Hallo Klaus,
Der sogenannte Jedermann-Paragraf besagt sinngemäß, dass jedermann (und jederfrau) einen auf frischer Tat ertappten Straftäter festhalten darf, bis die Identität festgestellt oder die Polizei ihn übernommen hat.
nichts anderes schrieb ich, jedoch ist aus Erfahrung bekannt, dass er von Seite unbeteiligter ziviler Mitbürger nur selten zur Anwendung kommt (diese sich demnach ungerne einmischen). Daher ist das Recht alleine wenig hilfreich, solange niemand es wahrnimmt (wozu freiwillige Polizeidienstmitarbeiter moralisch eher tendieren, allerdings setzt sich niemand für eine derart geringe "Aufwandsentschädigung" gerne einem großen Risiko aus).
Wobei der Einsatz jeder Waffe (auch Pfefferspray) bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in Frage kommt.
Solange Du nur "fliehst", nicht. Wenn Du vorher den freiwilligen Polizeidienstmitarbeiter oder andere Personen angegriffen oder bedroht hast, durchaus. Auch, wenn Du mit Werkzeug auf Sachgegenstände einprügelst, werden sie Dich für eine akute Bedrohung halten und es evtl. einsetzen, ohne später hierfür Nachteile zu erfahren.
Insofern ist es durchaus sinnvoll, auch mit Diebesgut oder der halbleeren Grafitti-Sprühdose anzuhalten, um die Ordnungswidrigkeit mit denen abzuklären.
In hessischen Städten, in welchen der freiwillige Polizeidienst eingesetzt wird, befinden sich in der Region der dort aktiven freiwilligen Polizeidienstmitarbeiter zwei Polizeibeamte in einem Einsatzfahrzeug (großteils sogar zwei Fahrzeuge mit je zwei Beamten). Die Herbeirufung ist auch bei reinen Verdachtsfällen ohne die geringsten Anhaltspunkte möglich.
Selbst Personen, welche bloß auf einer Parkbank sitzen, können einen Platzverweis oder eine Identitätsfeststellung kassieren, sofern der freiwillige Polizeidienstmitarbeiter dies für notwendig erachtet. Wenn Du demnach anhälst, kann derjenige freiwillige Polizeidienstmitarbeiter bereits Polizeibeamte angefordert haben, sofern Du ihm verdächtig oder aggressiv vorkamst, worauf das Eintreffen zumeist unter 5-10 Minuten in Anspruch nimmt (und sie evtl. bereits wissen, dass Sie nach Dir die Augen aufhalten sollen, solltest Du Dich erst etwas verzögert zur Flucht entscheiden).
Auch ist die Wiedererkennungsfähigkeit dieser durchaus geschulten freiwilligen Mitarbeiter häufig besser ausgeprägt, als dies durch "irgendwelche Mitmenschen" der Fall wäre. Je näher Du ihnen demnach bist und je intensiver sie die Merkmale, welche ein Wiedererkennen ermöglichen, auch wahrnehmen (was bei einem Anhalten der Fall sein wird), desto wahrscheinlicher ist es, dass die gerufenen Polizeibeamten Dich später finden und identifizieren.
Mit Diebesgut anzuhalten ist demnach eher kontraproduktiv, gerade, wenn der freiwillige Mitarbeiter bereits einen Verdacht in dieser Richtung hat. Sofern Du nichts anbei trägst, was ihren Verdacht schüren könnte, ist es natürlich ratsam. So ist die Feststellung später sogar zu Deinem Vorteil nutzbar.
Wobei dies rhetorische Fälle sind, solange niemand gefasst wurde. Bestenfalls verhält sich einer auch auf dem Fahrrad so unauffällig, dass die freiwilligen Polizeidienstmitarbeiter keinerlei Motivation erfahren, einen zweiten, längeren Blick auf einen zu richten und somit auch wenig Detailwissen über diese Person im Kopf behalten.
Viele Grüße
Wolf