Ist mein VM StVO-Konform? Bußgeld-Androhung

Das ist so konditioniert und es wird schwer, dieses Dogma zu brechen.
Wie soll man jetzt aber das Verhalten der Polizei interpretieren....es gibt ja ziemlich klare Dienstanweisungen an die sie sich zu hälten hätten. Mißachten sie dieses weil die die Situation eben nicht angemessen ist...wollen sie einfach nur Gefahren vermeiden...Leben retten?
Das der Velomobilfahrer im Recht ist nützt ihm nichts wenn ihn ein Autofahrer tatsächlich mal auf die Hörner nimmt..bei mehreren Situationen die ich erlebt hatte spielte sich alles in Geschwindigkeitsbereichen ab die deutlich über 70 km/h lagen. Z.B. gerade gestern hatmich ein Laster mit Hänger, im wahrsten Sinne des Wortes: "Vor WUT brummend", überholt*1). Dabei hat er den Gegenverkehr unterschätzt...der mußte, laut hupend, ziemlich weit ausweichen...gerade so. Hätte der LWW jetzt panisch rübergezogen dann wäre es mit mir vorbei...da er mind. 80 auf der Uhr gehabt haben müßte. Natürlich wäre er schuld gewesen...evt. wäre ich ihm ja als Rachegeist erschienen?
Anderseit habe ich bei einseitigen Radwegen wo ich mich bergauf quäle auch viele brenzliche Situationen mit bergabradelnden Dunkelradlern, die scheinbar weil sie selbst kein Licht haben, die Beleuchtung anderer nicht wahrnehmen.

*1) Besagter LKW stand dann ein paar KM weiter auf einem Parkplatz(...mit mehren rot beleuchteten Wohnmobilen) mit anderen LKWs....schätzungsweise gerade ohne "Hänger"... evt. die letzte Möglichkeit für ihn vor einer sehr langen Fahrt...und er mußte sich anstellen...sowas macht auch aggressiv (No Smiley).
 
Mir lagen hier vorhin schon Beiträge auf den Fingern, habe es dann aber doch immer wieder verworfen. Die Polizisten zäumen das Pferd halt einfach von der falschen Seite her auf, auch wenn sie es eigentlich gut mit dem (hoffentlich nicht) zukünftigen Unfallopfer meinen. Selbst wenn der Velomobilist an dem hypothetischen Unfall nicht schuld ist, kann man ihm darum ja nicht die Teilnahme am Verkehr verwehren. Da ich immer gerne Beispiele anführe: neulich ging es um pikante Fotos von mehr oder wenig bekannten Personen, die irgendwie im Netz von Hackern veröffentlich wurden. Da wurden dann auch Stimmen laut, dass sowas halt nicht passieren könne, wenn man erst garnicht solche Fotos machen würde. Sicherlich richtig, aber dennoch ist der Hacker hier der Böse, und nicht der Mensch, der, aus was für Gründen auch immer, Fotos von sich im vermeintlich sicheren Netz abgelegt hat. Zurück zu uns: wir dürfen am Verkehr teilnehmen, wir halten uns an Regeln (Vorfahrt, vorausschauend fahren, Beleuchtung, was auch immer), und wenn jemand anderes nicht hinschaut, keinen Abstand einhält, zu schnell fährt, etc., dann ist der schuld, und nicht wir. Hilft im Fall auch nichts, ich weiss.

Aktuelles Beispiel von BROL heute: ein hit & run, bei dem ein VM touchiert wurde - der Autofahrer, der ihn da fast plattgewalzt hätte, muss vermutlich geträumt oder im Fußraum seines Pickuptrucks herumgekramt haben, denn eine blinkende 700 lumen Lampe kann man eigentlich nichtübersehen. Wenn man nach vorne schaut und bei Sinnen ist, dann ist das eigentlich unmöglich. Aber hilft dem Velomobilisten, wie gesagt, leider nichts. Man kann eben so vorsichtig sein wie man will, alles kann man nicht beeinflussen. Schicksal, was auch immer. Und noch lange kein Grund, dass einem die Polizei das Fahren verbieten dürfte.
 
Wie soll man jetzt aber das Verhalten der Polizei interpretieren....es gibt ja ziemlich klare Dienstanweisungen an die sie sich zu hälten hätten. Mißachten sie dieses weil die die Situation eben nicht angemessen ist...wollen sie einfach nur Gefahren vermeiden...Leben retten?

