Wann ist ein Trike ein Fahrrad?

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Im englischen gibt es den Ausdruck "letter and spirit of the law" also das wörtlich geschriebene und das damit angestrebte. Es geht damit darum, dass manchmal Regeln und Gesetze nicht genau genug sind, z.B. formfehler haben oder Sonderfälle nicht berücksichtigen.

Im Beispiel der Fußgängerampel ist die Intention natürlich, den Konflikt zwischen Fußgänger und Autofahrer zu regeln. Wenn kein Autofahrer (oder sonstiger Nutzer der Fahrbahn) vorhanden ist und somit kein Konflikt, dann ist es natürlich nicht Ziel gewesen, den Fußgänger grundlos auszubremsen. Wenn der Fußgänger also sicher stellen kann, das kein Konflikt entstehen wird (auch nicht nur einen annähernden Autofahrer zu verunsichern), dann spricht praktisch nichts dagegen, dass er die rote Ampel ignoriert. - Ich bin auch schon nachts mit dem Fahrrad an der falschen Seite der Verkehrsinsel entlang gefahren, weil ich dann beim Abbiegen viel weniger abbremsen musste. ;) Der Ausschluss von mitnahme im Zug fällt hier auch rein: Kommt drauf an, ob im Zug der zusätzliche Platz zur Verfügung steht.

Beim Beispiel "keine Zweiräder abstellen" wurde wohl nie erwartet, dass Autos abgestellt werden könnten/würden, also blieben vermeintlich ja nur Zweiräder, die man auf das Schild schreiben müsste. Dass andere, nicjt zweirädrige Fahrzeuge beim Erstellen des Schildes schlicht "vergessen" wurden, konnen wir uns in der Praxis denken und wissen, dass wir da garnichts abstellen sollen. - Außer es ist wie im Beispiel nicht ganz geklärt, ob es um das verkratzen der Wand durch angelehnte Zweiräder geht und der Platzbedarf kein Problem darstellt. Das ist am Ort aber vielleicht besser ersichtlich.

In der Fußgängerzone sehe ich Anlass zur Abwägung: Einerseits ist Fahren eines Mehrspurers mit Fußgängergeschwindigkeit unproblematisch im Vergleich zum Schieben (der Platzbedarf eines Trikes, eventuell noch mit Anhänger, ist ja in engeren Menschenmengen schon störend, aber das Trike dabei zu haben verbietet ja i.d.R. niemand). Andererseits ist schwer zu kontrollieren, ob jemand ständig behutsam fährt oder nur solange die Ordnungshüter gerade schauen. Hier könnte die wörtliche Durchsetzung des Verbotes also als gerechtfertigt angesehen werden, nur um die Kontrollierbarkeit der Intention zu gewährleisten. Sonst könnten gewöhnliche Fahrräder ja auch behutsam fahren dürfen.


Ich weiß aber nicht, ob dieses Prinzip einen deutschen Namen hat oder ob es irgendwo eine rechtliche Relevanz hat. Die Ausführungen von @slsFlocke gehen ja zumindest in die Richtung.
 
Nicht nur, dass Du massive Bildungslücken offenbarst und offensichtlich völlig abseits unserer freiheitlichen Grundordnung Deine Meinungsbildung betreibst. Du kannst noch nicht mal den Begriff "Verhältnismäßigkeit" in Google eintippen?

Erster Treffer:

 
Nicht nur, dass Du massive Bildungslücken offenbarst und offensichtlich völlig abseits unserer freiheitlichen Grundordnung Deine Meinungsbildung betreibst. Du kannst noch nicht mal den Begriff "Verhältnismäßigkeit" in Google eintippen?

Erster Treffer:

Und das belegt jetzt deine Rechtsauffassung zur Nutzung von Ampeln? Nochmal: QUELLE! Aktenzeichen, Link, von mir aus auch Datum und Gericht, die das festgestellt haben.

Oder von mir aus auch ein Beleg dafür, dass jeder Sonderfall berücksichtigt werden muss, da sonst ein Gesetz und/oder Vorschrift nicht anwendbar sind.
 
