Parken auf Radwegen wird richtig teuer

Der Artikel unterscheidet sauber zwischen
- persönlicher Betroffenheit, Fotos erlaubt nach div. Urteilen, insbes. Ansbach
- Anzeigen um des Anzeigen willens, Fotos nicht erlaubt nach div. Urteilen
Letzteres betraf den berühmt gewordenen Knöllchen-Horst, der halt Recht und Ordnung in seinem Bezirk durchsetzen wollte, wie auch denjenigen, der die freilaufenden Hunde in einem Schutzgebiet ablichtete, weil die zwar die Natur, aber nicht ihn gefährdeten, wie vmtl. auch den Magdeburger Fall, wo ja auch "Lediglich jemanden anzuzeigen, der gegen eine Vorschrift verstößt, reiche dazu nicht aus – wenn der Verstoß den Anzeigenden nicht selbst betrifft ..." erwähnt wird, der dortige weitere Nachsatz "und es sich nicht um eine Straftat handelt." wurde nun vom Ansbacher Richter fundiert geklärt. In den beiden Ansbacher Fällen ging es um Falschparker, die den dadurch Betroffenen in ihrem normalen Weg standen und deren Weg nicht extra darauf optimiert wurde, möglichst viele Falschparker abzulichten ...
 
Heißt dennoch: alles was ich bisher fotografiert und gefilmt habe wäre damit OK. Denn das hat mich direkt selbst betroffen und war nicht selten sogar eine Straftat (Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, usw)
 
Ich empfinde mich immer als selbst betroffen, wenn die Allgemeinheit denkt, Radfahren sei unsicher, weil Radwege vollgeparkt sind und sie deshalb lieber Autofahren.
Und Umweltzerstörung betrifft sowieso jeden Menschen...
 
Ich empfinde mich immer als selbst betroffen, wenn die Allgemeinheit denkt, Radfahren sei unsicher, weil Radwege vollgeparkt sind und sie deshalb lieber Autofahren.
Du bist persönlich betroffen, sobald Dich ein auf dem Rad_weg, Radstreifen oder Schutzstreifen abgestelltes KFZ behindert.
Alles andere ist pfeifen im Walde
Straftat (Nötigung,
Bislang wird anders geurteilt. Möglicherweise entfacht die im Zusammenhang mit Cyanacrylat-Klebstoffen diskutierte Herabsetzung der Schwelle strafbaren Handels diese Diskussion ja wieder neu.
Wenn also ein "SUV-Pflasterer" den Rad_weg blockiert und vor mit ein paar Radfahrer anhalten müssen...
 
Das Behinderungsverbot wird von den begleitenden Polizisten der CM München sehr konsequent durchgesetzt. Ist natürlich auch ein Imageprogramm, teilweise/ggf. auch dahin erzogen.
So vergesse ich nie, als wir auf dem Weg zur Pause bei der Thersienwiese abbogen, weil der führende Radfahrer eine gerade auf dem Radtreifen Parkende erkannte und die Polizisten aufforderte zu handeln (was sie auch taten).

Vielleicht machen wir aber auch Eindruck durch Platz machen bei Gefährdungen (Krankenwagen, etc) und anderem.

Freitag wurde ich zu Seite gescheucht, weil ein Motoradpolizist einen Radstreifenparker aufschreiben wollte.

Wie das sonst so in München läuft, weiß ich nicht.
 
Ich bin seit einiger Zeit mit einer Sehbehinderten Person unterwegs. Da merkt man erst was so auf dem Gehweg alles stört.
Gelbe Tonnen, Fahrräder, Mülltüten, Sperrmüll, parkende Fahrzeuge wie Autos oder Roller, Hundehaufen, schwachmatisch aufgestellte Verkehrszeichen etc.
Ich sehe mich da auch in der Kritik, hatte ja früher auch das Moped auf dem Gehweg geparkt, nach dem Motto: ist ja genug Platz und bin gleich weg.
 
@guinness : Finde es nur merkwürdig, dass die Daten zum Geldverdienen in der ganzen Welt verteilt werden (und selbst das Einwohnermeldeamt deine Daten einfach an private Firmen verkauft), aber bei Gefährdung, Straftaten und Co. muss man plötzlich ganz doll auf Datenschutz achten.. wtf?
 
Würden die Leute ihre Knollen einfach bezahlen, wäre es vll einfacher... Wenn aber jeder gleich klagt, haben die Ordnungshütchen vll Angst??
Gruß Krischan
 
Das ist überhaupt so ne Unsitte... "Fahrer nicht ermittelbar". Selbst dann nicht, wenn das Fahrzeug mit Nummernschild und Co. fotografiert wurde, aber der Insasse nicht 100% erkannt werden konnte. So kann man sich auch problemlos von Nötigung und Körperverletzung freisprechen. Einfach sagen "ich bin nicht gefahren". Hat so schon 2 Anzeigen meinerseits verpuffen lassen...
 
Gibt es eine Möglichkeit zu überprüfen ob die Anzeigen die man gestellt hat auch durchgeführt wurden?
 
Gibt es eine Möglichkeit zu überprüfen ob die Anzeigen die man gestellt hat auch durchgeführt wurden?
Eigentlich nur zwei:
1. Halter einen Monat späte ansprechen: "Ich habe Sie am ... angezeigt, was hat es gekostet?"
2. Bei notorischen Falschparkern konnte ich den Erfolg meiner Anzeige daran sehen, dass das Verhalten spätestens nach der zweiten Anzeige geändert wurde.
Wenn der Fall vor Gericht landet, wird man allerdings als Zeuge geladen, dann weiß man auch Bescheid.
 
Bislang wird anders geurteilt. Möglicherweise entfacht die im Zusammenhang mit Cyanacrylat-Klebstoffen diskutierte Herabsetzung der Schwelle strafbaren Handels diese Diskussion ja wieder neu.
Wenn also ein "SUV-Pflasterer" den Rad_weg blockiert und vor mit ein paar Radfahrer anhalten müssen...
Damit das als Nötigung gilt müsste nachgewiesen werden das der "SUV-Pflasterer" Radfahrer zum anhalten zwingen wollte.
 
Zurück
Oben Unten