Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Ja auch die Schweiz hat ein Markierungsdefizit.
[...]
Theoretisch musst du schauen ob der Fussgänger grün oder rot hat oder die Ampel aus ist. Was natürlich nicht aus jedem Winkel sichtbar ist. Hat er rot muss er warten in allen anderen Fällen hat er Vortritt.
Normalerweise ist aus für die Fahrbahn sinnvollem Winkel ersichtlich, ob die Ampel für die Fahrbahn grün ist.
In allen anderen Fällen (Ampel für Autos/Velos etc. ausgeschaltet oder rot) hat der Fussgänger Vortritt.

Edit: aber leider ignorieren viele die ausgeschaltete Ampel, und die den Zebrastreifen sonst begleitenden Zeichen sind hier unauffälliger und meist unbeleuchtet im Gegensatz zu D.
 
wenn flächendeckend tempo 30 kommt haben fussgänger immer und überall innerhalb der 30siger zone vortritt.
hier in der CH im momennt. desshalb gibt es in 30siger zonen keine fussgängerstreiffen mehr.
folglich wird ein neues gesetzt folgen/fällig, das bei generell 30, das regeln muss.
dauert dann wieder 20zig jahre bis das der letzte hinterwäldler mitbekommen wird.
in der std. zürich wurde tempo 30 flächendeckend vom stimmvolk, vor wenigen tagen angenommen.
 
Ich kann kein Französisch, aber der Artikel, aus dem die Information stammt, verweist auf diese Website: https://www.cerema.fr/fr/actualites/securite-pietons-code-route-evolue
Ich spreche Französisch und kann nichts von Deinem Zitat drin finden.

Von der Behauptung
Ulkig ist aber vor allem die Ausweitung der "Zebrastreifenregel" (Autos müss(t)en anhalten, sobald ein Fußgänger den Zebrastreifen offensichtlich überqueren will) auf ROTE Fußgängerampeln! Wird dieses Vorrecht nicht gewährt, drohen den Autofahrern eine Geldbuße und der Verlust des Führerscheins für bis zu drei Jahre.
bleibt also wohl nichts mehr übrig.
! und noch ein ! und Führerscheinentzug...
Und es klingt nach Deutschland, kein Hinweis auf Frankreich...

Und dann bleibt einfach nichts davon übrig.

Naja, was solls...
Harald
 
wenn flächendeckend tempo 30 kommt haben fussgänger immer und überall innerhalb der 30siger zone vortritt.
hier in der CH im momennt.
Das stimmt nicht.

Autos, Motorräder und Velos haben gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern Vortritt.
Quelle:
 
Das stimmt nicht.
Haben Fussgänger Vortritt? (zitatquelle Bfu)
Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Fussgänger dürfen trotzdem ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann (Art. 33 und Art. 49 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz SVG sowie Art. 6 und Art. 47 Abs. 2 Verkehrsregelnverordnung VRV). Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver.
aus folgendem : wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen.
ensteht die vortrittsberechtigung darüber gibt es auch bundesgerichtsuhrteile dass das schulterdrehen schon die absicht zeige die strasse zu queren. daraus und das es in den zonen keine fussgängerstreiffen hat leidet sich hier der vortritt ab.
du als autofahrer und /oder vleofahrer darfst dir den vortritt nicht erzwingen, ja der fussgänger auch nicht, aber auch darübergibt es bundesgerichtsuhrteile wie folgt : der stärkere ist grundsätzlich schuld resp. der schwächere hat immer vortritt.
 
Haben Fussgänger Vortritt? (zitatquelle Bfu)

aus folgendem : wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen.
ensteht die vortrittsberechtigung darüber gibt es auch bundesgerichtsuhrteile dass das schulterdrehen schon die absicht zeige die strasse zu queren. daraus und das es in den zonen keine fussgängerstreiffen hat leidet sich hier der vortritt ab.
du als autofahrer und /oder vleofahrer darfst dir den vortritt nicht erzwingen, ja der fussgänger auch nicht, aber auch darübergibt es bundesgerichtsuhrteile wie folgt : der stärkere ist grundsätzlich schuld resp. der schwächere hat immer vortritt.
Du vermischst Regeln am Fussgängerstreifen mit den Regeln ohne.

"daraus und das es in den zonen keine fussgängerstreiffen hat leidet sich hier der vortritt ab."
Ist erstmal deine Behauptung. Bring bitte eine Quelle.

