Begegnungen mit der Polizei [Sammelfaden]

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Hallo,

Schwarzgekleidete sind gewöhnlich Gemeindemitarbeiter und keine Polizei! Wir haben mit denen meist nix zu tun, da die 1. niemanden anhalten dürfen und 2. sich um Falschparker kümmern! Fahrräder im weitesten Sinn können nicht falsch parken!:)

Ich fürchte, das stimmt so nicht ganz: Wenn Du durch die Fußgängerzone radelst, sind sie auch zuständig, zumindest halten sie sich bei uns für zuständig.

Gruß, Klaus
 
Hallo,



Ich fürchte, das stimmt so nicht ganz: Wenn Du durch die Fußgängerzone radelst, sind sie auch zuständig, zumindest halten sie sich bei uns für zuständig.

Gruß, Klaus

Unser ADFC Vorsitzender hat in seiner Funktion als Stadtrat mal nach gefragt was die dürfen.
Antwort: Mit gewisser Ausbildung dürfen die auch mehr. Unter anderem fliessenden Verkehr anhalten.
 
Polizei ist Landessache, Kompetenzen einzelner lokaler städtischer "Polizeien" in diesem Rahmen evtl. auch noch Verhandlungssache, daher kann man die Erkenntnisse über die Befugnisse in Region A schlecht auf die Regionen B-Z übertragen ...
 
Êin kleines Problem sehe ich darin, wer über die Zuständigkeiten und Befugnisse Bescheid weiß.
Wer sagt mir, dass die Person vor mir nicht nur irgendein Hampelmann ist? Ich meine, wer außer ihr selbst? Dienstausweise von Bundes- oder Landesbehörden werden an die städtische Hilfspolizei ja wohl eher nicht ausgegeben.
 
Êin kleines Problem sehe ich darin, wer über die Zuständigkeiten und Befugnisse Bescheid weiß.
Wer sagt mir, dass die Person vor mir nicht nur irgendein Hampelmann ist? Ich meine, wer außer ihr selbst? Dienstausweise von Bundes- oder Landesbehörden werden an die städtische Hilfspolizei ja wohl eher nicht ausgegeben.

Recht einfach: sie haben keine Kompetenzen zur Personalienfeststellung oder gar freiheitsentziehenden Maßnahmen. Wenn sie also in solche Regionen vordringen wollen, müssen sie immer die Polizei hinzuziehen. In diesem Rahmen kann man also jederzeit durchaus autonom feststellen, ob ein berechtigtes Interesse hinter den Wünschen der städtischen Uniformträger existiert.
 
Einen "Dienstausweis" erhalten freiwillige Polizeidienstmitarbeiter in Hessen z.B. durchaus, jedoch erst nach Abschluss der "Ausbildung", welche ein paar Monate dauert. Teilweise tragen sie Pfefferspray und Sprechfunkgeräte (wenn sie nicht über Mobiltelefone kommunizieren).

Recht einfach: sie haben keine Kompetenzen zur Personalienfeststellung oder gar freiheitsentziehenden Maßnahmen. Wenn sie also in solche Regionen vordringen wollen, müssen sie immer die Polizei hinzuziehen.

Doch, Martin, sie dürfen durchaus Identitätsfeststellung betreiben. Festhalten dürfen sie nicht, jedoch auffordern, dort zu verweilen, bis die angeforderten Polizeibeamten eintreffen. Tust Du dies nicht, dürfen sie Dich theoretisch verfolgen, ob sie es tun, ist die andere Frage (zu Fuß einen Fahrradfahrer zu verfolgen wird z.B. schwierig). Bei Bedrohung oder Aggression sowie bei einsehbaren Rechtsverstößen sind sie zwar angehalten, sich nicht zu gefährden, können Dich jedoch (wie jeder zivile Bürger auch) fixieren, um Gefahr abzuwenden (was dann unter Notwehr oder Nothilfe fällt).

