"rechtswidrig" Vorfahrt gewähren kann man nicht. Wenn man auf die laut Beschilderung/Bauweise einem selber zustehende Vorfahrt verzichtet, so ist dies nicht verboten, es sei denn, es handelt sich um eine (funktionierende) Ampel, an der man den Rot Habenden fahren lassen will. Ich verzichte, nur als Beispiel, bei uns in der Gegend SEHR häufig bei Rechts-vor-links-Kreuzungen auf meine Vorfahrt, da hier auch Gelenkbusse fahren und die Straßen so eng sind, dass ich teilweise in die Richtung, in die ich möchte, nicht fahren kann (trotz Vorfahrt), weil der Bus, der Vorfahrt achten muss, dort steht und der Platz zu eng ist. Also muss der erstmal weg, was nur geht, wenn ich auf meine Vorfahrt verzichte.
Wobei "Grün" nicht bedeutet, dass man fahren MUSS, sondern lediglich, dass man DARF. Man kann auch stehenbleiben, es sei denn, man behindert dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Komplexes Thema.