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Ach,das ist halt genauso wie wenn andere tot gefahren werden. Da passiert auch nix.Da stimmt was nicht mit externen Kosten des Strassenverkehrs.
Die privaten Krankenversicherungen (in D) sind ganz normale Unternehmen.Die Krankenversicherung, eine Solidargemeinschaft von Einzahlern, die gegenseitig füreinander aufkommen wenn jemand zu Schaden kommt oder krank wird
Und die die keine Hemmungen haben ihre Krankenversicherung (für Schäden aus vorsätzlicher Körperverletzung) zahlen zu lassen sind schlauer?Oberschlauen
Das das ......... zahlen sollte steht ausser Frage und wenn der nichts auf der Tasche hat vom mir aus auch die Solidargemeinschaft (gesetzliche Krankenversicherung).Verstehe den Aufhänger am Versicherungsmodell nicht. Ändert doch nichts am Verursacherprinzip.
...ich mag es nicht, wenn sich Reiche aus der gKV verabschieden (können) ...
Ich hatte das irgendwo hier schonmal beschrieben: meine Privathaftpflicht meinte erstmal, dass Velomobile aus versicherungstechnischer Sicht keine Fahrräder im üblichen Sinne seien und damit würden sie mich auch nicht versichern, wenn ich mit dem Alpha 7 jemanden schädige. Was die STVO oder die STVZO dazu sagen, interessiere sie dabei nicht.Was meint Ihr?
Klar ... nur bist du dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person und musst dann halt auch beide Anteile zahlen (erwirtschafften muss der AN die beiden Teile auch, dass das getrennt auf der Steuerkarte steht ... sieht halt besser aus).ich kenne mich da nicht aus, aber könnte ich mich als selbstständiger (Zahnarzt) überhaupt gesetzlich versichern? Ob reich oder nicht?
Warum nicht der angestellte Handwerker kann wenn er sich verselbstständig in der GkV bleiben. Und mit der Hand im Mund, generiert er eher das Geld wieein echter Handwerker.ich kenne mich da nicht aus, aber könnte ich mich als selbstständiger (Zahnarzt) überhaupt gesetzlich versichern? Ob reich oder nicht?
Dafür hat man die Versicherung doch. Es sind ja nicht nur "normale" Tätigkeiten versichert! Wenn ich beim Detschball mit einer vergoldeten Kokosnuss eine Scheibe kaputt mache, können die sich ja auch nicht damit herausreden dass Detschball gar kein richtiges Spiel ist und auch nicht damit dass man es eigentlich mit einem Tennisball spielt der leichter und weicher ist.Was meint Ihr?
Der normale Weg wäre 1. Rechnung schicken, 2. Gerichtlicher Mahnbescheid und nur, wenn der bestritten würde, käme es 3. vor Gericht.Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen
Und wenn er keinen Selbstbehalt gehabt hätte wäre als in Ordnung? Schräge Ansicht.
Wenn man irgendwo mit eventuellen Unfallfolgen aufschlägt, sollte man danach gefragt werden und es wird [x] Unfall angekreuzt und es sollten weitere Fragen nach evtl. zahlungspflichtigen Verursachern folgen, die dann die gesetzliche KV nutzen kann, sich dort ihr Geld zurückzuholen. Ob sie es immer tut/tun muss, weiß ich nicht ...Dazu haben wir den Sozialstaat, mit all seinen Vor-und Nachteilen.
Sollte nach den gängigen Bedingungen eben genau deswegen mit drin sein, auch ...Ich meine, dass dies eingeschlossen sein müsste da das Velomobil ein Fahrrad ist
... ohne Nachfrage und extra Bestätigung.Fazit: fragt nach und lasst es euch schriftlich geben!
Ja, man kann sich als Selbständiger freiwillig in der gesetzl. versichern (zumindest wenn man vorher in der GKV war, ob auch ohne dem weiß ich nicht), den Vorteil lernt man erst zu schätzen, wenn es mit der Selbständigkeit daneben geht ...ich kenne mich da nicht aus, aber könnte ich mich als selbstständiger (Zahnarzt) überhaupt gesetzlich versichern?
Sein Username ist sträwkcür geschrieben, evtl. muss man den Beitrag ähnlich lesen?Ich verstehe nicht was du da schreibst, grammatikalisch und inhaltlich.
Dann hat er kein persönliches Risiko, das sich realisiert hat.Und wenn er keinen Selbstbehalt gehabt hätte wäre als in Ordnung? Schräge Ansicht.
Ich hatte bei zwei Schadensfällen überhaupt keine Probleme mit meiner Privathaftpflicht - außer, dass mir nach der Regulierung des zweiten Ereignissen gekündigt wurde... Ich habe über meinen Versicherungsmakler allerdings problemlos eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft finden können. VG DFKönnten wir nicht, statt solchen abseitigen Geschichten nachzugehen, lieber die Frage diskutieren, ob eigentlich eine Privathaftpflicht, die auch Fahrten mit dem Rad abdeckt, also keine spezielle Fahrradhaftpflicht, einen Schaden abdeckt, den ein Velomobilist anrichtet, wenn Teil der Unfallursache die velomobiltypisch hohe Geschwindigkeit (allerdings nicht über der geltenden Gechwindigkeitsbegrenzung) wäre?
Ich meine, dass dies eingeschlossen sein müsste da das Velomobil ein Fahrrad ist, Rennräder sind ja schließlich auch Fahrräder, meine volljuristische Frau meint, das sei alles andere als klar und wahrscheinlich bräuchte ein Mist eine besondere Haftpflichtversicherung.
Was meint Ihr?
Bestimmte als Risikosportarten angesehene Aktivitäten sind ausgeschlossen, z. Bsp Gerätetauchen , meines Wissens nach auch Gleitschirmfliegen oder auch jagdliche Aktivitäten und vermutlich Anderes mehr. Wettkämpfe oder Ähnliches ist oft auch ausgeschlossen, ICH würde z. Bsp nachfragen bei Fahrten mit Zeitnahme (HH Berlin?) oder ähnliches.