Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte ab Abend des 13.06.2018 über
https://service.polizei.nrw.de/anzeige zwei Vorfälle am 13.06.2018 angezeigt. In beiden Anzeigen ging es um ein Überholen von PKW mit deutlichem Unterschreiten des Mindest-Sicherheitsabstand währen meiner Fahrradfahrt auf dem Alten Mühlenweg in 48155 bzw. 48157 Münster. In diesen Anzeigen gab ich an, dass für beide Vorfälle Videodateien als Beweis zur Verfügung stehen. Wider besseren Wissens ging ich davon aus, dass solche Vorkommnisse in die Zuständigkeit der Polizei fallen.
Einmal handelte es sich um ein Fahrzeug Citroen Berlingo in dunkelbraun mit dem Kennzeichen MS XX XXXX und dann um ein Fahrzeug Toyota Auris mit dem roten Kennzeichen MS XXXXXX.
Der Citroen überholte mich mit geschätzen 20 bis 30cm Abstand Spiegel zu Lenkerende, also einer Unterschreitung von mehr als 80% des Mindestabstands, der Toyota mit geschätzten 50cm ebenfalls Spiegel zu Lenkerende. Der Fahrer des Toyota ist auf dem Video auch noch sehr gut zu erkennen, da er meine Unmutsäußerungen zu seinem Fahrverhalten wohl dazu nutzen wollte, mich zu belehren, das ich "mitten auf der Straße" nichts verloren hätte. Die Abstände sind in dem entsprechenden Video sehr gut zu erkennen.
Am gestrigen 18.06.2018 bin ich vormittags um 10:18 Uhr ohne übermittelte Rufnummer von PHK H. vom Verkehrskommissariat der Polizei Münster angerufen worden. Herr H. informierte mich, dass er beide Vorgänge an die Staatsanwaltschaft Münster weiterleiten würde mit der Empfehlung der Einstellung der Ermittlungen. Es gäbe hier keinen Anfangsverdacht, daher läge hier keine Straftat vor. Das mag sachlich richtig sein, nur war es mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt.
Anlass des Schreibens jetzt allerdings ist die weitere Kommunikation des PHK H. bezüglich Überholabständen zu Radfahrern und bezüglich Anzeigen von mir:
PHK H. gab mir zu verstehen, dass es "draussen" die Regel sei, dass die Sicherheitsabstände der aktuellen Rechtssprechung unterschritten würden. Natürlich ist es vielfach nicht möglich, wie z.B. auf dem Alten Mühlenweg einen Abstand von 1,5m zum Radfahrer einzuhalten, denn Abstand Radfahrer zum Grünstreifen 50 – 80 cm, Breite Fahrrad 70cm, Abstand 1,7 und Breite KFZ > 180cm ergeben in der Summe mindestens 450cm. So breit ist der Alte Mühlenweg nicht. Meiner Ansicht nach bagatellisiert Herr H. aber den Verstoß von Kraftfahrern gegen die Sicherheitsabstände zu Radfahrern beim Überholen, wenn er dies als die Regel bezeichnet und er zu denken gibt, dass die Polizei ja sonst zu nichts anderem käme, wenn solche Anzeigen tatsächlich zu Ermittlungen führten. Es gibt kein Gewohnheitsrecht für enges Überholen. [Danke @tomacino ]
Gestatten sie mir einen kleinen Hinweis auf die Verkehrsunfallstatistiken der Polizei Münster der letzten 10 Jahre: ca. 60% aller VU mit Radfahrerbeteiligung werden nicht vom Radfahrer verursacht. Damit hat man in Münster als Radfahrer "sehr gute Chancen, in einen Verehrsunfall verwickelt zu werden" (LPD a.D. Udo Weiss 2008). Meiner Folgerung, dass die Polizei auf dem Alten Mühlenweg vielleicht etwas Präsenz zeigen könne, machte er mit dem Hinweis auf Personalknappheit zunichte.
Ein Unterschreiten von rechtlich bindenden Überholabständen zu schächeren Verkehrsteilnehmern zieht mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen Verkehrsunfall nach sich, bei dem ein Radfahrer mit einer hohen Wahrscheinlichkeit schwer verletzt wird. Eine Bagatellisierung dessen ist unangemessen und zynisch.
Weiterhin gab der PHK H. zu bedenken, dass ich ja schon vier ähnlich lautende Anzeigen erstattet habe. Er hält es daher für möglich, dass ich mich persönlich vielleicht eher gefährdet fühlen würde als andere Radfahrer. Ich erstatte solche Anzeigen nicht aus Freude am Denunzieren oder als Teil der Freizeitgestaltung. Ich erstatte eine solche Anzeige, wenn es wirklich brenzlig ist, wenn ich mich in meiner Unversehrtheit bedroht fühle durch einen gedankenlosen Kraftfahrer. PHK H. hat sich dabei seine Aufmerksamkeit weniger auf die reine Sachlage z.B. in Form der Videodateien, die ihn nicht weiter interessierten, gerichtet als mehr seiner persönlichen Meinung freien Lauf gelassen. Die persönliche Meinung des Herrn H. zu Radfahrern in Münster ist doch völlig unmaßgeblich.
Die Einstellungen der Ermittlungen durch die StA Münster ist sachlich richtig, Ich hoffe allerdings dass die Meinung des PHK H. nicht die offizielle Meinung der Polizei Münster ist.
Vielleicht wäre hier ein dienstlicher Hinweis hier angemessen. Vielleicht wäre eine Vertiefung von §§ 1 und 5 (4) angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen