Petition gegen das Verkehrszeichen 240 gemeinsamer Fuss- und Radweg

Der der am Lautesten schreit, wird als Erster gehört.
Wer nie schreit, wird nie gehört.

Davon abgesehen, habe ich die Kombi, die mit dem Verkehrszeichen 240 angeordnet wird, noch nie verstanden. Denn im Zweifel bedeutet es, dass ich als Radfahrer nicht schneller als der Fußgänger fahren darf. Nur warum sollte ich dann noch ein Rad benutzen? Man könnte es auch als indirektes Radfahrverbot auffassen.
 
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Sinnvoller wäre es, die Bedeutung der Zeichen 237, 240 und 241 zu ändern:

Von:
§ 2 (4) StVO (...) Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. (...)
in:
§ 2 (4) StVO (...) Zeichen 237, 240 oder 241 begründen ein Recht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen. (...)

Wobei – mit oder ohne benutzungspflichtige Radwege – der Radverkehr (=Fahrverkehr) grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört. Doch ohne VZ 240 würden die bisher damit beschilderten Radwege, auch an Landstraßen, zu Fußwegen mutieren; Personen über 10 Jahren wäre dann hier das Radfahren verboten. Nicht wenige Radfahrer haben auf der Fahrbahn Angst, so dass sie das Radfahren lieber ganz bleiben ließen, wenn man das VZ 240 abschaffen würde. Und das wollen wir ja nicht, denn die Konsequenzen stünden den Klimazielen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung entgegen.

Die Begründung der Petition erscheint dürftig, so als ob der Petent nicht viel darüber nachgedacht hätte. Sein Anliegen wird nicht so recht klar: Mehr Leichtigkeit für den Radverkehr? Mehr Schutz für Fußgänger? Er, der – aus welchem Grund auch immer – anonym bleiben möchte, hätte sich etwas mehr Zeit nehmen sollen, um seine Argumente zu formulieren.
 
Ich habe es einfach mal gezeichnet... auch wenn es hier und da wohl sinnvoll eingesetzt werden könnte.

Ärgere mich schon seit Jahren über diesen Mist mit dieser Pseudoinfrastruktur... es gibt echt nur wenige Stellen an denen ein solches Verkehrszeichen sinnvoll ist, es wird aber inflationär aufgstellt.

Bei mir führt eine Bundesstrasse durch den Ort, früher gab es dort Randstreifen auf denen ab und zu ein PKW parkte.
Seit der Grundsanierung gibt es dort etwas schmalere Fahrstreifen, dann einen verbreiterten und fast lückenlos zugeparkten Parkstreifen - und Gehwege mit diesem unseligen Verkehrszeichen.
Sprich man kann in Gefahrensituationen auch keinem Fussgänger ausweichen, weil man zwischen Grundstückeinfriedung und parkenden Autos "gefangen" ist.
Neulich hat mich ein PKW-Fahrer erst beim überholen geschnitten und mich an der roten Ampel sehr selbstbewusst und lautstark darauf hingewiesen dass ich gefälligst auf dem "Radweg" fahren soll... den es nicht gibt.
 
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Der Fußgängerverband FUSS e. V. ist darüber nicht glücklich. Und die von Radfahrern geforderte Anpassung an das Tempo von Fußgängern ist bei Zeichen 239 mit ZZ "Radfahrer frei" nochmals höher als bei Zeichen 240, oder? Ich habe in StVO und VwV-StVO auf die Schnelle nichts dazu gefunden. Weiß jemand Genaueres?
 
... Die Begründung der Petition erscheint dürftig, so als ob der Petent nicht viel darüber nachgedacht hätte. Sein Anliegen wird nicht so recht klar: ...
Ich habe als Ziel verstanden: Reduktion des Unfallrisikos auf beiden Seiten.
... es gibt echt nur wenige Stellen an denen ein solches Verkehrszeichen sinnvoll ist, es wird aber inflationär aufgstellt. ...
Genau dort sehe ich das Hauptproblem. Das Schild wird regelmäßig gebraucht, ohne dass man immer einen Sinn erkennen kann. Dazu kommt dann noch, dass, von Ausnahmen abgesehen, bei uns in der Gegend der (benutzungspflichtige) Radweg regelmäßig im Kreuzungsbereich von der Fahrbahn weggeführt wird, der Radfahrer so aus dem unmittelbaren Sichtbereich des Kraftfahres vorsätzlich (durch die Linienführung des Radweges) des Kraftfahrers entfernt wird, statt die Linienführung des Radweges auf die Straße in das direkte Sichtfeld des Autofahrers zu führen.
Nach meiner Beobachtung wird ein Radfahrer auf einem Radweg, der durch parkende Autos oder Büsche o.ä. verdeckt ist, kaum als vorhanden und am Verkehrsgeschehen beteiligt wahrgenommen. Ebenso wenn der Radweg im Kreuzungsbereich von der Fahrbahn weggeführt wird, auch wenn dort eine Ampel steht, die gleichzeitig für Kraftfahrer und Radfahrer grün anzeigt.
... Und die von Radfahrern geforderte Anpassung an das Tempo von Fußgängern ist bei Zeichen 239 mit ZZ "Radfahrer frei" nochmals höher als bei Zeichen 240, oder? ...
Wissen tun, tue ich es nicht. Aber mehr als auf Schrittgeschwindigkeit des Fußgängers anpassen führt auf dem UP bei den Meisten (insbesondere bei den Ungeübten, die gerne auf dem Radweg in Schrittgeschwindigkeit fahren wollen) zu einer instabilen Fahrsituation. Wäre also äußerst "unproduktiv".
 
