Hallo,
Wie gesagt, fragen schadet nicht,
auf die Anregung einiger hier im Faden habe ich auch mal meine Haftpflichtversicherung angesprochen:
Guten Tag,
ich fahre seit kurzem mit einem Spezialfahrrad, einem sogenannten Velomobil. Es ist ein Modell „DF“ des niederländischen Herstellers Intercitybike (
www.intercitybike.nl).
Zu Ihrer Information hänge ich ein paar Bilder an. Mein Velomobil ist im Prinzip ein Liegefahrrad, hat drei Räder, eine Vollverkleidung, Beleuchtung gemäß StVZO und ist allein mit Fahrradantrieb ausgestattet, hat also keinen weiteren Antrieb. Verkehrsrechtlich gilt es daher als Fahrrad. Hauptsächlich durch die Aerodynamik werden auf der Straße höhere Geschwindigkeiten erreicht, im Durchschnitt zwischen 35 und 45 km/h.
Ich würde gerne wissen: Deckt meine Versicherung Schäden ab, die ich bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Velomobil verursache? Ich nehme nicht an Rennen oder ähnlichen Aktivitäten teil. Es gibt kein konkretes Schadensereignis.
Mit freundlichen Grüßen,
Die HUK-Coburg hat wie folgt geantwortet (Hervorhebung von mir):
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Email. Gern informieren wir Sie.
Sofern Ihr Velomobil bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Gebrauch dieses Velomobils im Rahmen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung versichert:
- es besteht keine Versicherungspflicht
- eine evtl. Motorunterstützung wird spätestens ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen. Das gilt auch bei einer vorhandenen Anfahrhilfe.
Mit freundlichen Grüßen HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Viele Grüße,
Thomas