Keine Haftpflicht bei Unfall

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Ich wollte jetzt den "suche Rohloff fred" nicht verunstalten.
Hier in Hannover geht gerade ein anderes Thema wegen Haftpflicht um:
Aggressiver Radfahrer verletzt Passanten (Lokalpolitiker, pensionierter Zahnarzt). Krankenwagen nimmt den Passanten mit, es gibt, wie üblich, eine Rechnung.
Da der Mann privat versichert ist muss er in Vorleistung gehen, um zu sparen hat er eine Krankenversicherung mit Eigenbeteiligung bis 1.200€ und diese werden nicht überschritten. Also muss er zahlen und weigert sich. Die Stadtverwaltung hatte ihm Beugehaft angedroht und er war willens die anzutreten. Er ist ja der Geschädigte (Opfer des Aggressiven Radfahrers) und sieht es nicht ein die Summe zu zahlen.
Der Radfahrer, amtsbekannt wegen diverser Straftaten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechenschaft gezogen, die Begründung war etwas komisch und mir fällt sie gerade nicht ein.
Die Stadtverwaltung hat nun von der Beugehaft Abstand genommen und will die Kohle anderweitig holen. Ich hoffe nur, dass nicht wieder die Allgemeinheit zahlen muss, aber es wird wohl darauf hinauslaufen.
Meine Meinung: der Geschädigte muss zahlen, weil er das Risiko durch seine Eigenbeteiligung sich selbst aufgebürdet hat. dafür ist ja die Versicherung billiger. Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen, wobei ich denke dass da nicht viel zu holen ist.
 
Ich wollte jetzt den "suche Rohloff fred" nicht verunstalten.
Hier in Hannover geht gerade ein anderes Thema wegen Haftpflicht um:
Aggressiver Radfahrer verletzt Passanten (Lokalpolitiker, pensionierter Zahnarzt). Krankenwagen nimmt den Passanten mit, es gibt, wie üblich, eine Rechnung.
Da der Mann privat versichert ist muss er in Vorleistung gehen, um zu sparen hat er eine Krankenversicherung mit Eigenbeteiligung bis 1.200€ und diese werden nicht überschritten. Also muss er zahlen und weigert sich. Die Stadtverwaltung hatte ihm Beugehaft angedroht und er war willens die anzutreten. Er ist ja der Geschädigte (Opfer des Aggressiven Radfahrers) und sieht es nicht ein die Summe zu zahlen.
Der Radfahrer, amtsbekannt wegen diverser Straftaten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechenschaft gezogen, die Begründung war etwas komisch und mir fällt sie gerade nicht ein.
Die Stadtverwaltung hat nun von der Beugehaft Abstand genommen und will die Kohle anderweitig holen. Ich hoffe nur, dass nicht wieder die Allgemeinheit zahlen muss, aber es wird wohl darauf hinauslaufen.
Meine Meinung: der Geschädigte muss zahlen, weil er das Risiko durch seine Eigenbeteiligung sich selbst aufgebürdet hat. dafür ist ja die Versicherung billiger. Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen, wobei ich denke dass da nicht viel zu holen ist.

Meine Meinung: der Geschädigte muss zahlen, weil er das Risiko durch seine Eigenbeteiligung sich selbst aufgebürdet hat. dafür ist ja die Versicherung billiger. Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen
Das schätze ich nach Deiner Beschreibung ganz genauso ein.
 
[...] verletzt Passanten (Lokalpolitiker, pensionierter Zahnarzt). Krankenwagen [...[ Rechnung.
[...] privat versichert [...] Krankenversicherung mit Eigenbeteiligung [...]
Die Stadtverwaltung hat nun von der Beugehaft Abstand genommen und will die Kohle anderweitig holen.
Angenommen, die Stadtverwaltung plant das Geld weiterhin von dem leicht verletzten Lokalpolitiker einzuklagen, dann gehe ich davon aus, dass der Stadtverwaltung der Wohnort und vielleicht auch Konten dieses Patienten bekannt sind, so dass die gerichtliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels wohl die angemessene Vorgehensweise bei Zahlungsunwilligkeit sein dürfte. Das könnte mit "anderweitig" gemeint sein. "Beugehaft" ist vermutlich nur eine der Standarddrohungen in solchen Briefen der Stadt, um auch potentielle Fälle abzudecken, in welchen der potentielle Schuldner sämtliche relevante Vermögenswerte verschleiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
irgendwie passt die Überschrift nicht zum Thread
Dachte ich zunächst auch.
Dann vermutete ich aber, das mit "Keine Haftpflicht..." in der Überschrift der Radfahrer als Unfallverursacher gemeint war, während im eigentlichen Text die Krankenversicherung des Unfallopfers erläutert wurde .

Klarer währe es wohl gewesen, auch im Beitragstext z.B. an dieser Stelle ...
Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen, wobei ich denke dass da nicht viel zu holen ist.