Dass man den Vortritt nicht erzwingen darf und aufmerksam auf Fehler der anderen achten muss, ändert erst mal nichts daran, dass man den Vortritt hat.
 
Normalerweise ist aus für die Fahrbahn sinnvollem Winkel ersichtlich, ob die Ampel für die Fahrbahn grün ist.
Ja genau du hast grün und dann biegst Du rechts oder links ab und musst die jeweilige Fussgängerampel prüfen. Wenn sie rot ist darfst du durch fahren, wenn sie grün musst du Fussgängern den Vortritt lassen. Und die Fussgängerampeln sind aus schrägem Winkel schlecht zu sehen.

Wenn Du grün hast heisst das noch lange nicht dass die Fussgänger rot haben. Voila:
1639392584059.png

Wenn Du in Deutschland Fussgänger an einem Zebrastreifen siehst musst Du anhalten. Punkt.
In der Schweiz kommt's drauf an. Da kann der Fussgängervortritt am Zebrastreifen durch Ampeln ausser Kraft gesetzt werden. Das war jetzt die Langversion... :rolleyes:

flächendeckend tempo 30 kommt haben fussgänger immer und überall innerhalb der 30siger zone vortritt
Ich hoffe doch stark dass die Tempo 30 innerorts nicht zu einer Zone 30 innerorts werden. Tempo 30 ungleich Zone 30.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und es klingt nach Deutschland, kein Hinweis auf Frankreich...
???

Die "übersetzte" Aussage stammt von hier (Punkt 2): https://www.travelbook.de/ziele/lae...h-urlaub#h-2-stra-enverkehr-macht-den-mutigen

Wie gesagt, ob diese mit der Quelle übereinstimmt kann ich nicht sagen, da ich kein Wort Französisch spreche.

EDIT: Ich nicht, aber eine Arbeitskollegin. Der Begriff "traversée d'une chaussée" beschreibt eine "Querungsanlage", womit in Frankreich sowohl Zebrastreifen als auch Ampeln gemeint sind. Die Kollegin hat Verwandschaft in Frankreich und ist oft dort, sie bestätigte mir gerade, dass man in Frankreich wohl ÜBERALL querende Fußgänger passieren lassen muss, sobald sie deutlich die Absicht zeigen, eine Straße überqueren zu wollen - auch an eigentlich roten Fußgängerampeln. Würden sich nur noch nicht all zu viele Franzosen dran halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Fußgänger rot haben, musst du trotzdem warten! Fußgängerampeln haben keine Gelbphase und sind so beschaltet, dass sie oft nur wenige Sekunden grün sind und, während du noch mitten auf der Kreuzung bist, auf rot springen...
 
In Deutschland ergibt sich Vorrang der Fußgänger schon aus dem Abbiegen, ganz unabhängig von irgendwelchen Ampeln.
Natürlich nicht. Wenn der Fussgänger rot hat muss er auch für Abbiegende warten. Aber das sollte nicht das Thema sein. Ich wollte das Problem der Verwendung von Zebrastreifen an Fussgängerampeln als Mit-Ursache für die schrägen französichen Regeln hernehmen. Ich glaub es wird zu komplex für die allgemeine Themenvermischung hier.
 
Fehlt der Frankreich Bezug?
Dann halt nochmal, diesmal vollständig, zitiert:
Das liegt an folgendem:

Bis 2011 galt an Fußgängerübergängen, dass Autos nur halten müssen, wenn sich ein Fußgänger bereits AUF besagtem Weg befindet. Man musste also „einfach“ die Straße betreten. In 2011 wurde es dann an die deutsche StVO angepasst.

Ulkig ist aber vor allem die Ausweitung der "Zebrastreifenregel" (Autos müss(t)en anhalten, sobald ein Fußgänger den Zebrastreifen offensichtlich überqueren will) auf ROTE Fußgängerampeln! Wird dieses Vorrecht nicht gewährt, drohen den Autofahrern eine Geldbuße und der Verlust des Führerscheins für bis zu drei Jahre.
Das, ohne den Bezug auf Frankreich anzugeben, in ein deutsches Forum zu stellen, finde ich irreführend.
Weil's in D-A-CH nicht relevant ist, schlage ich vor, dieses Nebenthema wieder zu beenden. OK?

Gruß, Harald
 
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