Wobei – mit oder ohne benutzungspflichtige Radwege – der Radverkehr (=Fahrverkehr) grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört.
Einspruch, und nochmals Einspruch; persönlich würde ich nie dort fahren wollen, wo Kfz. fahren dürfen.

Was soll der ständige Sch**ß, die Nutzer/innen der muskelkraftbetrieben Fahrzeuge in die Abgase der Kfz. zu schicken, diese damit dauerzufrustrieren und die Teilnehmer beider Antriebstechniken zudem damit zu frustrieren, daß Kfz. von muskelkraftbetrieben Fahrzeugen ausgebremst werden und die Nutzenden muskelkraftbetriebener Antriebsweisen in Panik geraten, weil sie mal wieder mit zu geringem Seitenabstand überholt werden?

Doch ohne VZ 240 würden die bisher damit beschilderten Radwege, auch an Landstraßen, zu Fußwegen mutieren; Personen über 10 Jahren wäre dann hier das Radfahren verboten.
Nö; viele Radwege sind mit europäischen Mittel gefördert worden; Europa hätte was dagegen, wenn Gefördertes nicht der Förderung gemäß verwendet wird; und da spielt ein etwaig fehlendes Verkehrszeichen mal gar keine Rolle.

Ob sich ein Ort oder ein Land seitens Europas die Rückforderung der Fördermittel leisten möchte, wird bezweifelt.
 
@Jeradachs
Sollen jetzt Fahrradfahrer auf diesen jetzt gekennzeichneten Flächen fahren und Fußgänger sollen sehen wo sie lang laufen, oder willst du das Fahrradfahrer von diesen Flächen verschwinden und auf der Strasse fahren?
 
... Was soll der ständige Sch**ß, die Nutzer/innen der muskelkraftbetrieben Fahrzeuge in die Abgase der Kfz. zu schicken, diese damit dauerzufrustrieren und die Teilnehmer beider Antriebstechniken zudem damit zu frustrieren, daß Kfz. von muskelkraftbetrieben Fahrzeugen ausgebremst werden und die Nutzenden muskelkraftbetriebener Antriebsweisen in Panik geraten, weil sie mal wieder mit zu geringem Seitenabstand überholt werden? ...
Schon mal die Konzentration der Abgase neben der Fahrbahn gemessen? Wie groß ist der Unterschied? Wie groß ist der Bremseffekt eines muskelkraftbetriebenen Fahrzeuges innerorts, wenn da zunehmend eh nur noch max. 30 Km/h gefahren werden darf? Wie groß ist der Bremseffekt einer selbstfahrenden Arbeitsmaschiene die ebenfalls die Fahrbahn benutzen muss? Die Fahrbahn ist ganz bewußt keine Kraftfahrbahn, auch wenn das dem Einen oder Anderen nicht ganz klar zu sein scheint.
Der nötige Seitenabstand vom 2 m ist ausreichend. Wenn Du doch zu dicht überholt wirst, fährst Du zu dicht am rechten Fahrbahnrand :). Mich überholen in aller Regel die Kfzs nur auf der Gegenspur.
Insgesamt ist das Unfallrisiko durch Fußgänger"Zombies" die mir (bei Verkehrszeichen 240) unkontrolliert (ohne ohne sich voher umzudehen) vor das Fahrrad laufen wesentlich höher, selbst wenn man da nur mit angemessenen 5 Km/h (Verkehrszeichen 240) unterwegs ist, on Top noch das bei den benutzungspflichtigen Radwegen grundsätzlich erhöhte Unfallrisiko. Wenn ich Dich also richtig verstehe, bist Du de facto für ein indirektes Fahrradverbot (vgl. Post #3) oder hängst Du dem bei uns fernen Ziel einer eigenen Fahrradinfrastruktur an?
P.S. Der ständige Sch**ß, die Nutzer/innen der muskelkraftbetrieben Fahrzeuge auf die Fahrbahn zu schicken, hatte früher dazu geführt, dass nach Werksschluss die Straßen mit Fahrrädern "verstopft" waren. Autoabgase tendierten gegen 0. Ja, es war in diesem Land und ist keine 50 Jahre her :).
 
