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Der Artikel unterscheidet sauber zwischen
- persönlicher Betroffenheit, Fotos erlaubt nach div. Urteilen, insbes. Ansbach
- Anzeigen um des Anzeigen willens, Fotos nicht erlaubt nach div. Urteilen
Letzteres betraf den berühmt gewordenen Knöllchen-Horst, der halt Recht und Ordnung in seinem Bezirk durchsetzen wollte, wie auch denjenigen, der die freilaufenden Hunde in einem Schutzgebiet ablichtete, weil die zwar die Natur, aber nicht ihn gefährdeten, wie vmtl. auch den Magdeburger Fall, wo ja auch "Lediglich jemanden anzuzeigen, der gegen eine Vorschrift verstößt, reiche dazu nicht aus – wenn der Verstoß den Anzeigenden nicht selbst betrifft ..." erwähnt wird, der dortige weitere Nachsatz "und es sich nicht um eine Straftat handelt." wurde nun vom Ansbacher Richter fundiert geklärt. In den beiden Ansbacher Fällen ging es um Falschparker, die den dadurch Betroffenen in ihrem normalen Weg standen und deren Weg nicht extra darauf optimiert wurde, möglichst viele Falschparker abzulichten ...
- persönlicher Betroffenheit, Fotos erlaubt nach div. Urteilen, insbes. Ansbach
- Anzeigen um des Anzeigen willens, Fotos nicht erlaubt nach div. Urteilen
Letzteres betraf den berühmt gewordenen Knöllchen-Horst, der halt Recht und Ordnung in seinem Bezirk durchsetzen wollte, wie auch denjenigen, der die freilaufenden Hunde in einem Schutzgebiet ablichtete, weil die zwar die Natur, aber nicht ihn gefährdeten, wie vmtl. auch den Magdeburger Fall, wo ja auch "Lediglich jemanden anzuzeigen, der gegen eine Vorschrift verstößt, reiche dazu nicht aus – wenn der Verstoß den Anzeigenden nicht selbst betrifft ..." erwähnt wird, der dortige weitere Nachsatz "und es sich nicht um eine Straftat handelt." wurde nun vom Ansbacher Richter fundiert geklärt. In den beiden Ansbacher Fällen ging es um Falschparker, die den dadurch Betroffenen in ihrem normalen Weg standen und deren Weg nicht extra darauf optimiert wurde, möglichst viele Falschparker abzulichten ...