Podbike angezahlt

Danke für die spannende Hintergrundinformation! Wobei aus Autofahrersicht sind die Pedal Reflektoren als solche nicht schlecht, besonders wenn das Rücklicht defekt oder nicht vorhanden ist...
 
Und wie ist denn nun der Motor angesteuert? Gibt Vollgas sobald man tritt? Gibt mehr Gas je schneller man tritt? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Drehmoment an der Kurbel und Drehmoment am Rad? Wie kann ich einstellen wieviel Watt ich treten will? Oder hat es einen Gasgriff? Kann man auch schneller als 25 fahren wenn man nur kräftig/schnell genug tritt?

Das Podbike da geheimniskrämt mag ja strategische Gründe haben, aber Du könntest es uns doch verraten. Wir sagens auch nicht weiter. ;)
Da kann ich tatsächlich leider nicht alles weitergeben, was ich weiss. Allerdings ist es klar, dass es eine elektronische "Gangschaltung" geben wird die über eine bereits existierende, aber noch nicht veröffentlichte App gesteuert werden kann, hier ist dann natürlich eine Änderung des Drehmoments an der Kurbel vorhanden wenn ich den Gang wechsele. Und klar ist, dass man bereits mit den neuesten Testpiloten schneller als 25km/h fahren kann wenn man feste genug reintritt, der zweite (Pedelec) Motor ist dann natürlich abgeschaltet. Eine direkte Beziehung zwischen Geschwindigkeit und Kadenz an der Kurbel ist aber genauso natürlich nicht vorhanden.

Wenn das in Norwegen der aktuelle Kenntnisstand ist, dann lest mal zusammen in der aktuellen(!) deutschen StVZO Stand 2019 nach. Evtl. ist für den Einbau in die Kotflügel vorn auch die neu reingekommene Mindestanbauhöhe (40cm) wichtig. Die Forderung nach der Bauartgenehmigung ist allerdings nicht weggefallen.
Eben, erst seit 2019, das Podbike in der jetzigen Form wird seit 2017 entwickelt. Und ständig fällt unseren Behörden was neues ein. Ich bin selbst Vorsitzender eines Normenausschusses im DIN (NAR im DIN), habe daher in anderen Bereichen viel mit dem Verordnungswesen zu tun und habe einen guten Teil meiner Lebenszeit damit verbracht, unsinnige Verordnungen zu entschärfen. Allerdings nicht mit StVZO.
 
Da die EN 15194:2017 ja fürs Podbike nicht gilt ist es mit den Europäischen Normen sowieso schwierig.
Ausserdem sehe ich nach wie vor die Rechtsgrundlage der angenommenen Zulassungsfreiheit gem EU-Verordnung 2013/168/EU Kapitel 2 h) nicht.
Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann oder aus einem Akku stammt.
 
Da die EN 15194:2017 ja fürs Podbike nicht gilt ist es mit den Europäischen Normen sowieso schwierig.
Ausserdem sehe ich nach wie vor die Rechtsgrundlage der angenommenen Zulassungsfreiheit gem EU-Verordnung 2013/168/EU Kapitel 2 h) nicht.
Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann oder aus einem Akku stammt.
Siehe Artikel:

Zitat: "Nach Angaben von Schaeffler war hier zunächst unklar, ob diese Form der Kraftübertragung den Vorschriften einer Klassifizierung als Pedelec gerecht wird – das Verkehrsministerium hat hier nun wohl grünes Licht gegeben."
Artikel vom 8. April 2020
 
Ja, aber wenn Du nicht Schaeffler heisst tust Du Dich ungleich schwerer. Weil Du sicher nicht mit dem Verkehrsminister zu abend isst, oder?
 
das Verkehrsministerium hat hier nun wohl grünes Licht gegeben
Aha. Und auf welcher Grundlage bzw. in welcher Form? Das Verkehrsministerium ist ja weder Legislative noch Judikative, also ist der einzige Weg, wie das Verkehrsministerium das wirksam kann, per Verordnung.
Und das ist nicht passiert. Es ist also nur eine Einschätzung des Verkehrsministeriums.
(Da gebe ich nichts drauf, ich habe auch eine Einschätzung des Verkehrsministeriums ;-)
Das Verkehrsministerium hat auch grünes Licht zur PKW-Maut gegeben. Na und? Kratzt keinen, Maut gibt´s nicht und der persönlich für den Halbmilliardenschaden verantwortliche Minister ist noch im Amt. Was man mit dem Geld sinnvolles hätte machen können...

Wenn man sich an der Definition des Fahrrads im internationalen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 orientiert, nach dem ein „Fahrrad jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern ist, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird“ und dann davon ausgeht, das auch ein Motor dem Kriterium „ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen“ entsprechen kann solange er nur mit Kraft von auf dem Fahrrad befindlicher Personen angetrieben wird so wäre ein Hybrid mit Akku genauso ein Fahrrad, solange es kein „Plug-in-Hybrid“ ist, also nicht extern geladen wird.
Da merkt man schon, wie dünn diese Argumentation wird.