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persönlich würde ich nie dort fahren wollen, wo Kfz. fahren dürfen.
Radfahren auf der Fahrbahn ist einfacher, unkomplizierter, schneller und sicherer als auf Radwegen oder gar Fußwegen. Die Abgasbelastung direkt neben der Fahrbahn ist nicht wesentlich niedriger als auf der Fahrbahn. Und weil man auf der Fahrbahn schneller vorwärts kommt, ist man den Abgasen auch nicht so lange ausgesetzt.
 
"Sicherer als auf Radwegen" gilt aber definitiv nicht überall. In unserer Stadt gibt es teils gute ausgebaute Radwege, auf denen ich mich sehr wohl fühle - aber natürlich leider auch einige, die man nur befährt, wenn man lebensmüde ist. In anderen Regionen, in denen Radfahrern mehr Prirität eingeräumt wird (ich denke hier z.B. an das Münsterland oder einige Gebiete an der Ostsee, in denen Radfahren ein Traum ist), ist das Fahren auf Radwegen ebenfalls erheblich sicherer. Problem ist halt leider vielerorts die Qualität der Rad-Infrastruktur.
 
Ob sich ein Ort oder ein Land seitens Europas die Rückforderung der Fördermittel leisten möchte, wird bezweifelt.
Das ist wohl der einzig erfolgversprechende Ansatzpunkt: wenn es - aufgrund von hohen EU Rückforderungen - wirklich weh tut, dann überlegen sich die Gemeinden, was sie tun.
 
Der Fußgängerverband FUSS e. V. ist darüber nicht glücklich. Und die von Radfahrern geforderte Anpassung an das Tempo von Fußgängern ist bei Zeichen 239 mit ZZ "Radfahrer frei" nochmals höher als bei Zeichen 240, oder?

Ja: Bei Zeichen 240 ist "Schrittgeschwindigkeit" lediglich beim Vorbeifahren an Fußgängern vorgeschrieben (wobei man sich fragen muss: Wie soll man vorbeifahren, wenn man "Schritt"-Geschwindigkeit fährt, also genau so schnell wie derjenige, an dem man vorbei will?), bei Zeichen 239 muss man die ganze Zeit maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, egal ob Fußgänger in der Nähe sind oder ob nicht. Falls man an Fußgängern nicht vorbeikommt muss man bei Zeichen 239 ggf. warten, bis Platz ist. Bei Zeichen 240 ist hingegen "gegenseitige Rücksichtnahme" vorgeschrieben, also müssen hier Fußgänger durchaus für (langsam) vobeifahrende Radfahrer Platz machen.

Außerdem hat man bei Zeichen 240, falls man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet, Vorfahrt an Kreuzungen (welche aber gerne ignoriert wird, weil man ja "auf dem Fußweg" ist.), denn damit gehört der Fußweg bei Benutzung eines Rades zur Fahrbahn. Bei Zeichen 239 NICHT, denn da bleibt der Fußweg ein reiner Fußweg, der mit dem Rad freundlicherweise benutzt werden darf und gehört nicht (!) zur Fahrbahn. Man ist, vereinfacht ausgedrückt, ein Fußgänger, der rollt.

Zu guter Letzt ist bei Zeichen 240 die Nutzung des entsprechend beschilderten Weges vorgeschrieben, bei 239 freigestellt.

Siehe unter anderem hier:

und hier:
 
Zu guter Letzt ist bei Zeichen 240 die Nutzung des entsprechend beschilderten Weges vorgeschrieben, bei 239 freigestellt.
Häh?!?
StvO §25 (1) schrieb:
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
 
Schrittgeschwindigkeit fahren
Mit einem Einspurer, egal ob Up oder Liege hinter Fussgängern herzuzotteln schaffen die meisten gar nicht, weil sie es nicht mehr ausbalanciert kriegen. So ein Weg ist nur fahrbar solange es darauf keine Fussgänger hat und dann halt schneller.
 
Wegen der Balance wird in D als "Schrittgeschwindigkeit" (einspurigen) Radfahrern 10 km/h zugestanden, Autofahrern nur 7 km/h (z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen).
 

Bei Zeichen 240 MUSS man als Radfahrer den entsprechend beschilderten Weg benutzen und darf NICHT auf der Straße fahren. Bei Zeichen 230 DARF man als Radfahrer den entsprechend beschilderten (Fuß-)weg benutzen, kann und darf aber wahlweise auch auf der Straße fahren. Steht aber auch so in den beiden von mir angegeben Links...

Als Fußgänger muss man natürlich immer den Fußweg benutzen - das ist hier aber auch nicht das Thema im Thread, oder? Es geht ja um Fahrräder.
 
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