In jedem Fall würde ich vermeiden, da Boshaftigkeit zu unterstellen. Ich glaube auch nicht, dass die Beamten in @BikeToTheWork's Fall da unlautere Beweggründe hatten. Zunächst sind Polizeibeamte auch nur Menschen und in der Praxis läuft vieles anders als auf dem Papier. Und weil das so ist und auch Polizisten zunächst akut auf die Situation reagieren müssen, finde ich es durchaus nachvollziehbar, wenn auch nicht richtig, dass da zuerst versucht wird, das 'Hindernis' durch Belehrung zu entfernen.
Ein Einziger, der sich richtig verhält ist dann leichter zu beeinflussen, als 100te, die zu dicht auffahren, oder in deinem Fall unangemessen und riskant überholen. Quasi maximale Effizienz beim Erhalt von Menschenleben. Das ist aber m.E. verqueeres denken, weil hier das Symtom behandelt wird, nicht aber die Ursache.

Und was den LKW-Fahrer angeht: Wenn Hormone im Spiel sind, hat die Ratio sowieso keine Chance mehr.
 
In jedem Fall würde ich vermeiden, da Boshaftigkeit zu unterstellen. Ich glaube auch nicht, dass die Beamten in @BikeToTheWork's Fall da unlautere Beweggründe hatten. Zunächst sind Polizeibeamte auch nur Menschen und in der Praxis läuft vieles anders als auf dem Papier. Und weil das so ist und auch Polizisten zunächst akut auf die Situation reagieren müssen, finde ich es durchaus nachvollziehbar, wenn auch nicht richtig, dass da zuerst versucht wird, das 'Hindernis' durch Belehrung zu entfernen.
Ein Einziger, der sich richtig verhält ist dann leichter zu beeinflussen, als 100te, die zu dicht auffahren, oder in deinem Fall unangemessen und riskant überholen. Quasi maximale Effizienz beim Erhalt von Menschenleben. Das ist aber m.E. verqueeres denken, weil hier das Symtom behandelt wird, nicht aber die Ursache.

Eine für mich recht merkwürdige Einstellung. Das endet schlußendlich damit, daß man aus lauter Rücksicht auf die Rücksichtslosen nicht mehr vor die Tür geht. Oder: Der Klügere gibt nach, und dann ist er der Dumme. Ohne mich.
 
Aber gerade im Hinblick auf ein friedl. Miteinander hat gooselk Recht.
 
Aber gerade im Hinblick auf ein friedl. Miteinander hat gooselk Recht.
Friedliches miteinander verbinde ich mit gegenseitigem Respekt und Rücksicht. Kann ich hier aber nicht erkennen,
Wäre dies die erste Belehrung würde ich gooselk auch sofort recht geben, aber wiederholt und über einen so langen Zeitraum dienstellenübergreifend finde ich das mehr als merkwurdig
 
In jedem Fall würde ich vermeiden, da Boshaftigkeit zu unterstellen. Ich glaube auch nicht, dass die Beamten in @BikeToTheWork's Fall da unlautere Beweggründe hatten. Zunächst sind Polizeibeamte auch nur Menschen und in der Praxis läuft vieles anders als auf dem Papier. Und weil das so ist und auch Polizisten zunächst akut auf die Situation reagieren müssen, finde ich es durchaus nachvollziehbar, wenn auch nicht richtig, dass da zuerst versucht wird, das 'Hindernis' durch Belehrung zu entfernen.
Schön, dass Du das so neutral sehen kannst. Mir gehen dafür die Ideen aus.
Ich hab heute morgen 'ne halbe Stunde hin- und herüberlegt, bevor ich die Frage in #213 eingebaut habe. Dass die Polizisten den vom besorgten Bürger geschilderten Sachverhalt erstmal so hinnehmen und daher mit einer vorgefassten Meinung am Ort des Geschehens auftauchen, ist verständlich. Aber das sollte doch hier gerade nicht sein, denn sie haben sich über den Vorgang aus dem letzten Jahr ja schon vorab informiert. Deswegen kann ich keinen vernünftig Grund erkennen, z.B. dem potentiellen Unfallopfer die psychischen Folgen für den potentiellen Unfallverursacher auf's Brot zu schmieren.
Ein Einziger, der sich richtig verhält ist dann leichter zu beeinflussen, als 100te, die zu dicht auffahren, oder in deinem Fall unangemessen und riskant überholen. Quasi maximale Effizienz beim Erhalt von Menschenleben. Das ist aber m.E. verqueeres denken, weil hier das Symtom behandelt wird, nicht aber die Ursache.
Zur Behandlung der Symptome haben sie ja die Möglichkeit, Uwe eine klare Weisung zu erteilen. Aber die ist natürlich in Ort und Zeit begrenzt.


Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo zusammen,

die Belehrungen der Polizei passen ins Bild:
""Reflektieren statt verlieren" - Polizei, Stadt Düsseldorf und Verkehrswacht e.V. klären über Gefahren durch schlechte Sichtbarkeit im Straßenverkehr auf - Experten geben Tipps zur Sicherheit

Durch dunkle Kleidung setzen sich viele Fußgänger und Radfahrer gerade in der Dunkelheit erheblichen Gefahren im Straßenverkehr aus. Sie sind für Autofahrer häufig erst dann zu sehen, wenn es zu spät ist. Etwa ein Viertel aller Verkehrsunfälle mit Fußgängern ereignet sich in der Dämmerung oder Dunkelheit. Schlechte Sichtbarkeit ist bei diesen Unfällen häufig mitursächlich.

Unter dem Motto "Reflektieren statt verlieren" informieren Polizei, Stadt Düsseldorf und die Verkehrswacht e.V. morgen ab 16.30 Uhr interessierte Bürger auf dem Barbarossaplatz über die Gefahren und geben wertvolle Tipps, wie man mit der richtigen Kleidung oder mit anderen, einfachen Mitteln Unfälle vermeiden kann."
http://www.presseportal.de/polizeip...zei-stadt-duesseldorf-und?search=D%FCsseldorf

Dreiste Schuldumkehr würde ich sagen - und passend zu den Helmkampagnen.

Gruß, Klaus
 
Hallo zusammen,

die Belehrungen der Polizei passen ins Bild:
""Reflektieren statt verlieren" - Polizei, Stadt Düsseldorf und Verkehrswacht e.V. klären über Gefahren durch schlechte Sichtbarkeit im Straßenverkehr auf - Experten geben Tipps zur Sicherheit

Durch dunkle Kleidung setzen sich viele Fußgänger und Radfahrer gerade in der Dunkelheit erheblichen Gefahren im Straßenverkehr aus. Sie sind für Autofahrer häufig erst dann zu sehen, wenn es zu spät ist. Etwa ein Viertel aller Verkehrsunfälle mit Fußgängern ereignet sich in der Dämmerung oder Dunkelheit. Schlechte Sichtbarkeit ist bei diesen Unfällen häufig mitursächlich.

Unter dem Motto "Reflektieren statt verlieren" informieren Polizei, Stadt Düsseldorf und die Verkehrswacht e.V. morgen ab 16.30 Uhr interessierte Bürger auf dem Barbarossaplatz über die Gefahren und geben wertvolle Tipps, wie man mit der richtigen Kleidung oder mit anderen, einfachen Mitteln Unfälle vermeiden kann."
http://www.presseportal.de/polizeip...zei-stadt-duesseldorf-und?search=D%FCsseldorf

Dreiste Schuldumkehr würde ich sagen - und passend zu den Helmkampagnen.

Gruß, Klaus


Nach DER Sichtweise könnte man aber glatt auf sämtliche Regeln zu Beleuchtung (wenn nicht gar auf Beleuchtung an sich) verzichten...
Hier geht es doch überhaupt nicht um Schuld oder Schuldumkehr ,sondern schlicht nur um Sicherheit und zwar die ,der weicheren Verkehrsteilnehmer..
Was soll denn daran schlecht sein ?
Lieber tot ,aber ideologisch "sauber" ?

Klingt für mich wie :
" Socialismo o muerte".
 
Deswegen kann ich keinen vernünftig Grund erkennen, z.B. dem potentiellen Unfallopfer die psychischen Folgen für den potentiellen Unfallverursacher auf's Brot zu schmieren.
Gerade diesen Teil betrachte ich als Beleidigung.
Ansonsten:
Gott oder wer auch sonst bewahre mich vor Leuten, die etwas "gut gemeint" haben.
haben sie ja die Möglichkeit, Uwe eine klare Weisung zu erteilen. Aber die ist natürlich in Ort und Zeit begrenzt.
Zum Thema Weisungen können sich die hier mitlesenden Juristen mal äußern, obwohl das momentan ja gar nicht im Raum steht, aber das ist imho gaaanz dünnes Eis, denn es bedarf auch einer recht soliden Begründung (zumindest im Nachhinein), denn immerhin gehen i.d.R. mehr oder weniger starke Beschränkungen der Grundrechte mit einer Weisung einher. Soweit mir bekannt ist, müssen Weisungen auch nicht befolgt werden, wenn man dadurch sich selbst oder andere gefährden würde. In welchem Gesetzestext ist das mit den Weisungen eigentlich verankert?