Wenn Du indess Dich rasch entfernst, nachdem sie Dich auf dem Fahrrad darum gebeten haben, zu verweilen, dann können sie akut außer der Bitte um Polizeibeamtenunterstützung wenig tun, denn Waffen (abgesehen vom Pfefferspray) oder Rechte, Dich vor Ort zu bestrafen, führen sie nicht. In dem Fall würden sie den herbeigerufenen Polizeibeamten mitteilen, wie Du ausgeschaut hast (und Dein Fahrrad) und diese kümmern sich um alles Weitere.

Wenn Du demnach gerade von einer illegalen Aktion mit Beweisen im Gepäck zurückkehrst, ist es empfehlenswert, bei freiwilligen Polizeidienstmitarbeitern nicht stehenzubleiben, sondern Dich schnellstmöglich vom Acker zu machen. :D Sofern Du keine Rechtsverstöße begangen hast, ist es natürlich empfehlenswert, vor Ort zu bleiben, wenn sie Dich dazu auffordern.

Sie haben übrigens noch ein Recht: Sie dürfen Dir Platzverweise (in Hessen zumindest) erteilen. Das ist auch einer ihrer Hauptaufgabenbereiche: eskalierende Situationen und Ansammlungen schlichten / verteilen, bevor diese eskalieren.

Ein Polizeibeamter in Zivil ist indess eine andere Geschichte.

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

Bei Bedrohung oder Aggression sowie bei einsehbaren Rechtsverstößen sind sie zwar angehalten, sich nicht zu gefährden, können Dich jedoch (wie jeder zivile Bürger auch) fixieren, um Gefahr abzuwenden (was dann unter Notwehr oder Nothilfe fällt).

Der sogenannte Jedermann-Paragraf besagt sinngemäß, dass jedermann (und jederfrau) einen auf frischer Tat ertappten Straftäter festhalten darf, bis die Identität festgestellt oder die Polizei ihn übernommen hat.

Wenn Du indess Dich rasch entfernst, nachdem sie Dich auf dem Fahrrad darum gebeten haben, zu verweilen, dann können sie akut außer der Bitte um Polizeibeamtenunterstützung wenig tun, denn Waffen (abgesehen vom Pfefferspray) oder Rechte, Dich vor Ort zu bestrafen, führen sie nicht.

Wobei der Einsatz jeder Waffe (auch Pfefferspray) bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in Frage kommt.

Wenn Du demnach gerade von einer illegalen Aktion mit Beweisen im Gepäck zurückkehrst, ist es empfehlenswert, bei freiwilligen Polizeidienstmitarbeitern nicht stehenzubleiben, sondern Dich schnellstmöglich vom Acker zu machen. :D Sofern Du keine Rechtsverstöße begangen hast, ist es natürlich empfehlenswert, vor Ort zu bleiben, wenn sie Dich dazu auffordern.

Was ich im Gepäck habe, ist irrelevant, solange ich nicht provoziere, dass die Polizei gerufen wird, denn mein Gepäck darf nur von der Polizei durchsucht werden. Insofern ist es durchaus sinnvoll, auch mit Diebesgut oder der halbleeren Grafitti-Sprühdose anzuhalten, um die Ordnungswidrigkeit mit denen abzuklären.

Gruß, Klaus
 
Hallo Klaus,

Der sogenannte Jedermann-Paragraf besagt sinngemäß, dass jedermann (und jederfrau) einen auf frischer Tat ertappten Straftäter festhalten darf, bis die Identität festgestellt oder die Polizei ihn übernommen hat.

nichts anderes schrieb ich, jedoch ist aus Erfahrung bekannt, dass er von Seite unbeteiligter ziviler Mitbürger nur selten zur Anwendung kommt (diese sich demnach ungerne einmischen). Daher ist das Recht alleine wenig hilfreich, solange niemand es wahrnimmt (wozu freiwillige Polizeidienstmitarbeiter moralisch eher tendieren, allerdings setzt sich niemand für eine derart geringe "Aufwandsentschädigung" gerne einem großen Risiko aus).

Wobei der Einsatz jeder Waffe (auch Pfefferspray) bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in Frage kommt.