Da es jedoch bayrische Firmen aus Nürnberg betrifft (siehe letzten Beitrag von @Gear7Lover) werden wir sicher wie bei den E-Rollern einen Legalisierungsversuch über eine Verordnung bekommen, wenn das Verkehrsministerium bemerkt, das das Eis dünn wird.
Den bayrischen Rollerherstellern hat das im Übrigen nicht wirklich geholfen, vom Metz- oder auch BMW-E-Scooter hört schon lange nichts mehr...
(...und sieht auch keinen.)
Das einzige, was ich gehört habe ist dass beide vor Ende der Gültigkeit der „Lex Bavaria“-Sonderregelung inzwischen eine richtige ABE nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beantragt und bekommen haben.

Offen bleibt dann aber zum Generator-Motor-Fahrzeug die Frage, ob ein ausschließlich durch Motorkraft angetriebenes Fahrzeug nicht per se ein Kraftfahrzeug ist...
...ist aber auch egal, ich wünsche dem Potbike trotzdem viel Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die EN 15194:2017 ja fürs Podbike nicht gilt ist es mit den Europäischen Normen sowieso schwierig.
Ausserdem sehe ich nach wie vor die Rechtsgrundlage der angenommenen Zulassungsfreiheit gem EU-Verordnung 2013/168/EU Kapitel 2 h) nicht.
Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann oder aus einem Akku stammt.

Du meinst offensichtlich Kapitel 1, Artikel 2h der EU-Verordnung. Hier steht wörtlich:

"Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:
.....
h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h er reicht;"

Was davon soll jetzt nicht für das Podbike gelten? Hier steht nichts davon, dass der Pedalantrieb nur über eine direkte mechanische Kopplung erfolgen muss.
Woher kommt dann deine Überzeugung, dass es sich hier um ein Kraftfahrzeug handelt?
 
Das Podbike ist kein Fahrrad mit Pedalantrieb, es wird ausschließlich von Motorkraft angetrieben.
Warum sollte es kein Kraftfahrzeug sein?

Aber lass gut sein, ich freue mich ja über jedes leichte Fahrzeug, dass ein Auto ersetzt, und wenn man sogar treten muss bzw. kann, um so besser.

Wie geht den Podbike mit der Problematik der engen Fassung der EN 15194:2017 um?
 
Wie geht den Podbike mit der Problematik der engen Fassung der EN 15194:2017 um?

Norway is not a member of the EU so they can take or leave what they want from EN 15194 for local use in Norway. That only becomes a problem if they need to sell podbikes into the EU then they need to be classified as L6:

A vehicle with four wheels whose unladen mass is not more than 350 kg, not including the mass of the batteries in case of electric vehicles, whose maximum design speed is not more than 45 km/h, and whose engine cylinder capacity does not exceed 50 cm³ for spark (positive) ignition engines, or whose maximum net power output does not exceed 4 kW in the case of other internal combustion engines, or whose maximum continuous rated power does not exceed 4 kW in the case of electric engines.
 
Das Podbike ist kein Fahrrad mit Pedalantrieb, es wird ausschließlich von Motorkraft angetrieben.
Warum sollte es kein Kraftfahrzeug sein?

Das kann man so oder so auslegen. Momentan seh ich (als Laie) nur eine rechtliche Grauzone, die nur durch Verordnung, eindeutige Rechtsprechung oder Gesetzesänderung geklärt werden kann. Die StVG ist offen genug formuliert, so dass die Legalität einer elektrischen Kraftübertragung nicht völlig abwegig ist.

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
  1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
  2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.

Welches Argument sollte es geben, das die direkte elektrische Kraftübertragung ausschließt? Wie die Kraftübertragung von Muskel auf Rad technisch stattfindet ist ja nicht definiert.

Wie geht den Podbike mit der Problematik der engen Fassung der EN 15194:2017 um?

Genauso wie Hersteller von Pedelec Trikes?
 
Meines Erachtens bleibt ein Fahrzeug, das ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wird ein Kraftfahrzeug, egal ob dessen Energie für den Motorantrieb nur durch einen Pedalgenerator erzeugt werden kann...
Das ist aber eine sehr abwegige Meinung, ein Kraftfahrzeug ohne Energiespeicher...
 
Norway is not a member of the EU
Europe <> EU <> CEN
But still each CEN member state is free to adopt the standard or not. Only if it is called NF EN 15194 or DIN EN 15194 or ... it is applicable in the respective country. And still not mandatory. Only if a law is issued that quotes the standard, then it is mandatory.

It has been adopted in the machine directive. So it is mandatory in Norway too.
 