Grüße,
André
 
Soll man bei soviel *Bitte Gedanken eingeben* nun heulen oder lachen? Bei denen scheint wohl durchgehend der erste April zu sein oder? Na gut ok mir hat man von polizeilicher Ebene auch schon Selbstmordgedanken zugeschrieben, weil ich auf der Landstraße fahre.

Vorallem diese dauernde Schutzbehauptung von "man sieht Sie nicht", wie konnte er dann bitteschön das VM anhalten? Aber kein Wunder kommen bei solchen Polizisten Pressemeldungen wie "Helm verhindert Unfall" herraus.

Die herbeigeführten Argumentationen des letzten Polizisten sind in keinster Weisse glaubhaft. Derjenige der nach nem Linksabbieger so dermassen Gas gibt, dass er nicht mehr bremsen kann, der wäre schon länger in einem LKW gelandet.
Das mit den Kolonnenspringern bei Gegenverkehr nunja gut das ist schon realistisch, dennoch wie oft kommt das vor? Und wenn doch reagieren die anderen Verkehrsteilnehmer und man selbst sehr vorrausschauend. Ich hatte schon öfters den Fall, im Auto wie aufm Rad. In solchen Situationen, sobald sich hinter mir eine längere Schlange bildet, bin ich mit einem Auge immer im Rückspiegel. Dadurch kann man solche Situationen sehr schnell entschärfen.

Aber Opfer zu Tätern zu machen, hat ja nen Gewissen reiz.

Demnächst in Ihrem Polizeinewsletter: Burkatragen verhindert Vergewaltigung. Frauen sollten absofort nurnoch vollverschleiert aus dem Haus gehen. Man Denke nur an das zerstörte Leben des Täters, wenn er im Knast landen sollte.
 
Hier geht es doch überhaupt nicht um Schuld oder Schuldumkehr ,sondern schlicht nur um Sicherheit und zwar die ,der weicheren Verkehrsteilnehmer..
Was soll denn daran schlecht sein ?
Mit Blick auf die einzelne Veranstaltung wahrscheinlich nichts.
Ich vermisse nur die ebenso zahlreichen Veranstaltungen, auf denen den Teilnehmern die unfallverhütende Wirkung angepasster Geschwindigkeit, ausreichenden Sicherheitsabstands und der Vermeidung von Ablenkungen durch Navi, Radio, Telefonate oder Beifahrer nahegebracht wird. Gibt es neben Fahrschule oder MPU- und Punkteabbauseminaren überhaupt derartige Veranstaltungen?


Viele Grüße,
Stefan

PS: Ja, gibt's, wie mir gerade noch einfällt. In Fahrsicherheitstrainings bei BMW und Audi wird zumindest die Geschwindigkeit kurz erwähnt.
 
Beim Fahrsicherheitstraining beim ADAC auch...sogar überintensiv. Sehr zu empfehlen.
 
Hallo Guido,

Hier geht es doch überhaupt nicht um Schuld oder Schuldumkehr ,sondern schlicht nur um Sicherheit und zwar die ,der weicheren Verkehrsteilnehmer..
Was soll denn daran schlecht sein ?

Die Formulierung, dass man sich erheblichen Gefahren aussetze, hat definitiv die Bedeutung, man ist dann selbst Schuld. Zudem wird suggeriert, dass man unfallfrei bliebe, trüge man nur die richtige Kleidung. Da aber sich die Unfallpressemitteilungen verteilen auf die Themen "trat plötzlich auf die Fahrbahn und wurde erfasst", "lief bei rot" oder "lief bei grün und wurde (auf der hell erleuchteten Kreuzung, Anm. des Verf.) von einem Abbieger erfasst", ist erstens klar, dass es eben so selten etwas bringt, als Fußgänger mit Lametta herumzulaufen, dass die ganze Aktion Schwachsinn ist.
Das hat übrigens mit Reflektoren am Fahrrad (zu denen ja gefälligst ncoh eine Warnweste getragen werden soll!) wenig zu tun, denn Radfahrer sind erstens schneller unterwegs und zweitens sollten sie i.d.R. auf der Fahrbahn fahren und nicht dieselbe nur vorsichtig und gefälligst nur an gesicherten Fußgängerüberwegen (die in der Praxis erhblich unsicherer sind, wenn man erwartet, dass einem Vorrgang gemäß StVO GEwährt wird) queren, wie es die Polizei von Fußgängern erwartet.