Solange Du nur "fliehst", nicht. Wenn Du vorher den freiwilligen Polizeidienstmitarbeiter oder andere Personen angegriffen oder bedroht hast, durchaus. Auch, wenn Du mit Werkzeug auf Sachgegenstände einprügelst, werden sie Dich für eine akute Bedrohung halten und es evtl. einsetzen, ohne später hierfür Nachteile zu erfahren.

Insofern ist es durchaus sinnvoll, auch mit Diebesgut oder der halbleeren Grafitti-Sprühdose anzuhalten, um die Ordnungswidrigkeit mit denen abzuklären.

In hessischen Städten, in welchen der freiwillige Polizeidienst eingesetzt wird, befinden sich in der Region der dort aktiven freiwilligen Polizeidienstmitarbeiter zwei Polizeibeamte in einem Einsatzfahrzeug (großteils sogar zwei Fahrzeuge mit je zwei Beamten). Die Herbeirufung ist auch bei reinen Verdachtsfällen ohne die geringsten Anhaltspunkte möglich.

Selbst Personen, welche bloß auf einer Parkbank sitzen, können einen Platzverweis oder eine Identitätsfeststellung kassieren, sofern der freiwillige Polizeidienstmitarbeiter dies für notwendig erachtet. Wenn Du demnach anhälst, kann derjenige freiwillige Polizeidienstmitarbeiter bereits Polizeibeamte angefordert haben, sofern Du ihm verdächtig oder aggressiv vorkamst, worauf das Eintreffen zumeist unter 5-10 Minuten in Anspruch nimmt (und sie evtl. bereits wissen, dass Sie nach Dir die Augen aufhalten sollen, solltest Du Dich erst etwas verzögert zur Flucht entscheiden).

Auch ist die Wiedererkennungsfähigkeit dieser durchaus geschulten freiwilligen Mitarbeiter häufig besser ausgeprägt, als dies durch "irgendwelche Mitmenschen" der Fall wäre. Je näher Du ihnen demnach bist und je intensiver sie die Merkmale, welche ein Wiedererkennen ermöglichen, auch wahrnehmen (was bei einem Anhalten der Fall sein wird), desto wahrscheinlicher ist es, dass die gerufenen Polizeibeamten Dich später finden und identifizieren.

Mit Diebesgut anzuhalten ist demnach eher kontraproduktiv, gerade, wenn der freiwillige Mitarbeiter bereits einen Verdacht in dieser Richtung hat. Sofern Du nichts anbei trägst, was ihren Verdacht schüren könnte, ist es natürlich ratsam. So ist die Feststellung später sogar zu Deinem Vorteil nutzbar.

Wobei dies rhetorische Fälle sind, solange niemand gefasst wurde. Bestenfalls verhält sich einer auch auf dem Fahrrad so unauffällig, dass die freiwilligen Polizeidienstmitarbeiter keinerlei Motivation erfahren, einen zweiten, längeren Blick auf einen zu richten und somit auch wenig Detailwissen über diese Person im Kopf behalten.

Viele Grüße
Wolf
 
Diskutieren wir hier jetzt ausführlich, wie man sich nach einer Straftat mit Diebesgut im Gepäck zu verhalten hat?

Eure diesbezüglichen Erfahrungen interessieren (zumindest mich) herzliche wenig.
 
Dass Dich derartiges nicht interessiert, kann ich mir vorstellen. Deine Spezialität liegt woanders. ;)

Andere mag es interessieren und da es Erfahrungen mit der Polizei (wenngleich freiwilliger Polizeidienst) betrifft, passt es zum Thema. Bitte, danke.

