Keine Haftpflicht bei Unfall

Mit Regatten hatte ich Klärungsbedarf (aber ok) beim Gerätetauchen brauchte ich eine separate Versicherung. Wie gesagt, fragen schadet nicht, das ist bei jeder Versicherung verschieden. Ich möchte ungern plötzlich unerwartet ohne Haftpflicht dastehen.
 
Es kann nicht sein, das Opfer von Gewalttaten auf ihren Kosten sitzen bleiben.
ich wäre fast geplatzt, als ich anderes las...
Bei "normal" krankenversicherten zahlt die Kasse, da werden die Kosten auch sozialisiert...
Wenn der Täter unbekannt ist, okay.
die Algemeinheit bezahlen?
auf keinen Fall, aber wohl kaum das Opfer, es gilt das
Verursacherprinzip
und deshalb hat
der Verursacher die Kosten zu tragen
Gut, dass ich bis zum Ende gelesen hab, mein BBBBlutdruck ist wieder runter. Ich ertappe mich dabei, wie Selbstjustiz, Pranger, Ohr annageln, faule Eier werfen, in Gülle tauchen durch meine Hirnwindungen blitzen, pfui ;)
Gruß Krischan
 
Hallo,
Wie gesagt, fragen schadet nicht,

auf die Anregung einiger hier im Faden habe ich auch mal meine Haftpflichtversicherung angesprochen:
Guten Tag,​
ich fahre seit kurzem mit einem Spezialfahrrad, einem sogenannten Velomobil. Es ist ein Modell „DF“ des niederländischen Herstellers Intercitybike (www.intercitybike.nl).​
Zu Ihrer Information hänge ich ein paar Bilder an. Mein Velomobil ist im Prinzip ein Liegefahrrad, hat drei Räder, eine Vollverkleidung, Beleuchtung gemäß StVZO und ist allein mit Fahrradantrieb ausgestattet, hat also keinen weiteren Antrieb. Verkehrsrechtlich gilt es daher als Fahrrad. Hauptsächlich durch die Aerodynamik werden auf der Straße höhere Geschwindigkeiten erreicht, im Durchschnitt zwischen 35 und 45 km/h.​
Ich würde gerne wissen: Deckt meine Versicherung Schäden ab, die ich bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Velomobil verursache? Ich nehme nicht an Rennen oder ähnlichen Aktivitäten teil. Es gibt kein konkretes Schadensereignis.​
Mit freundlichen Grüßen,​

Die HUK-Coburg hat wie folgt geantwortet (Hervorhebung von mir):
Sehr geehrter Herr ...,​
vielen Dank für Ihre Email. Gern informieren wir Sie.​
Sofern Ihr Velomobil bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Gebrauch dieses Velomobils im Rahmen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung versichert:
- es besteht keine Versicherungspflicht​
- eine evtl. Motorunterstützung wird spätestens ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen. Das gilt auch bei einer vorhandenen Anfahrhilfe.​
Mit freundlichen Grüßen HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG​

Viele Grüße,
Thomas
 
Sollte aber auch klar sein, dass Haftpflichtversicherungen bei Radrennen i.d.R. nicht zahlen
und dass dort die "Opfer" oft auch keinen Anspruch Schadensersatz haben.
 
Damit dürfte der Sturm im Wasserglas der Schnellerregung nun ja endgültig abgeflaut sein...
Das finde ich nicht.
Vielmehr sollte nach den Beiträgen von @Rodge und @Jupp klar sein, dass es sich lohnen könnte, die eigene Haftpflichtversicherung zwecks eindeutiger Aussage zu fragen.
(Klar ist auch, dass das nichts mehr mit der Geschichte des TO zu tun hat).
Grüße,
Thomas
 
Zurück
Oben Unten