Keine Haftpflicht bei Unfall

Und wie erklärst du mir, dass bei meinem Unfall die Kosten des Transportes von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen worden sind?

Das Sozialgesetzbuch V wäre mW Interessant.
 
Da stimmt was nicht mit externen Kosten des Strassenverkehrs. Zuweilen zahlen Krankenversicherungen für Unfallfolgen eines anderen. Das ist nicht ok. Aber vermutlich kriegst Du auch nicht mit wenn Deine KV sich die Kohle bei der gegnerische Versicherung wieder holt.

Excurs: Und ja in CH sind Kranken- und Unfallversicherung voneinander getrennt. Krankenversicherungen haben (hier) per Gesetz immer eine Selbstbeteiligung. Flat Rate is nich.
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Fall gab es keinen Unfallgegner. Wie schon gesagt, bei Euch in der Schweiz wird das bestimmt anders geregelt.
Wenn du es möchtest frage ich mal beim Rettungsdienst nach.
 
Da stimmt was nicht mit externen Kosten des Strassenverkehrs.
Ach,das ist halt genauso wie wenn andere tot gefahren werden. Da passiert auch nix.
Wird man zum Krüppel gefahren,wiegt die Kohle die man bekommt noch nicht einmal die Unkosten auf. Bezahlt werden nur Sachwerte wie ein Auto halbwegs ok.
 
Die Krankenversicherung, eine Solidargemeinschaft von Einzahlern, die gegenseitig füreinander aufkommen wenn jemand zu Schaden kommt oder krank wird
Die privaten Krankenversicherungen (in D) sind ganz normale Unternehmen.
Da versicherst du dein persönliches Risiko, das hat nichts mit einer Solidargemeinschaft zu tun.
Aus der Solidargemeinschaft ist das Opfer ausgetreten, weil er dachte sie nicht zu brauchen und die nicht bezahlen wollte ... da hält sich mein Mitleid in Grenzen

Eine PKV mit 1200 Euro SB ist ein billige Katastrophenversicherung mit der das Opfer einige 1.000 Euro pro Jahr gespart hat ... solidarisch ist daran gar nichts.
Dumm gelaufen für den Oberschlauen ... warum sollte das jetzt die Algemeinheit bezahlen?

Gruß Jörg
 
Und die die keine Hemmungen haben ihre Krankenversicherung (für Schäden aus vorsätzlicher Körperverletzung) zahlen zu lassen sind schlauer?

Verstehe den Aufhänger am Versicherungsmodell nicht. Ändert doch nichts am Verursacherprinzip.
 
Könnten wir nicht, statt solchen abseitigen Geschichten nachzugehen, lieber die Frage diskutieren, ob eigentlich eine Privathaftpflicht, die auch Fahrten mit dem Rad abdeckt, also keine spezielle Fahrradhaftpflicht, einen Schaden abdeckt, den ein Velomobilist anrichtet, wenn Teil der Unfallursache die velomobiltypisch hohe Geschwindigkeit (allerdings nicht über der geltenden Gechwindigkeitsbegrenzung) wäre?
Ich meine, dass dies eingeschlossen sein müsste da das Velomobil ein Fahrrad ist, Rennräder sind ja schließlich auch Fahrräder, meine volljuristische Frau meint, das sei alles andere als klar und wahrscheinlich bräuchte ein Mist eine besondere Haftpflichtversicherung.
Was meint Ihr?
 
Verstehe den Aufhänger am Versicherungsmodell nicht. Ändert doch nichts am Verursacherprinzip.
Das das ......... zahlen sollte steht ausser Frage und wenn der nichts auf der Tasche hat vom mir aus auch die Solidargemeinschaft (gesetzliche Krankenversicherung).
Da sich das Opfer aber schon vor Jahren (um Geld zu sparen) aus der Solidargemeinschaft verabschiedet hat ... Pech gehabt.