... nochmals auf die vermutlich nicht vorhandene Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hinzuweisen.
 
irgendwie passt die Überschrift nicht zum Thread
Wieso?
Was ich verstanden habe in kurzen Worten: Nicht haftpflichtversicherter Radfahrer verursacht Unfall. Unfallopfer hat private Krankenversicherung mit hohem Selbstbehalt. Opfer wird von Stadt ärztlich versorgt (mit Einverständnis des Opfers) und weigert sich anschließend für die in Anspruch genommene Behandlung die Kosten zu begleichen. Stadt hat entsprechende Rechtmitteln in die Wege geleitet um an das ihr zustehende Geld zukommen. Die Überschrift passt doch: Unfall passiert, aber keine Haftpflicht kommt für die daraus resultierenden Kosten auf. Geschickter wäre vielleicht, Unfall aber keine Haftplicht des Unfallversachers.
Das was scheinbar dem Opfer nicht ganz klar ist, dass es der Stadt egal ist warum das Opfer die Behandlung in Anspruch genommen. Aber warum sollte das die Stadt interessieren? Sie hat eine Leistung erbracht und will ganz einfach vom Leistungsempfänger den Gegenwert. In dem Fall halt das Opfer, weil sich hier das Risiko der hohen Selbstbeteiligung, die das Opfer aus eigenem freien Willen gewählt hat, realisiert hat. Der Verursacher hat ja nicht direkt die Stadt geschädigt, also auch nichts mit der Stadt zu tun. Der Verursacher hat gegenüber dem Opfer den Schaden auszugleichen, aber das hat nichts direkt mit der Stadt zu tun. Insoweit ist der Sachverhalt doch eigentlich sehr klar und ganz einfach. Ich verstehe nur nicht, warum der Mann (zu allem Überdruss auch noch [Lokal-]Politiker) nicht genug "A..." in der Hose hat um für die Folgen seiner eigenen Entscheidung einzustehen (hat Ihn ja keiner zu dem hohen Selbstbehalt genötigt). Scheint nach dem Motto zu Leben Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren. Sorry, aber solches Schmarotzertum geht mir gewaltig gegen den Strich.
Oder habe ich den Sachverhalt falsch verstanden (bin von Hannover weit weg)?
 
Und wenn er keinen Selbstbehalt gehabt hätte wäre als in Ordnung? Schräge Ansicht.
 
Nein, ich denke, dass Du den Sachverhalt richtig verstanden hast.

PS: Ich wurde auch schon einmal im Retter mitgenommen, da gab es auch eine Rechnung welche ich an die Krankenkasse weiterleitete. Bin allerdings auch ganz "Normal" gesetzlich versichert.
PSS: Aufgrund einer Amnesie weis ich nicht ob ich dem Transport zugestimmt hatte. Fahrradunfall, Ursache nicht ermittelbar, ich weiß auch nicht wer den Retter gerufen hat. Ein smartphone hatte ich damals noch nicht. Das Fahrrad war angeschlossen an einem Laternenpfahl.
 
nochmals auf die vermutlich nicht vorhandene Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hinzuweisen.
Nicht haftpflichtversicherter Radfahrer verursacht Unfall.
Nein, kein Unfall sondern vorsätzliche Körperverletzung:
Der Zahnarzt ... hatte seinen Angaben zufolge einen Radfahrer aufmerksam gemacht, dass er in der Fußgängerzone nicht mit dem Rad fahren durfte - und wurde von dem Mann niedergeschlagen.
D.h. selbst wenn er eine Haftpflicht gehabt hätte, würde die nicht zahlen.
Meine Meinung: der Geschädigte muss zahlen, weil er das Risiko durch seine Eigenbeteiligung sich selbst aufgebürdet hat. dafür ist ja die Versicherung billiger. Er kann sich ja in einem Zivilprozess die Kohle von dem Radfahrer holen, wobei ich denke dass da nicht viel zu holen ist.
Genauso sehe ich das (leider bzgl. des Opfers) auch.
 
ich fasse das mal zusammen, was in der Lokalpresse dazu stand:

das Opfer hat den Radfahrer während einer Wahlwerbeveranstaltung wegen Fahren auf dem Fußweg, Fußgängerzone o.ä. angesprochen. In Folge gabs "aufs Maul", und anschließend den Krankentransport.

edit: @Guzzi war schneller

Seine Schlussfolgerung teile ich nicht, ich bin da eher beim Opfer. Es kann nicht sein, das Opfer von Gewalttaten auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Bei "normal" krankenversicherten zahlt die Kasse, da werden die Kosten auch sozialisiert...
 
