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Im englischen gibt es den Ausdruck "letter and spirit of the law" also das wörtlich geschriebene und das damit angestrebte. Es geht damit darum, dass manchmal Regeln und Gesetze nicht genau genug sind, z.B. formfehler haben oder Sonderfälle nicht berücksichtigen.
Im Beispiel der Fußgängerampel ist die Intention natürlich, den Konflikt zwischen Fußgänger und Autofahrer zu regeln. Wenn kein Autofahrer (oder sonstiger Nutzer der Fahrbahn) vorhanden ist und somit kein Konflikt, dann ist es natürlich nicht Ziel gewesen, den Fußgänger grundlos auszubremsen. Wenn der Fußgänger also sicher stellen kann, das kein Konflikt entstehen wird (auch nicht nur einen annähernden Autofahrer zu verunsichern), dann spricht praktisch nichts dagegen, dass er die rote Ampel ignoriert. - Ich bin auch schon nachts mit dem Fahrrad an der falschen Seite der Verkehrsinsel entlang gefahren, weil ich dann beim Abbiegen viel weniger abbremsen musste. Der Ausschluss von mitnahme im Zug fällt hier auch rein: Kommt drauf an, ob im Zug der zusätzliche Platz zur Verfügung steht.
Beim Beispiel "keine Zweiräder abstellen" wurde wohl nie erwartet, dass Autos abgestellt werden könnten/würden, also blieben vermeintlich ja nur Zweiräder, die man auf das Schild schreiben müsste. Dass andere, nicjt zweirädrige Fahrzeuge beim Erstellen des Schildes schlicht "vergessen" wurden, konnen wir uns in der Praxis denken und wissen, dass wir da garnichts abstellen sollen. - Außer es ist wie im Beispiel nicht ganz geklärt, ob es um das verkratzen der Wand durch angelehnte Zweiräder geht und der Platzbedarf kein Problem darstellt. Das ist am Ort aber vielleicht besser ersichtlich.
In der Fußgängerzone sehe ich Anlass zur Abwägung: Einerseits ist Fahren eines Mehrspurers mit Fußgängergeschwindigkeit unproblematisch im Vergleich zum Schieben (der Platzbedarf eines Trikes, eventuell noch mit Anhänger, ist ja in engeren Menschenmengen schon störend, aber das Trike dabei zu haben verbietet ja i.d.R. niemand). Andererseits ist schwer zu kontrollieren, ob jemand ständig behutsam fährt oder nur solange die Ordnungshüter gerade schauen. Hier könnte die wörtliche Durchsetzung des Verbotes also als gerechtfertigt angesehen werden, nur um die Kontrollierbarkeit der Intention zu gewährleisten. Sonst könnten gewöhnliche Fahrräder ja auch behutsam fahren dürfen.
Ich weiß aber nicht, ob dieses Prinzip einen deutschen Namen hat oder ob es irgendwo eine rechtliche Relevanz hat. Die Ausführungen von @slsFlocke gehen ja zumindest in die Richtung.
Im Beispiel der Fußgängerampel ist die Intention natürlich, den Konflikt zwischen Fußgänger und Autofahrer zu regeln. Wenn kein Autofahrer (oder sonstiger Nutzer der Fahrbahn) vorhanden ist und somit kein Konflikt, dann ist es natürlich nicht Ziel gewesen, den Fußgänger grundlos auszubremsen. Wenn der Fußgänger also sicher stellen kann, das kein Konflikt entstehen wird (auch nicht nur einen annähernden Autofahrer zu verunsichern), dann spricht praktisch nichts dagegen, dass er die rote Ampel ignoriert. - Ich bin auch schon nachts mit dem Fahrrad an der falschen Seite der Verkehrsinsel entlang gefahren, weil ich dann beim Abbiegen viel weniger abbremsen musste. Der Ausschluss von mitnahme im Zug fällt hier auch rein: Kommt drauf an, ob im Zug der zusätzliche Platz zur Verfügung steht.
Beim Beispiel "keine Zweiräder abstellen" wurde wohl nie erwartet, dass Autos abgestellt werden könnten/würden, also blieben vermeintlich ja nur Zweiräder, die man auf das Schild schreiben müsste. Dass andere, nicjt zweirädrige Fahrzeuge beim Erstellen des Schildes schlicht "vergessen" wurden, konnen wir uns in der Praxis denken und wissen, dass wir da garnichts abstellen sollen. - Außer es ist wie im Beispiel nicht ganz geklärt, ob es um das verkratzen der Wand durch angelehnte Zweiräder geht und der Platzbedarf kein Problem darstellt. Das ist am Ort aber vielleicht besser ersichtlich.
In der Fußgängerzone sehe ich Anlass zur Abwägung: Einerseits ist Fahren eines Mehrspurers mit Fußgängergeschwindigkeit unproblematisch im Vergleich zum Schieben (der Platzbedarf eines Trikes, eventuell noch mit Anhänger, ist ja in engeren Menschenmengen schon störend, aber das Trike dabei zu haben verbietet ja i.d.R. niemand). Andererseits ist schwer zu kontrollieren, ob jemand ständig behutsam fährt oder nur solange die Ordnungshüter gerade schauen. Hier könnte die wörtliche Durchsetzung des Verbotes also als gerechtfertigt angesehen werden, nur um die Kontrollierbarkeit der Intention zu gewährleisten. Sonst könnten gewöhnliche Fahrräder ja auch behutsam fahren dürfen.
Ich weiß aber nicht, ob dieses Prinzip einen deutschen Namen hat oder ob es irgendwo eine rechtliche Relevanz hat. Die Ausführungen von @slsFlocke gehen ja zumindest in die Richtung.