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @TitanWolf, hallo @Klaus d.L.,
ich meinte mit meinem Einwurf nur, dass schwarze Männer, die trotz irgendwelcher Forderungen bei Auskunftsverweigerung jeder Art nicht die Polizei ganz offiziell rufen, laut der Frage von @Fanfan eher nicht dem entsprechen, was sie vorgeben wollen.
Damit wollte ich zu einer kritischen Zurückhaltung auffordern.
Ganz unabhängig davon, dass ich es unmöglich finde, zunehmend alle öffentlichen und nichtöffentlichen Dienste in nahezu gleiche Uniformen zu stecken, die sich womöglich irgendwann nur noch durch die Farbe des verwendeten Fadens und irgendwelche Fantasieaufnäher unterscheiden. Schon heute weiß ich auf den ersten Blick kaum noch, ob mir ein Schläger irgendwelcher privater Sicherheitsdienste, ein Feuerwehrmann, ein Teufelsanbeter oder eben Polizist gegenüber steht. Bis Du dann die Legitimation des Fordernden überprüft hast, brauchst Du Dir im Zweifel keine Gedanken mehr um Geld, Gesundheit, Velomobil und Deine letzten GPS-Aufzeichnungen mehr machen.
Wir können ja @Pfuffi mal fragen. Die oder den scheinen unsere laienhaften Gedanken zu langweilen. Da muss eine ganze Menge Erfahrung dahinter stecken?:barefoot:
 
Oooch kommt, Puffi ist gar nicht so übel. Er hat eben seinen eigenen Kopf, genau wie wir alle hier.;)

Wird man von der Polizei festgehalten und es liegt der Verdacht einer Straftat gegen einen vor, ja keine Aussage machen. Personalien muss man dagegen rausrücken. Also Name, Adresse und Punkt. Den Rest überlässt man seinem Anwalt.:sneaky:
 
liegt der Verdacht einer Straftat gegen einen

Nachher gehe ich wohl schnell mal meinen "eigenen Kopf" waschen...
Da habe ich ja wohl etwas losgetreten - von rein verkehrsbedingten Begegnungen sind wir nun schon bei den Daltons gelandet, Rantanplan strahlt uns an, während Lucky sich fragt, ob so ein Liegerad oder Velomobil im wilden Westen geeigneter sei als seine....
Es ist aber tatsächlich durchaus eine blöde Sache, wenn man denkt, man habe einen Polizisten vor sich, der einem etwas zum Thema Fußgängerzone, Reflektoren, Licht oder Geschwindigkeiten im Besonderen erzählen, vielleicht auch die Schönheit des Rades bewundern will, und dann steht so ein ausgepuffter Typ vor Einem, der ganz anderes im Sinn hat...
Falls es wider Erwarten - die werden ja auch immer seltener - denn doch offizielle Menschenhüter/innen sein: "Oh, ich habe sie gar nicht erkannt. Und bis mir klar wurde, dass Schornsteinfeger um diese Nachtzeit nicht mehr unterwegs sind, war es schon zu spät zum Anhalten. Das tut mir jetzt wirklich leid. Sind in Ihrem schwarzen Outfit im Dunkeln auch gar nicht so gut zu unterscheiden..."
 
Wir können ja @Pfuffi mal fragen. Die oder den scheinen unsere laienhaften Gedanken zu langweilen. Da muss eine ganze Menge Erfahrung dahinter stecken?:barefoot:

Um deinem Sarkasmus noch etwas Futter zu geben.

Reichen dir die Erfahrung von 3 Jahrzehnten Sicherheitsdienst. Davon mehr als ein Jahrzehnt Einsatzleiter.
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Dass Dich derartiges nicht interessiert, kann ich mir vorstellen. Deine Spezialität liegt woanders. ;)

Andere mag es interessieren und da es Erfahrungen mit der Polizei.....
Wolf

Welche, etwa wie man sich mit Diebesgut im Rucksack bei einer Polizeikontrolle verhält?

Denn nur darauf bezog sich mein Post, wie dort auch jeder lesen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche, etwa wie man sich mit Diebesgut im Rucksack bei einer Polizeikontrolle verhält?
Wenn Du fließend Ironisch sprechen würdest, hättest Du bemerkt, dass ..
Wenn Du demnach gerade von einer illegalen Aktion mit Beweisen im Gepäck zurückkehrst, ist es empfehlenswert, bei freiwilligen Polizeidienstmitarbeitern nicht stehenzubleiben, sondern Dich schnellstmöglich vom Acker zu machen. :D Sofern Du keine Rechtsverstöße begangen hast, ist es natürlich empfehlenswert, vor Ort zu bleiben, wenn sie Dich dazu auffordern.
.. der mit einem meiner seltenen Smileys verzierte Teil durchaus ironisch gemeint ist.

Ich denke gerne über Vorgehensweisen nach, welche die Handhabung von Polizeikontrollen (gleich welcher Art) betreffen. Es hat sich schon oft als hilfreich herausgestellt, auch ohne Diebesgut im Rucksack oder andere begangene Straftaten. Dazu reicht es, Nachts um Zwei bei Trainingsfahrten angehalten zu werden (von Beamten in diesem Fall) und nicht verschwitzt in der Kälte mit etwaigem Werkzeug für eine Instantsetzung in der Tasche unsinnige Fragen beantworten zu müssen. Je mehr Einsicht in die Vorgehensweisen jemand hat und je eher er sich argumentativ als "für Kontrollen uninteressanter Bürger" darstellen kann, welcher eben keiner Straftat nachgeht, desto weniger Zeit nimmt eine Kontrolle auch und gerade von ihm in Anspruch, was für alle Beteiligten ein Gewinn ist.

Auch besteht meinerseits kein Problem damit, mit denjenigen, welche in solch einer Situation Diebesgut im Rucksack mit sich herumzutragen planen, eine sachliche Diskussion über Möglichkeiten zur Vermeidung von Kontrollen durch die (freiwilligen) Polizeimitarbeiter zu führen. Oder mit denjenigen, welche Waffen mit sich herumzutragen planen.

Absolut unproblematisch, denn solange es sich um einer Diskussion um mögliche Situationsentscheidungen handelt, stellt diese ein Gedankenexperiment dar. Alle Überlegungen hierzu sind somit problemlos legal diskutierbar, solange es keine akute Planung einer Straftat betrifft. Das Ignorieren/Weiterfahren bei freiwilligen Polizeidienstmitarbeitern ist keine Straftat, denn hierzu müsste zuerst einmal bewiesen werden, dass die Aufforderung zum Anhalten wahrgenommen und eindeutig verstanden wurde sowie die Berechtigung zu dieser Aufforderung erkennbar gegeben war.

Und solange diese Überlegung auf Basis von Kommunikation mit derartigen Mitarbeitern im Einsatz sowie außerhalb dessen basieren, sind es Begegnungen mit der Polizei.

Viele Grüße
Wolf
 
Kaum habe ich den wunderbar einleuchtenden Aufkleber von @Sunny Werner auf dem DF werde ich nach längerer Zeit mal wieder von der Rennleitung rausgewunken. sie waren ein Stück mit gut 50 km/h hinter mir hergefahren nachdem sie sich vorher von mir überholen ließen. Zuvor waren sie mir schon an einer Einmündung begegnet.
Sie wollten nur wissen ob der Aufkleber wirklich stimmt. Denn das könne nicht sein, da waren sich die drei recht sicher. Stimmt, sage ich, wir plaudern noch ein wenig und ich fahre weiter. Keine Belehrungen über Gefahren vor denen man mich schützen müsse oder sonstwas, einfach nur freundlich sachlich. Jetzt wüssten sie Bescheid, sagten sie noch, und wünschten einen schönen Abend.

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Gestern Abend fahre ich mit geschätzten 50-60 kmh nach Hause 22.00uhr nach ich von der Fahrbahn auf ein radweg wechse welche wieder breit genug ist, überholt mir ein Auto, ein wenig später fährt er mich klemm, mit blaulicht in heckfendter.
Hastig steigt der fahrer aus, in Uniform frag er mich mit was ich fahre..
Ein Autofahrer hinter ihm hat gedacht, es sei für ihm und steht hinter das Blaulicht Auto. Er dort hin und beifahrer steigt ruhig aus.
Ok, ich gebe zu, es war dunkel und so konnte er den Aufkleber nicht vorher sehen, also antworte ich, mit Muskelkraft, er, das geht doch nicht, wir fahren schon einige Zeit hinter ihnen und das war über 60 wo nur 50 erlaubt ist.
Dann hab ich nur gesagt, seit ihr von hier? Und mein Tacho geht derzeit nicht, kann im dunkeln eh nicht sehen.
So dürfte ich dann weiter fahren
 
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