Ja ... ich mag es nicht, wenn sich Reiche aus der gKV verabschieden (können) und habe das auch nicht getan, als ich mehrere 1.000€ pro Jahr hätte sparen können ... deshalb ist das Opfer für mich auch ein Oberschlauer

Gruß Jörg
 
Ich hatte das irgendwo hier schonmal beschrieben: meine Privathaftpflicht meinte erstmal, dass Velomobile aus versicherungstechnischer Sicht keine Fahrräder im üblichen Sinne seien und damit würden sie mich auch nicht versichern, wenn ich mit dem Alpha 7 jemanden schädige. Was die STVO oder die STVZO dazu sagen, interessiere sie dabei nicht.

Erst nach Einsatz einer befreundeten Versicherungsagentur und dem Hinweis, dass wir seit Jahrzehnten alle Versicherungen beim selben Unternehmen haben und das nicht unbedingt immer so bleiben müsse, bekam ich es schriftlich, dass das Risiko des der Gebrauches des VMs nun doch durch meine Privathaftpflicht abgedeckt ist.

Fazit: fragt nach und lasst es euch schriftlich geben!
 
ich kenne mich da nicht aus, aber könnte ich mich als selbstständiger (Zahnarzt) überhaupt gesetzlich versichern? Ob reich oder nicht?
Klar ... nur bist du dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person und musst dann halt auch beide Anteile zahlen (erwirtschafften muss der AN die beiden Teile auch, dass das getrennt auf der Steuerkarte steht ... sieht halt besser aus).

Gruß Jörg
 
ich kenne mich da nicht aus, aber könnte ich mich als selbstständiger (Zahnarzt) überhaupt gesetzlich versichern? Ob reich oder nicht?
Warum nicht der angestellte Handwerker kann wenn er sich verselbstständig in der GkV bleiben. Und mit der Hand im Mund, generiert er eher das Geld wieein echter Handwerker.
 
Dafür hat man die Versicherung doch. Es sind ja nicht nur "normale" Tätigkeiten versichert! Wenn ich beim Detschball mit einer vergoldeten Kokosnuss eine Scheibe kaputt mache, können die sich ja auch nicht damit herausreden dass Detschball gar kein richtiges Spiel ist und auch nicht damit dass man es eigentlich mit einem Tennisball spielt der leichter und weicher ist.

Meines Wissens steht in den Versicherungsbestimmungen nicht was alles versichert ist (Detschball wird ziemlich sicher nicht erwähnt weil Raphael sich das Spiel ausgedacht hat), sondern was ausgeschlossen ist, z.B. KFZ. Ein Velomobil ist aber definitiv kein KFZ.

Und was soll da praktisch schon passieren, im Unfallbericht wird wie immer "Liegefahrrad" stehen...
 
Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen
Der normale Weg wäre 1. Rechnung schicken, 2. Gerichtlicher Mahnbescheid und nur, wenn der bestritten würde, käme es 3. vor Gericht.

Und wenn er keinen Selbstbehalt gehabt hätte wäre als in Ordnung? Schräge Ansicht.
Dazu haben wir den Sozialstaat, mit all seinen Vor-und Nachteilen.
Wenn man irgendwo mit eventuellen Unfallfolgen aufschlägt, sollte man danach gefragt werden und es wird [x] Unfall angekreuzt und es sollten weitere Fragen nach evtl. zahlungspflichtigen Verursachern folgen, die dann die gesetzliche KV nutzen kann, sich dort ihr Geld zurückzuholen. Ob sie es immer tut/tun muss, weiß ich nicht ...

Ich meine, dass dies eingeschlossen sein müsste da das Velomobil ein Fahrrad ist
Sollte nach den gängigen Bedingungen eben genau deswegen mit drin sein, auch ...
Fazit: fragt nach und lasst es euch schriftlich geben!
... ohne Nachfrage und extra Bestätigung.

ich kenne mich da nicht aus, aber könnte ich mich als selbstständiger (Zahnarzt) überhaupt gesetzlich versichern?
Ja, man kann sich als Selbständiger freiwillig in der gesetzl. versichern (zumindest wenn man vorher in der GKV war, ob auch ohne dem weiß ich nicht), den Vorteil lernt man erst zu schätzen, wenn es mit der Selbständigkeit daneben geht ...