Im englischen gibt es den Ausdruck "letter and spirit of the law" also das wörtlich geschriebene und das damit angestrebte. Es geht damit darum, dass manchmal Regeln und Gesetze nicht genau genug sind, z.B. formfehler haben oder Sonderfälle nicht berücksichtigen.

Nicht manche. Sondern quasi alle. Zumal ja auch immer die Frage ist, welche Vorschrift zur Anwendung gebracht werden muss. Also Mord, Totschlag oder Notwehr zum Beispiel. Es ist gar nicht möglich, pauschal eine Vorschrift auf alles anzuwenden. Gesetze und Rechtsnormen stehen quasi immer im Konflikt zueinander. Auch hier. Hier haben wir §1 StVO gegen ein blödes Schild "Radfahrer absteigen" sowie zahlreiche andere Rechtsnormen, die einfließen. Da pauschal zu sagen "Radfahrer Absteigen" ist einfach nicht möglich. So wenig wie pauschal "Mord".
 
juristisches Fachseminar hier… älterer Zeitartikel zu einem Teilaspekt, zumindest etwas belegt ZON Mehr habe ich jetzt keine Lust,

Ich überlasse juristische Fragen meinen Rechtsanwaltkollegen oder meinem Sohn (Jurist)
 
In der Fußgängerzone sehe ich Anlass zur Abwägung: Einerseits ist Fahren eines Mehrspurers mit Fußgängergeschwindigkeit unproblematisch im Vergleich zum Schieben (der Platzbedarf eines Trikes, eventuell noch mit Anhänger, ist ja in engeren Menschenmengen schon störend, aber das Trike dabei zu haben verbietet ja i.d.R. niemand). Andererseits ist schwer zu kontrollieren, ob jemand ständig behutsam fährt oder nur solange die Ordnungshüter gerade schauen. Hier könnte die wörtliche Durchsetzung des Verbotes also als gerechtfertigt angesehen werden, nur um die Kontrollierbarkeit der Intention zu gewährleisten. Sonst könnten gewöhnliche Fahrräder ja auch behutsam fahren dürfen.

Ja, dem stimme ich auch zu. Da gibt es ein Konfliktverhältnis, muss eben wie gesagt im Einzelfall geklärt werden.

Aber mal Beispiele:

Wie oben bereits: Behinderung
Oder auch Einkauf: so ein teures Fahrrad kann man nicht unbedingt überall abstellen. Ich kaufe nur ein, wenn ich mein Rad direkt vor dem Geschäft abstellen kann. Mit Reisegepäck noch mal mehr.

Es gibt also gute Gründe, die dafür sprechen, dass man eben, da man das Fahrrad ja eben nicht schieben kann, ersatzweise entsprechend angepasst doch fährt. Die Regel kann nicht auf diese Einzelfall angewendet werden, um so weniger, wenn der "Täter" ersatzweise den Sinn der Regel befolgt, indem er sich entsprechend verhält. Würde er dies nicht tun, würde ja das Gegenteil der gewünschten Absicht eintreten. Er würde Dritte gefährden und wäre rücksichtslos, weil er zwar absteigen würde und damit dieser Vorschrift folgen würde, aber gleichzeitig in Konflikt mit §1 geraten würde.

Nebensächlichkeiten können bei der Rechtsfindung zum Beispiel auch eine Rolle spielen. War die Fußgängerzone gerade völlig überlaufen oder menschenleer? So etwa wäre für sich alleine nicht entscheidend, kann aber im Gesamtzusammenhang eine Rolle spielen. Auch Alternativen spielen eine Rolle. Sind diese zumutbar?

Gewöhnliche Fahrräder könnten aber eben nicht behutsam genug gefahren werden, da sie schlingern. Entsprechendes würde auch für einspurige Liegeräder gelten. Mithin kann das einspurige Fahrrad hier nicht begründend herangezogen werden. Das ist ja einer der Kernpunkte. Das mehrspurige Fahrrad kann schlingerfrei beliebig langsam gefahren werden. Gäbe es nur solche Mehrspurer, gäbe es diese Regelung nicht. Denn es fehlte die Voraussetzung, zum Beispiel Erforderlichkeit.
 
