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bitte mit Prolog an info@adfc-ms.de.Ich glaube nicht an eine Antwort, eine Stellungnahme
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bitte mit Prolog an info@adfc-ms.de.Ich glaube nicht an eine Antwort, eine Stellungnahme
genau, die Forderung des §23 1b StVO nach 'vollständig ausgeschaltetem Motor' richtet sich explizit nur an Kraftfahrzeuge. Für alle anderen Fahrzeuge reicht es, dass das Fahrzeug steht.beim Fahrrad würde ich mich dagegen sehr energisch wehren.
genau, die Forderung des §23 1b StVO nach 'vollständig ausgeschaltetem Motor' richtet sich explizit nur an Kraftfahrzeuge. Für alle anderen Fahrzeuge reicht es, dass das Fahrzeug steht.
Äquivalent zur abgeschalteten Zündung, genau.Oder muss der Controller explizit abgeschaltet sein ?
²Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
In der Praxis sollte man nicht an der Ampel stehen und quatschen. Anständige Parkmöglichkeit aufsuchen, das Fahrzeug abstellen und telefonieren. Da testet dann kein Polizist, ob der Controller angeschaltet istwie soll denn das in der Praxis ausschauen ?
In der Praxis sollte man nicht an der Ampel stehen und quatschen.
bitte mit Prolog
Noch ernster wäre sie genommen worden, wenn ein ADFC Urgestein wie Peter Wolter den Fall zeitnahe bei einem Gespräch zufällig hätte einfließen lassen können.Zumindest scheint die Beschwerde ernst genommen zu werden
Noch ernster wäre sie genommen worden...