Ich verstehe nicht was du da schreibst, grammatikalisch und inhaltlich.
Sein Username ist sträwkcür geschrieben, evtl. muss man den Beitrag ähnlich lesen?
 
Der hat für die FDP Wahlkampf gemacht,da sollte er da nachfragen ob er als Freiwilliger versichert ist. Ist wie Ehrenamt wo man auch versichert ist. Ansonsten wer Geld sparen will muss mit dem Risiko leben. Ich wüsste nicht, warum ich indirekt für seinen Geiz mitbezahlen soll.
 
Und wenn er keinen Selbstbehalt gehabt hätte wäre als in Ordnung? Schräge Ansicht.
Dann hat er kein persönliches Risiko, das sich realisiert hat.
Bei Unfall kümmert sich die Versicherung darum, dass sie das Geld vom Verursacher ersetzt bekommt. Als Unternehmen wollen die Geld verdienen und nicht auf den Kosten sitzen bleiben (widerspricht elementar dem (einzigen) Zweck eines Unternehmens).
Schlussendlich hat der Verursacher die Kosten zu tragen, egal wer sie zunächst trägt. Insoweit scheinen wir ja alle einer Meinung sein.
Die Frage ist in meinen Augen eher, wie es in so einem Fall aussieht, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist.
 
Könnten wir nicht, statt solchen abseitigen Geschichten nachzugehen, lieber die Frage diskutieren, ob eigentlich eine Privathaftpflicht, die auch Fahrten mit dem Rad abdeckt, also keine spezielle Fahrradhaftpflicht, einen Schaden abdeckt, den ein Velomobilist anrichtet, wenn Teil der Unfallursache die velomobiltypisch hohe Geschwindigkeit (allerdings nicht über der geltenden Gechwindigkeitsbegrenzung) wäre?
Ich meine, dass dies eingeschlossen sein müsste da das Velomobil ein Fahrrad ist, Rennräder sind ja schließlich auch Fahrräder, meine volljuristische Frau meint, das sei alles andere als klar und wahrscheinlich bräuchte ein Mist eine besondere Haftpflichtversicherung.
Was meint Ihr?
Ich hatte bei zwei Schadensfällen überhaupt keine Probleme mit meiner Privathaftpflicht - außer, dass mir nach der Regulierung des zweiten Ereignissen gekündigt wurde..o_O. Ich habe über meinen Versicherungsmakler allerdings problemlos eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft finden können. VG DF
 
Wie @Jupp schreibt, könnte es durchaus sinnvoll sein, den Einschluss von irgendwie besonderen Aktivitäten zu prüfen. Bestimmte als Risikosportarten angesehene Aktivitäten sind ausgeschlossen, z. Bsp Gerätetauchen , meines Wissens nach auch Gleitschirmfliegen oder auch jagdliche Aktivitäten und vermutlich Anderes mehr. Wettkämpfe oder Ähnliches ist oft auch ausgeschlossen, ICH würde z. Bsp nachfragen bei Fahrten mit Zeitnahme (HH Berlin?) oder ähnliches.

VM war damals kein Problem bei mir, RTF s waren Ok. Fragen schadet nicht!
 
Bestimmte als Risikosportarten angesehene Aktivitäten sind ausgeschlossen, z. Bsp Gerätetauchen , meines Wissens nach auch Gleitschirmfliegen oder auch jagdliche Aktivitäten und vermutlich Anderes mehr. Wettkämpfe oder Ähnliches ist oft auch ausgeschlossen, ICH würde z. Bsp nachfragen bei Fahrten mit Zeitnahme (HH Berlin?) oder ähnliches.

Das hat mit Risikosportarten nichts zu tun, ist ja keine Lebensversicherung (und auch da zählt Radfahren nicht zu den Risikosportarten). Gleitschirme sind Luftfahrzeuge und brauchen so wie Kraftfahrzeuge eine eigene Versicherung. Jagen ist ausgeschlossen, ebenso wie Banküberfälle, tauchen und Radrennen bei der HUK zumindest nicht.
 
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