in Ihrer Umgebung leihen. Auch diese Kosten tragen wir.
Darüber hinaus können Sie Schäden von nun an online melden: Gehen Sie dafür einfach ins mein-JobRad-Portal und klicken Sie auf „Schaden melden“.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start mit Ihrem DB Firmenrad ins Frühjahr!