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guidolenz123
Es würde mich hierbei mal interessieren, ob schon solch eine Belehrung und(oder) die Ankündigung einer Aktennotiz wie oben beschrieben ein Verwaltungakt ist und ich von den Beamten ein Protokoll verlangen dürfte.
Bin nun kein Verwaltungsrechtler..deshalb nur Grundsätzliches:
Bei einem Verwaltungsakt muß ein "Befehl" oder die Durchführung eines solchen "Befehls" erkennbar sein. D.h.: Man (eine Person ) soll/muss etwas tun,unterlassen oder dulden.
Ansonsten (ohne diese Kriterien) ist es kein Verwaltungsakt.
Liegt also so etwas vor kann man sich mit dem geeigneten Rechtsmittel dagegen wehren.
Die reine Ankündigung einer Aktennotiz (ich halte das Ganze eh für Unfug, da es hier kaum ein Tagebuchnummer/Aktenzeichen geben wird, unter dem das Ganze archiviert werden könnte---also hätte die Trachtentruppe rechtl. gesehen auch ganz böse Buhh machen können--ist der gleiche rechtl. Sinngehalt), halte ich (s.o. ..bin kein Verwaltungsrechtler) für nicht angreifbar bzw ich kenne keine rechtl. Grundlage für das Verlangen eines Protokolls.