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Im englischen gibt es den Ausdruck "letter and spirit of the law" also das wörtlich geschriebene und das damit angestrebte.
Im Deutschen Recht gibt's die Auslegungsmethoden, um den "spirit of the law" zu ermitteln. Wer da jetzt Begriffe wie Gleichberechtigung reinwirft, verrührt das aber auch gleich noch mit der Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Da steige ich aber aus, denn ich maße ich mir nicht an, mit den Richtern am Bundesverfassungsgericht auf Augenhöhe diskutieren zu können, und für Diskussionen mit einem der 80Mio Verfassungsrichter, die es neben den 80Mio Fußballexperten und 80Mio Virologen in Deutschland gibt, ist mir die Zeit zu schade. Damit "Argumente" zu liefern hilft auch Betroffenen nicht weiter. Mit Glück reicht es, um einen Polizisten vor Ort zu beeindrucken, mit Pech wird's aber einfach nur teurer.
 
Bisher bin ich in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit gefahren und habe gehofft, im Falle einer Kontrolle, die Ordnungshüter mittels Schwerbeschädigtenausweis zu überzeugen.
Aber wie ist es wirklich?
Da wirst du in der Praxis nie Probleme bekommen. Man könnte nach einer Sondergenehmigung fragen, ansonsten würde ich da auf keinen Fall bei der Stadt irgendwelche Theoretiker wecken.

Das Gesetz ist dort gültig, wofür es gedacht ist. Also für ein normales Fahrrad.
Das wäre schön, dann müsste man sich mit dem Motorrad nicht mehr an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten denn die sind für Autos gedacht und der gemeine Autofahrer hat ja, wie Johannes Riegsinger feststellte, zwar vom tuten, nicht jedoch vom blasen eine Ahnung.
 
Da pauschal zu sagen "Radfahrer Absteigen" ist einfach nicht möglich.
Das stimmt, die Anweisung ist ja auch unsinnig. Deshalb wird oft ein Schild "Gehweg" aufgestellt, das ist eindeutig, dort dürfen keine Radfahrer fahren. Man darf ein Rad schieben aber natürlich nur wenn niemand gefährdet oder behindert wird.

Dass touristische Radstrecken teilweise dort lang führen hat keinen Einfluss auf die Gesetzeslage. Ich habe mal die verantwortliche Stelle angeschrieben wegen einer Fußgängerzone im Verlauf des Rheinradweges, dann wurde eine Umleitung ausgeschildert.
 
Da steige ich aber aus, denn ich maße ich mir nicht an, mit den Richtern am Bundesverfassungsgericht auf Augenhöhe diskutieren zu können,

Da ist sehr bedauerlich. Verfassungsrichter werden politisch ernannt und brauchen keine Rechtskenntnisse.

Es gibt zahlreiche Verfassungsgerichtsurteile, die von einfachen Bürgern, die sich eben dieses angemaßt haben, herbeigeführt wurden und von denen viele Menschen profitiert haben. Und deren Rechtsauffassung gegen alle Richter und Anwälte sich am Ende durchgesetzt hat. Ich bin da nur einer von vielen. Oder auch dafür gesorgt haben, dass das Verfassungsgericht sich selber korrigiert hat.

Nennt man bürgerliche Teilhabe. Hat was mit Demokratie zu tun. Es gibt ja sogar Laienrichter. Oder in den USA zum Beispiel die Jury. Und manch bürgerliche "Überheblichkeit" wurde dann auch gegen das Verfassungsgericht am EU-Gerichtshof entschieden. Ein Beispiel dafür habe ich gebracht. Und auch davon gibt es mittlerweile Massen.

In einer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung lebt auch die Justiz von Bürgerbeteiligung. Ohne diese wäre es eine absolutistische Obrigkeitsordnung.

Aristoteles: Richter sind keine rechtsschaffende Instanz. Sondern Vermittler.
 
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Dass touristische Radstrecken teilweise dort lang führen hat keinen Einfluss auf die Gesetzeslage. Ich habe mal die verantwortliche Stelle angeschrieben wegen einer Fußgängerzone im Verlauf des Rheinradweges, dann wurde eine Umleitung ausgeschildert.