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Was davon soll jetzt nicht für das Podbike gelten? Hier steht nichts davon, dass der Pedalantrieb nur über eine direkte mechanische Kopplung erfolgen muss.
Man könnte die Meinung vertreten, dass der elektrische Anrieb eines Serienhybriden kein Hilfsantrieb ist, sondern der Hauptantrieb. Dann wären solche Fahrzeuge eben nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen.
 
Das ist aber eine sehr abwegige Meinung, ein Kraftfahrzeug ohne Energiespeicher...
Was wäre es denn für ein Fahrzeug, wenn der Motor über Photovoltaik seine Energie bekommt ohne einen Akku zu nutzen?
Wo in der Definition von Kraftfahrzeug ist der Energiespeicher definiert?

Wir sollten es aber wirklich dabei belassen.
Wie schon gesagt, ich freue mich, wenn das Podbike Erfolg hat.
 
@Kulle: wo in den bisher recht ausgiebig zitierten Normen steht denn was über die Energiequelle? Außer halt, das im Konzept des Podbikes die Tretenergie tatsächlich in elektrische Energie umgewandelt und zum Antrieb genutzt wird. DAS zählt zur Fahrradbasis. Eventuelle Photozellen im Dach können nur die "Hilfsmotorkomponente" antreiben und natürlich auch andere Verbraucher an Bord. Ich finde das eigentlich recht klar.

Man könnte die Meinung vertreten, dass der elektrische Anrieb eines Serienhybriden kein Hilfsantrieb ist, sondern der Hauptantrieb. Dann wären solche Fahrzeuge eben nicht von der Zulassungspflicht ausgenommen.
Aber das ist ja wohl bereits geklärt. Außerdem ist das Podbike doch nicht das einzige Pedelec mit diesem Konzept - da gibt es m.E. mindestens noch das Ding von Scheffler. Nur das bisher einzige Velomobil. M.E. ist dieser formale Aspekt hier schon mindestens einmal geklärt worden. hab ich das nicht richtig in erinnerung, dass hier in D bereits mehrere Prototypen fahren oder fuhren?

Die Frage, um die es hier aber ging, war doch die, dass ein paar unserer User ein derartiges Fahrzeug nicht als Fahrrad wahrnehmen wollen. Das ist aber doch eine Frage von privater Meinung. Da kann man ein paar Argumente austauschen, aber irgendwann dreht sich das dann alles im Kreis.

Und dann ist da noch die Frage einer eventuellen 45km/h Zulassung. Bis die geklärt ist, wird noch viel Wasser den Rhein herunterfließen - gerade weil ein S-Pedelec als Kraftfahrzeug gilt und eben gerade nicht mehr als fahrrad.
 
Aber das ist ja wohl bereits geklärt. Außerdem ist das Podbike doch nicht das einzige Pedelec mit diesem Konzept - da gibt es m.E. mindestens noch das Ding von Scheffler. Nur das bisher einzige Velomobil. M.E. ist dieser formale Aspekt hier schon mindestens einmal geklärt worden. hab ich das nicht richtig in erinnerung, dass hier in D bereits mehrere Prototypen fahren oder fuhren?
Geklärt ist das m.E. erst, wenn der TÜV ein entsprechendes Gutachten abgegeben hat oder wenn Serienfahrzeuge für längere Zeit auf den Straßen in DE unterwegs sind.
 
oder wenn Serienfahrzeuge für längere Zeit auf den Straßen in DE unterwegs sind.
So wie bei einem Quest, das seit 20 Jahren gebaut wird und bei dem manche Polizisten heute noch den nicht vorhandenen Elektromotor suchen :sneaky: ?
Das würde ich jetzt mal nicht als "geklärt" ansehen...
Gut wäre wenn es vom Hersteller eine offizielle Bescheinigung über die Fahrzeugart für die Käufer gäbe, natürlich gemünzt für Deutschland, damit sie nachweisen können dass sie keine Pflichtversicherung brauchen und das Podbike als Pedelec gilt, sonst könnte das mit der Rennleitung auf Dauer sehr anstrengend werden...
 
Ich finde die Diskussion um Zulassung in Deutschland etwas müssig, und solange sich hier niemand als Sachkundiger zu erkennen gibt, auch eher spekulativ. Das muss Podbike „als in den Verkehr“ Bringer lösen, und ggf haften. Selbst importieren würde ich aber nicht (und ja, auch das in den Verkehr bringen ist schon nicht so einfach (Bausatz, Norwegen, das will ich aber jetzt nicht prüfen)
 
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Sehe ich genauso... erstmal kommt es eh in Norwegen auf den Markt, auch das wird dieses Jahr ziemlich sicher nicht mehr passieren, und wer weis wann wir hier in Deutschland das erste Serien-Podbike sehen...
Wenn in Norwegen ein paar Dutzend verkauft sind kann man sich darüber immer noch Gedanken machen, und vielleicht schreiben sie dann schon mal etwas darüber im "Newsroom" oder den FAQ, den deutschen Markt haben sie ja auf jeden Fall im Blick.
 
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