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Ich wollte jetzt den "suche Rohloff fred" nicht verunstalten.
Hier in Hannover geht gerade ein anderes Thema wegen Haftpflicht um:
Aggressiver Radfahrer verletzt Passanten (Lokalpolitiker, pensionierter Zahnarzt). Krankenwagen nimmt den Passanten mit, es gibt, wie üblich, eine Rechnung.
Da der Mann privat versichert ist muss er in Vorleistung gehen, um zu sparen hat er eine Krankenversicherung mit Eigenbeteiligung bis 1.200€ und diese werden nicht überschritten. Also muss er zahlen und weigert sich. Die Stadtverwaltung hatte ihm Beugehaft angedroht und er war willens die anzutreten. Er ist ja der Geschädigte (Opfer des Aggressiven Radfahrers) und sieht es nicht ein die Summe zu zahlen.
Der Radfahrer, amtsbekannt wegen diverser Straftaten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechenschaft gezogen, die Begründung war etwas komisch und mir fällt sie gerade nicht ein.
Die Stadtverwaltung hat nun von der Beugehaft Abstand genommen und will die Kohle anderweitig holen. Ich hoffe nur, dass nicht wieder die Allgemeinheit zahlen muss, aber es wird wohl darauf hinauslaufen.
Meine Meinung: der Geschädigte muss zahlen, weil er das Risiko durch seine Eigenbeteiligung sich selbst aufgebürdet hat. dafür ist ja die Versicherung billiger. Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen, wobei ich denke dass da nicht viel zu holen ist.
Hier in Hannover geht gerade ein anderes Thema wegen Haftpflicht um:
Aggressiver Radfahrer verletzt Passanten (Lokalpolitiker, pensionierter Zahnarzt). Krankenwagen nimmt den Passanten mit, es gibt, wie üblich, eine Rechnung.
Da der Mann privat versichert ist muss er in Vorleistung gehen, um zu sparen hat er eine Krankenversicherung mit Eigenbeteiligung bis 1.200€ und diese werden nicht überschritten. Also muss er zahlen und weigert sich. Die Stadtverwaltung hatte ihm Beugehaft angedroht und er war willens die anzutreten. Er ist ja der Geschädigte (Opfer des Aggressiven Radfahrers) und sieht es nicht ein die Summe zu zahlen.
Der Radfahrer, amtsbekannt wegen diverser Straftaten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechenschaft gezogen, die Begründung war etwas komisch und mir fällt sie gerade nicht ein.
Die Stadtverwaltung hat nun von der Beugehaft Abstand genommen und will die Kohle anderweitig holen. Ich hoffe nur, dass nicht wieder die Allgemeinheit zahlen muss, aber es wird wohl darauf hinauslaufen.
Meine Meinung: der Geschädigte muss zahlen, weil er das Risiko durch seine Eigenbeteiligung sich selbst aufgebürdet hat. dafür ist ja die Versicherung billiger. Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen, wobei ich denke dass da nicht viel zu holen ist.