Natürlich DÜRFEN auch rechtsseitige Radwege so beschildert werden
was wie die Piktogramme vollkommen StVO-konform ist.
Nein, dürfen nicht, denn Zusatzschilder dürfen nicht alleine ohne anderes Schild stehen, mit der ausdrücklichen Ausnahme des "Radfahrer frei" auf der linken Seite. Daher ist auch ein alleine stehendes Schild "Radfahrer absteigen" nur eine unverbindliche Empfehlung.
Danach wurde er als Parkstreifen benutzt, weil manche einer dachte, es sei einer. Daraufhin wurden Fahrrad-Piktogramme auf den Radweg gemalt
Die hätte ich als Stadt kostenpflichtig aufgeklärt, dass solches Parken einer Erlaubnis durch Beschilderung bedarf.
Auch hier ein Denkfehler: Es ist durchaus legitim, einen der Straße folgenden Radweg an gewissen Stellen von dieser wegzuführen - was es den Radfahrern aber nicht erlaubt, einen vorgeschriebenen Radweg zu verlassen und stattdessen die Fahrbahn zu benutzen. Wenn dieser weggeführte Radweg dann mit anderer Vorfahrt die Fahrbahn kreuzt ist dies absolut StVO-konform.
Du kennst Den Unterschied zwischen legal und legitim? Hier interessiert nur legal, legitim erscheint einem Großteil der Bevölkerung das Radeln auf dem Gehweg.
Magst Du uns auch die Stelle der StVO oder ein Urteil nennen?
Dass Zusatzzeichen eben nicht einzeln stehen, steht in
§ 39 Verkehrszeichen
"(3) 1Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 2Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 3Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."
Wenn das Zeichen nicht benutzungspflichtige Radwege kennzeichnen dürfte, stünde das sicher in den VwV.
Neben Markierungen auf der Fahrbahn ist eben in solchen Fällen auch das Schild "Radfahrer frei" nutzbar, da "verkehrsklärend", wenn trotz deutlicher baulicher Trennung (wie bei uns - anderes Pflaster UND leichte Kantenstein zwischen Geh- und Radweg, wenige Millimeter hoch (und daher nicht gefährlich) aber trotzdem deutlich erkennbar) der Radweg von vielen Verkehrsteilnehmern nicht als solcher erkannt wird. Üblich ist jedoch normalerweise in diesen Fällen eine Bodenmarkierung.
Hier kann ich Dir nicht folgen. Wie soll eine baulich angelegter Radweg durch Markierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden?
Die Frage ist doch, wie man unterwegs ist
Die Frage ist, wann man ankommen will, also ob man im Alltag Wege mit dem Fahrrad erledigt, die die Mehrheit mit dem Kfz zurücklegt, oder ob man auf Kaffeefahrt unterwegs ist und es nicht darauf ankommt, ob man um 17 oder 17:30 wieder daheim ist. Wenn ich im innerörtlichen Berufsverkehr überall anhalte wollte, wo mir jemand die Vorfahrt nehmen könnte, ginge ich eher zu Fuß.