- Beiträge
- 16.642
Ich glaube nicht, dass die Gemeinde mit dem Spruchschild "vernünftige Radfahrer" vom Benutzungs-Verbot des mit VZ239 gekennzeichneten Wegs ausnehmen darf.das runde weiße ist kein Verkehrschild, und Spruchschilder darf die Gemeinde überall aufhängen, sofern der Mast ihr gehört.
Im Zweifelsfall würde ich mich aber darauf berufen. Schließlich gehöre ich doch nicht zu den "Anderen". Und augenscheinlich soll ja nur denen die Benutzung des Weges mit dem Rad verboten werden.
Gruß
Christoph