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Danke für die spannende Hintergrundinformation! Wobei aus Autofahrersicht sind die Pedal Reflektoren als solche nicht schlecht, besonders wenn das Rücklicht defekt oder nicht vorhanden ist...
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Da kann ich tatsächlich leider nicht alles weitergeben, was ich weiss. Allerdings ist es klar, dass es eine elektronische "Gangschaltung" geben wird die über eine bereits existierende, aber noch nicht veröffentlichte App gesteuert werden kann, hier ist dann natürlich eine Änderung des Drehmoments an der Kurbel vorhanden wenn ich den Gang wechsele. Und klar ist, dass man bereits mit den neuesten Testpiloten schneller als 25km/h fahren kann wenn man feste genug reintritt, der zweite (Pedelec) Motor ist dann natürlich abgeschaltet. Eine direkte Beziehung zwischen Geschwindigkeit und Kadenz an der Kurbel ist aber genauso natürlich nicht vorhanden.Und wie ist denn nun der Motor angesteuert? Gibt Vollgas sobald man tritt? Gibt mehr Gas je schneller man tritt? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Drehmoment an der Kurbel und Drehmoment am Rad? Wie kann ich einstellen wieviel Watt ich treten will? Oder hat es einen Gasgriff? Kann man auch schneller als 25 fahren wenn man nur kräftig/schnell genug tritt?
Das Podbike da geheimniskrämt mag ja strategische Gründe haben, aber Du könntest es uns doch verraten. Wir sagens auch nicht weiter.
Eben, erst seit 2019, das Podbike in der jetzigen Form wird seit 2017 entwickelt. Und ständig fällt unseren Behörden was neues ein. Ich bin selbst Vorsitzender eines Normenausschusses im DIN (NAR im DIN), habe daher in anderen Bereichen viel mit dem Verordnungswesen zu tun und habe einen guten Teil meiner Lebenszeit damit verbracht, unsinnige Verordnungen zu entschärfen. Allerdings nicht mit StVZO.Wenn das in Norwegen der aktuelle Kenntnisstand ist, dann lest mal zusammen in der aktuellen(!) deutschen StVZO Stand 2019 nach. Evtl. ist für den Einbau in die Kotflügel vorn auch die neu reingekommene Mindestanbauhöhe (40cm) wichtig. Die Forderung nach der Bauartgenehmigung ist allerdings nicht weggefallen.
Siehe Artikel:Da die EN 15194:2017 ja fürs Podbike nicht gilt ist es mit den Europäischen Normen sowieso schwierig.
Ausserdem sehe ich nach wie vor die Rechtsgrundlage der angenommenen Zulassungsfreiheit gem EU-Verordnung 2013/168/EU Kapitel 2 h) nicht.
Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann oder aus einem Akku stammt.
Aha. Und auf welcher Grundlage bzw. in welcher Form? Das Verkehrsministerium ist ja weder Legislative noch Judikative, also ist der einzige Weg, wie das Verkehrsministerium das wirksam kann, per Verordnung.das Verkehrsministerium hat hier nun wohl grünes Licht gegeben
Da die EN 15194:2017 ja fürs Podbike nicht gilt ist es mit den Europäischen Normen sowieso schwierig.
Ausserdem sehe ich nach wie vor die Rechtsgrundlage der angenommenen Zulassungsfreiheit gem EU-Verordnung 2013/168/EU Kapitel 2 h) nicht.
Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann oder aus einem Akku stammt.
Wie geht den Podbike mit der Problematik der engen Fassung der EN 15194:2017 um?
Das Podbike ist kein Fahrrad mit Pedalantrieb, es wird ausschließlich von Motorkraft angetrieben.
Warum sollte es kein Kraftfahrzeug sein?
Wie geht den Podbike mit der Problematik der engen Fassung der EN 15194:2017 um?
Das ist aber eine sehr abwegige Meinung, ein Kraftfahrzeug ohne Energiespeicher...Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann...
Europe <> EU <> CENNorway is not a member of the EU
Man könnte die Meinung vertreten, dass der elektrische Anrieb eines Serienhybriden kein Hilfsantrieb ist, sondern der Hauptantrieb. Dann wären solche Fahrzeuge eben nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen.Was davon soll jetzt nicht für das Podbike gelten? Hier steht nichts davon, dass der Pedalantrieb nur über eine direkte mechanische Kopplung erfolgen muss.
Was wäre es denn für ein Fahrzeug, wenn der Motor über Photovoltaik seine Energie bekommt ohne einen Akku zu nutzen?Das ist aber eine sehr abwegige Meinung, ein Kraftfahrzeug ohne Energiespeicher...
Aber das ist ja wohl bereits geklärt. Außerdem ist das Podbike doch nicht das einzige Pedelec mit diesem Konzept - da gibt es m.E. mindestens noch das Ding von Scheffler. Nur das bisher einzige Velomobil. M.E. ist dieser formale Aspekt hier schon mindestens einmal geklärt worden. hab ich das nicht richtig in erinnerung, dass hier in D bereits mehrere Prototypen fahren oder fuhren?Man könnte die Meinung vertreten, dass der elektrische Anrieb eines Serienhybriden kein Hilfsantrieb ist, sondern der Hauptantrieb. Dann wären solche Fahrzeuge eben nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen.
Geklärt ist das m.E. erst, wenn der TÜV ein entsprechendes Gutachten abgegeben hat oder wenn Serienfahrzeuge für längere Zeit auf den Straßen in DE unterwegs sind.Aber das ist ja wohl bereits geklärt. Außerdem ist das Podbike doch nicht das einzige Pedelec mit diesem Konzept - da gibt es m.E. mindestens noch das Ding von Scheffler. Nur das bisher einzige Velomobil. M.E. ist dieser formale Aspekt hier schon mindestens einmal geklärt worden. hab ich das nicht richtig in erinnerung, dass hier in D bereits mehrere Prototypen fahren oder fuhren?
So wie bei einem Quest, das seit 20 Jahren gebaut wird und bei dem manche Polizisten heute noch den nicht vorhandenen Elektromotor suchen ?oder wenn Serienfahrzeuge für längere Zeit auf den Straßen in DE unterwegs sind.
Stimmt, Energie von aussen gehört auch dazu, es gibt ja auch Oberleitungsbusse.Was wäre es denn für ein Fahrzeug, wenn der Motor über Photovoltaik seine Energie bekommt ohne einen Akku zu nutzen?
In dem Wort "Maschinenkraft".Wo in der Definition von Kraftfahrzeug ist der Energiespeicher definiert?