Parken auf Radwegen wird richtig teuer

Wegeheld hab ich wieder runtergeworfen: so viele Falschparker, wie es bei uns gibt, da wäre ich ja schon fast hauptberuflich unterwegs, allerdings unentgeltlich. Ich hab schließlich noch was anderes zu tun.

Man müsste Provision kriegen für jede berechtigte Anzeige - und ich wäre reich:whistle:
 
Man müsste Provision kriegen für jede berechtigte Anzeige - und ich wäre reich:whistle:

Die Chancen sind da eher dünn, fürchte ich. Bei GMX war heute zu lesen, dass Messungen durch von der Kommune beauftragte privater Blitzer nicht zu verwerten sind.
Die Sachlage halte ich für vergleichbar.
 
Nein, reicht man Fotos von Falschparkern ein mit Angabe von Ort und Zeit und stellt sich als Zeuge für den Fall eines Prozesses zur Verfügung, kann die Kommune entscheiden, ob sie ein Knöllchen an den Halter verschickt. Die durch Foto belegte Aussage ist genauso viel wert wie die einer Fachkraft des Amtes.
Ich weiß das deshalb, weil ein und derselbe Fahrlehrer aufgrund einer Anzeige durch mich zweimal blechen musste, erst für das Parken auf einem Schutzstreifen vor seinem Laden, dann für das Parken auf dem Gehweg an derselben Örtlichkeit. Und seitdem weiß ich: Dummheit erhöht die Lautstärke der Stimme.
 
Ich habe kürzlich einer Dame, die bei uns im Rathaus eingereichte Anzeigen bearbeitet, über die Schulter sehen dürfen. Sie hat mir bestätigt, dass diesen Anzeigen durch Privatleute nachgegangen wird, und die meisten Halter tatsächlich das Knöllchen bezahlen.
 
Ich buddele für folgende Meldung mal diesen Faden auf, wollte nicht extra einen neuen aufmachen und es passt irgendwie auch hier rein:
Verwaltungsgericht Ansbach gibt Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern statt (Link führt auf PDF der Pressemitteilung des Gerichts).
Ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es ging um Klagen gegen die Verwarnung durch das Landesamt für Datenschutz wegen des Fotografierens von auf dem Radweg Parkenden. Zwei spannende Fragen schließen sich an: wird das Urteil so rechtskräftig und wird es als Grundsatz-Urteil gewertet werden oder eher als Einzelfall-Entscheidung
 
In diesem Fall könnte das sogar sein, da die Stadt München das sehr hoch (und zwar beim Land) aufgehängt und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eingeschaltet hat.
Das "übliche" Vorgehen wäre ja Nichtbearbeitung unter Berufung auf das Opportunitätsprinzip (s.Sig) gewesen.
Zumindest innerhalb der bayuvarischen Behörden könnte das Kreise ziehen.
 
Ich buddele für folgende Meldung mal diesen Faden auf, wollte nicht extra einen neuen aufmachen und es passt irgendwie auch hier rein:
Verwaltungsgericht Ansbach gibt Klagen gegen Verwarnungen wegen Ablichtung von Falschparkern statt (Link führt auf PDF der Pressemitteilung des Gerichts).
Ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es ging um Klagen gegen die Verwarnung durch das Landesamt für Datenschutz wegen des Fotografierens von auf dem Radweg Parkenden. Zwei spannende Fragen schließen sich an: wird das Urteil so rechtskräftig und wird es als Grundsatz-Urteil gewertet werden oder eher als Einzelfall-Entscheidung

Bis jetzt wohl eine Einzelfall-Entscheidung:
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das mit seinen Verwarnungen gegen die Münchner Radfahrer das von vielen Radlern gefeierte VG-Urteil erst ausgelöst hat, ist unterdessen noch zu keiner abschließenden rechtlichen Bewertung der Fotofrage gelangt und wartet den Ausgang einiger anhängiger Verfahren vor dem VG Ansbach ab.
Hier ein langer aktueller Artikel zum Thema mit diesem Fazit:
Wer mit der Handykamera gezielt auf Parksünderjagd geht, bewegt sich also zumindest in einigen Bundesländern datenschutzrechtlich auf dünnem Eis.
 
Moin,
Fotos zur Weiterverarbeitung sind nur bei Straftaten erlaubt, nicht bei Ordnungswidrigkeiten.
auch das ist noch nicht eindeutig geklärt:
Heise Artikel schrieb:
Das VG legte den oben bereits erwähnten Erwägungsgrund 50 Satz 9 der DSGVO entgegen seinem Wortlaut aus: Im europarechtlichen Sinne sei der Begriff "Straftaten" an dieser Stelle weit zu verstehen; er beziehe sich auch auf Ordnungswidrigkeiten.
siehe auch den Heise Artikel...

Das ganze ist und bleibt schwierig. Solange aber Autofahrer in Deutschland auf der Roten Liste stehen, wird es immer wieder ein langer K(r)ampf vor Gericht.

Ciao,
Andreas
 
Was ist denn mit dem Bremer Urteil? Wann gibts denn das Ergebnis aus der nächsten Instanz?
Gruß Krischan
 
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