Gruß, Klaus
 
Jedenfalls --so denke ich---liegt die absolut überwiegende Priorität auf Herstellung von Sicherheit und nicht in Schuldzuweisung.
Ich halte die Formulierung, "dass man sich erheblichen Gefahren aussetze" für als nicht in puncto Schuld zuweisende zielgerichtete Formulierung ,sondern nur für eine in Richtung Schutz/Sicherheit zielgerichtete Formulierung,deren Hauptaugenmerk eben nicht auf die (vlt mißverständliche ) Formulierung selbst gerichtet ist ,sondern auf die Kernausage,die da lautet: "Obacht---Gefahr"
Und wenn der Weichere von unterschiedl. Harten zum Selbstschutz darauf angesprochen wird, auf sich aufzupassen und der machts dann auch noch und kann ggf einen Fremdfehler zu seinem Vorteil vermeiden, dann ist solch Aufforderung --egal wie formuliert-- sinnführend und dadurch per se o.k.. Da jetzt aufgrund der Formulierung selbst ein Haar in der Suppe zu suchen ,erscheint mir schon als zwanghaftes Herbeireden ebengenannten Haares.
 
Und wenn der Weichere von unterschiedl. Harten zum Selbstschutz darauf angesprochen wird, auf sich aufzupassen und der machts dann auch noch und kann ggf einen Fremdfehler zu seinem Vorteil vermeiden, dann ist solch Aufforderung --egal wie formuliert-- sinnführend und dadurch per se o.k..
Wenn im gleichen Atemzug dem Härteren um so dringlicher seine Sorgfaltspflichten vorgehalten werden würden, würde ich da sogar ein kleines Stück weit mit Dir gehen. Da allerdings wird resigniert und es wird auch noch offen zugegeben und, um mal wieder den Bogen zum Ausgangsthema zu spannen, damit die Gängelung der Weichen begründet, wie in den Beiträgen von @BikeToTheWork auch deutlich zu lesen ist und wie es Dir hier sicherlich auch viele andere, die schon Diskussionen mit der Polizei bezüglich Lametta und Schutzkleidung und sich in Gefahr begeben hatten, bestätigen können. Es reicht im Straßenverkehr völlig aus, mit den Fehlern anderer zu rechnen, wenn man von Vorrang oder Vorfahrt Gebrauch machen will. Aber sich beispielsweise im Längsverkehr jederzeit bereit zu halten, um sich ins Bankett zu stürzen, falls von hinten (i.d.R. vermeintlich) Gefahr naht, halte ich für wenig zielführend. Wer das macht, verliert jede Freude am Fahren und ist auch auf dem besten Weg, eine Paranoia zu entwickeln. Man muss im Straßenverkehr (und nicht nur dort) eben auch einfach ein gewisses Grundrisiko akzeptieren.

Grüße,
André
 
Jedenfalls --so denke ich---liegt die absolut überwiegende Priorität auf Herstellung von Sicherheit und nicht in Schuldzuweisung.
Dann sollte sie auf der Vermeidung von Gefahren liegen - und zwar dort, wo sie entstehen.

Ich halte die Formulierung, "dass man sich erheblichen Gefahren aussetze" für als nicht in puncto Schuld zuweisende zielgerichtete Formulierung ,sondern nur für eine in Richtung Schutz/Sicherheit zielgerichtete Formulierung,deren Hauptaugenmerk eben nicht auf die (vlt mißverständliche ) Formulierung selbst gerichtet ist ,sondern auf die Kernausage,die da lautet: "Obacht---Gefahr"
Dann soll man das Kind beim Namen nennen: Weil die mit den schweren schnellen Fahrzeugen nicht aufpassen (...können oder wollen, das ist erstmal egal).

Das Ganze hat ein bisschen was von "Mädels, tragt nicht so kurze Röcke!"


Viele Grüße,
Stefan
 
Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

Es würde mich hierbei mal interessieren, ob schon solch eine Belehrung und(oder) die Ankündigung einer Aktennotiz wie oben beschrieben ein Verwaltungakt ist und ich von den Beamten ein Protokoll verlangen dürfte.
 
Servus,

jetzt jedem Schüler und Lehrer schusssichere Westen vorzuschreiben, weil ja immer mal ein Amoklauf stattfindet, ist dann auch gerechtfertigt.
Und diese Amokläufe kann man direkt garnicht wirklich verhindern.. Das Autofahrer in der 30er Zone 55 fahren und die Pozilei da mitmacht, schon!..

Gruß,
Patrick (hofft auf die "Blackbox" im Auto.. Das mit der "Privatsphäre" ist käse, hat sich beim NSU Skanal niemand drüber aufgeregt)
 
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