Hier in Hannover geht gerade ein anderes Thema wegen Haftpflicht um:
Aggressiver Radfahrer verletzt Passanten (Lokalpolitiker, pensionierter Zahnarzt). Krankenwagen nimmt den Passanten mit, es gibt, wie üblich, eine Rechnung.
Da der Mann privat versichert ist muss er in Vorleistung gehen, um zu sparen hat er eine Krankenversicherung mit Eigenbeteiligung bis 1.200€ und diese werden nicht überschritten. Also muss er zahlen und weigert sich. Die Stadtverwaltung hatte ihm Beugehaft angedroht und er war willens die anzutreten. Er ist ja der Geschädigte (Opfer des Aggressiven Radfahrers) und sieht es nicht ein die Summe zu zahlen.
Bis hierhin ist das alles kein Haftpflicht-Thema. Dass der Mann den Krankenwagen zahlen muss, sehe ich genauso. Als Privatversicherter zahlt er selber und kann die Kosten, die er versichert hat, von der Versicherung zurückholen, so wie bei Zahnersatz vermutlich auch. Er kann sich den Rest vom Radfahrer wiederholen (das wird die Krankenversicherung mit ihrem Anteil vielleicht auch versuchen), aber er kann nicht den Betreiber des Krankenwagens an diesen weiterverweisen.
Ich verstehe nur nicht, wo die Stadt ins Spiel kommt, ist die über die örtliche Feuerwehr o.ä. Betreiber des Krankenwagens?
Der Radfahrer, amtsbekannt wegen diverser Straftaten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechenschaft gezogen, die Begründung war etwas komisch und mir fällt sie gerade nicht ein.
Ich weiß nicht genau, wie das funktioniert, aber meistens hängt sich das zivilrechtliche Verfahren irgendwie an das strafrechtliche mit dran, dann ist es relativ einfach, entsprechende Ansprüche zugesprochen zu bekommen.
Ohne Strafverfahren muss der Mann selber die Kosten vom Radfahrer und dessen Haftpflichtversicherung eintreiben (hier kommt jetzt Haftpflicht ins Spiel). Ich vermute aber, dass der Radfahrer keine Haftpflichtversicherung hat - nie gehabt oder wegen früherer Sachen gekündigt - und bei ihm selber nichts zu holen ist. Dann bleibt der Mann nicht nur auf den Einsatzkosten des Krankenwagens sitzen, sondern auch noch auf seinen Verfahrenskosten (sofern er keine Rechtschutzversicherung hat). Dass er sauer ist, ist kein Wunder, aber das ändert nichts an den rechtlichen Beziehungen der Beteiligten untereinander.
D.h. selbst wenn er eine Haftpflicht gehabt hätte, würde die nicht zahlen.
Tritt die nicht mit dem Versicherten zusammen als Gesamtschuldner auf? Sie würde sich halt das Geld vom Versicherten wiederholen.
 
Der Radfahrer, amtsbekannt wegen diverser Straftaten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechenschaft gezogen, die Begründung war etwas komisch und mir fällt sie gerade nicht ein.

diese Straftat war wohl nur eine von vielen und hätte die Höhe der Strafe nicht weiter beeinflusst. Deswegen wurde sie nicht weiter verfolgt oder verhandelt oder so...
 
wo die Stadt ins Spiel kommt, ist die über die örtliche Feuerwehr o.ä. Betreiber des Krankenwagens?
so ist es
Tritt die nicht mit dem Versicherten zusammen als Gesamtschuldner auf?
Bei einer Kfz-Haftpflicht ist das so. Bei Trunkenheit, Vorsatz, ... kann die Versicherung den Versicherungsnehmer bis 5.000€ (?) in Regress nehmen. Das Opfer wird aber auf jeden Fall entschädigt.

Bei einer privaten Haftpflicht ist das aber anders. Die tritt bei Vorsatz nicht ein und das das Opfer bekommt nichts.
 
Es kann nicht sein, das Opfer von Gewalttaten auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Bei "normal" krankenversicherten zahlt die Kasse, da werden die Kosten auch sozialisiert...
Ja, das Erste sehe ich auch so.
Das Opfer hat aber eigenverantwortlich eine Selbstbeteiligung in Kauf genommen und einen finanziellen Vorteil einkalkuliert. Hat nun mal nicht gepasst.
Den finanziellen Vorteil würde das Opfer ja auch nicht an die Stadtkasse überweisen, so meine Einschätzung.
 
Nö ist es nicht. Die Krankenversicherung, eine Solidargemeinschaft von Einzahlern, die gegenseitig füreinander aufkommen wenn jemand zu Schaden kommt oder krank wird, ist genauso wenig für die Folgen vorsätzliche Körperverletzung eines anderen zuständig wie der einzelne Versicherte. Der ist ja nicht ohne Verschulden von irgendjemand krank geworden sondern hat eine eingeschlagene Kauleiste (unterstelle ich jetzt mal). Es gibt eine eindeutige Ursache für die Kosten und die ist nicht Bestandteil einer Krankenversicherung und auch keiner Haftpflichtversicherung.

Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen und nicht von irgendeiner Versicherung in die der Verursacher gar nicht einzahlt, sondern andere.
 
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