- Beiträge
- 2.320
Denen fehlt halt ein Rad, weils die Dreiradfahrer geklaut habenEinräder hingegen…
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Denen fehlt halt ein Rad, weils die Dreiradfahrer geklaut habenEinräder hingegen…
Bei 220kg Systemgewicht kann ich ohne Zugriff auf die (beiden) Bremshebel nicht garantieren, dass ich den Auf- und Abstieg des Zugangssteges zur Fähre das Fahrzeug jederzeit gehalten bekomme. Zwei Bremsen sind vorgeschrieben.
Rechtlich gilt neben der Zumutbarkeit auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich bewege meine 220kg jedenfalls nicht ohne Zugriff auf die Bremsen durch Menschen hindurch, egal, was mir ein Polizist erklärt. Sondern fahre.
Nichts. "Zweirad" ist doch eine eindeutige Formulierung. Du hast ein Dreirad.Beispiel 4: Hab's nicht ausprobiert, aber was meint ihr, würde passieren, wenn jemand sein Trike dort parkte …?
Dann kannst du dagegen klagen, so lange das nicht durch ist musst du dich trotzdem daran halten. Und wenn dein Trike oder du zu schwer ist zum schieben kannst du wo anders fahren wo das kein Problem ist.Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass eine Maßnahme folgenden Kriterien Rechnung tragen muss:
legitimer Zweck
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Dann kannst du dagegen klagen
Oder man macht es halt trotzdem und schaut, ob es in der Praxis zum Problem (Bußgeld) wird.so lange das nicht durch ist musst du dich trotzdem daran halten.
so lange das nicht durch ist musst du dich trotzdem daran halten
Und wenn dein Trike oder du zu schwer ist zum schieben kannst du wo anders fahren wo das kein Problem ist.
Nein, muss ich nicht und darf ich eigentlich auch gar nicht. Denn das Gesetz ist hier unter Berücksichtigung der besonderen Umstände nicht anwendbar, da ungültig. Steht aber alles schon oben.
Bisher bin ich in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit gefahren und habe gehofft, im Falle einer Kontrolle, die Ordnungshüter mittels Schwerbeschädigtenausweis zu überzeugen.
Aber wie ist es wirklich? Der Zwang zum Schieben würde bedeuten, dass mir der Zugang zu den Geschäften in der Fußgängerzone verwehrt würde. Ich persönlich fände das irgendwie diskriminierend.
Du hast jederzeit die Option, das Trike vor der FGZ anzuketten und zu Fuß weiterzugehen (rein rechtlich gesehen).
Andernfalls wäre noch Rollator/Rollstuhl ne Option, die dürfen da rollen.
(rein rechtlich gesehen)
Er sicher, genauso wie wahrscheinlich jeder andere Mitleser. Die Frage ist, ob die Entscheidungsgewaltigen es auch merken, oder ob es so läuft wie bei @sretlaw hier.Merkst Du selber, oder?
Nein.Auch wenn das Gesetz in solchen Ausnahmefällen völlig bescheuert ist, ist es gültig
Halllo,
ich finde die Problematik mit der Fußgängerzone interessant.
Ich fahre ein Trike, weil ich aufgrund körperlicher Einschränkungen kein Zweirad mehr fahren kann. Aufgrund derselben Einschränkungen bin ich nicht in der Lage, mein Trike zu schieben (oder zu ziehen) über längere Strecken, insbesondere nicht mit Gepäck und / oder Anhänger.
Bisher bin ich in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit gefahren und habe gehofft, im Falle einer Kontrolle, die Ordnungshüter mittels Schwerbeschädigtenausweis zu überzeugen.
Aber wie ist es wirklich? Der Zwang zum Schieben würde bedeuten, dass mir der Zugang zu den Geschäften in der Fußgängerzone verwehrt würde. Ich persönlich fände das irgendwie diskriminierend.
– Ursel
aber das muss ich jedesmal tun, es gibt leider keine entsprechenden Hinweisschilder.
Du hast jederzeit die Option, das Trike vor der FGZ anzuketten und zu Fuß weiterzugehen (rein rechtlich gesehen). Andernfalls wäre noch Rollator/Rollstuhl ne Option, die dürfen da rollen.