Wer sagt denn, dass diejenigen, die da geantwortet/reagiert haben, rechtskonform geantwortet/reagiert haben?

Noch mal: unsere Rechtsgeschichte ist geprägt von unzähligen Fehlbeurteilungen aller drei Gewalten. Die Zahl der Fehlbeurteilungen durch staatliche Organe ist Legion. Und das sogar, wenn man nur die Fälle nimmt, die entsprechend aufgearbeitet wurden. Nur wenn die was schreiben oder machen ist das kein Hinweis darauf, dass es dadurch rechtskonform ist. Das gilt auch für das Verfassungsgericht. Man kann bestenfalls von einem Indiz sprechen, dass es vielleicht möglich ist, dass die keinen Mist verzapft haben. Juristen haben einer Fehlerquote von 50%. Der gemeine Beamte ...
 
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Das wäre schön, dann müsste man sich mit dem Motorrad nicht mehr an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten denn die sind für Autos gedacht und der gemeine Autofahrer hat ja, wie Johannes Riegsinger feststellte, zwar vom tuten, nicht jedoch vom blasen eine Ahnung.

Nö. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für motorisierte Fahrzeuge. Aber nicht für Fahrräder ;-)
 
Ichkann sas nicht aus eigener Sicht schlüssig beantworten .Bin Jahre die Maratona gefahre, habe allerdings nach Apolex keine Lizenz mehr bekomen. Ein Freund, der teilnahm, hat mir erzählt, daß Allesandro Zanardi teilnahm, allerdings aufgrund des hohen Wendekreises bergab Probleme hatte. Subtotal hat das auch seinen späteren Unfall evoziert.
In indem Bergrennen hat ein Trike wenig zu suchen, Langstrecke ja. Der Wendekreis ist der limitierende Faktor, das ist so.
Ich selbst bin die Tour de Friends/ München- Adria gefahren, ohne Windschatten und mit Gravelanteil sehr zäh.
Natürlich ist das keine erschöpfende Antwort, das war allerdings die Frage auch nicht.
Subsumierend ja, egal ob E oder nicht, allerdings ist die spezifische Fahreigenschaft, Wendekreis, kein Wiegetritt etc zu berücksichtigen
 
I have been driving regularly over the bridge on the mixed cycle/pedestrian path since June and ignoring the "vélos pied à terre" sign in the middle section. Almost every time I am passed by scooters, joggers and silly old fools on pedelecs while I calmly follow pedestrians.

People still think that trike drivers have some kind of handicap here (my girlfriend says mentally handicapped in my case... :rolleyes: ) so often pedestrians stop and insist that I pass because...

And in France the speed limit is the same for everyone, the only time bicycles can legally go over the speed limit is when the road is closed for a race. I have been known to break the speed limit on the trike from time to time... :whistle:
 
Wer sagt denn, dass diejenigen, die da geantwortet/reagiert haben, rechtskonform geantwortet/reagiert haben?
Die dürfen ihren Rheinradweg lang führen wo sie wollen, auch an Fußgängerzonen vorbei.

Nö. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für motorisierte Fahrzeuge.
Aber mit einem Motorrad kann man die Kurven viel schneller fahren, weil die Beschränkungen eben nur für normale Autos gedacht sind. Das muss man im Einzelfall betrachten, für Sportmotorräder sind sie ungültig.
 
Dass touristische Radstrecken teilweise dort lang führen hat keinen Einfluss auf die Gesetzeslage. Ich habe mal die verantwortliche Stelle angeschrieben wegen einer Fußgängerzone im Verlauf des Rheinradweges, dann wurde eine Umleitung ausgeschildert.

Ich hatte neulich das Problem: der grüne Pfeil des Randwanderweges zeigte nach links und war direkt am linken Rand des Radweges auf der linken Seite montiert. Dummerweise gibt es dort keinen blauen Lolli oder sonstige Hinweise, dass der Radweg in die Gegenrichtung benutzt werden darf? Wer ist denn die verantwortliche Stelle? Die gleiche, die die Verkehrsschilder aufbauen lässt oder sind die grünen Wegweiser nur Information und berühren nicht im geringsten die Verkehrsregelung?
 
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