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Hallo Nurheute,
Sorry wegen Deiner nachstehend geschilderten Misserfahrung mit radelnden Verkehrsteilnehmern! Dein Beitrag stellt interessante Fragen, und es ist mir unklar, ob hier auf diesem Forum je jemand das liest, der künftig Einfluß nehmen kann (das hiesige Verkehrsministerium, ein zuständiger Mann dort, empfahl mir in einem ähnlichen Rahmen, zu versuchen, Frau Leue zu sensibilisieren (wer ist Frau Leue? Kurzgefasst: Sie ist die lebendige Form der StVO!). Die StVO ist kein demokratisch beschlossenes Werk! Wie sie wirklich entstand, weiss ich nicht. Warum vom Volk gewählte Abgeordnete in der Sache wenig Mitspracherecht haben, weiss ich auch nicht. Warum es diese StVO nach 1968 beibehalten wurde, weiss ich genauso wenig. Der Grundtext WELTWEIT (oder fast) ist das Verkehrsabkommen 1968 Wien in der heutiger Form. Alle Unterzeichner haben, sich dran zu halten! Ausnahmen sind erfasst, und festgehalten. Unser Land, Deutschland, ist das Land mit den meisten (von ihm) angemeldeten Ausnahmen! Wenn Ausländer hier im Strassenverkehr mitmischen, hätten sie, gäbe es diese ans eingemachte gehenden Ausnahmen nicht, den gleichen Wissensstand in der Theorie, wie wir alle. Nur das funktioniert leider nicht, weil die deutschen Ausnahmen im Ausland völlig uninteressant sind! Zum Glück, füge ich hinzu! Gäbe es den Job von Frau Leue samt Mannschaft rund herum am Ministerialrat vom Bundesministerium für Verkehr nicht, wäre es viel einfacher: Es gäbe keine StVO sondern das weltweit gültige Verkehrsabkommen, das die Schweizer beherzigen, und das Du auf schweizerischen amtlichen Webseiten in Original lesen kannst. Und das ist es hinsichtlich Sonderwegen besonders interessant... Und dann gäbe es (vermutlich) einen Rahmen von gesetzlichen Festlegung, wie man Streitereien und Geldansprüche regelt, oder eine Jurisprudenz, die vergleichbares tut. So einfach wäre es.
Die Umsetzung des (fast) weltweit gültiges Verkehrsabkommen ist Glücksache.
"... frei" gibt es auch in den Niederlanden. Die Holländer schreiben auf dem Schild "... zu Gast!" damit es kurz und prägnant bleibt, sie meinen aber wohl, im Falle von Radfahrern "Radfahrern NUR zu Gast".
Das kenne ich besonders Gut auf der langen zweistaatlichen Fahrradstrasse am Meinweg zwischen Deutschland und Holland auf der Strecke von Oberkrüchten (D) und Herkenbosch (NL) durch den gleichnamigen binationalen Naturpark. Nur anders: Da sind Autos "zu Gast" auf dieser Fahrradstrasse (und Fussgänger und Reiter übrigens auch: es ist ganz klar eine Fahrrradstrasse). Und wetten, dass Du selbst jetzt schon auf die Antwort zu der nachstehenden Frage gekommen bist: Wer nimmt auf die Radfahrer Rücksicht? Die Antwort lautet nämlich: Nur sich selber! Kraftfahrer, Reiter und Fussgänger nicht, obwohl es sich da um die weltberühmten fiets-liebenden Holländer handelt!
Sonderweg (lese bitte die Festlegungen im Weltverkehrsabkommen Wien 1968) ist also in Wirklichkeit keine zuverlässige Zuordnung mehr. Lokale Lösungen und Bräuche prägen sie stark. Bei Auftreten eines Zwischenfalls mit Klärungs- und Einigungsbedarf muss die Justiz die Wiederherstellung eines Rechtssituation schaffen... Ausser allgemeiner Strassenbenutzung sind zweideutige Mischwege Mist! Warum "dürfen" in Deutschland Reiter Pflichtradwege benutzen, wo es schlicht und einfach verboten ist? Warum wir das Verkehrszeichen Nr. 260 (Verbot für Kraftfahrer. Gibt allen Verkehrsteilnehmer ohne Kraftantrieb gleichwertige Rechte) derart wenig gebraucht, der beste Radweg (in Abwesenheit von Zusatzschildern, die dann möglicherweise Tausenden von sonst unberechtigten Verkehrsteilnehmern doch das Benutzungsrecht, so "Anlieger frei" an einer Fahrradstrasse in nächster Nähe einer Universität ;-) , haben wir hier an der einzige Fahrradstrasse unserer Grossstadt).
Nur Verkehrsteilnehmer, die gerade den Hut entweder "Fussgänger" oder "Kraftfahrer" tragen, vereinfachen sehr gern ihr Blickfeld, und sehen gerne das Recht nur auf ihrer Seite.
Warum ist dieser Sonderweg ein Mischweg überhaupt? Oft nur deshalb, weil man dort wirklich auf Grund eines altertümlichen Gebrauchsrecht die Verkehrsmöglichkeit den Radfahrern nicht entziehen kann, es wäre Härte, aber den Aufwand nicht betreiben will, der auf Grund der Verwaltungsvorschriften zur Strassenverkehrsordnung (sie hängt GAR NICHT von Weltverkehrsabkommen ab, ist aber gewissermassen die techn. Umsetzung der hierzu gehörenden infrastrukturellen Voraussetzungen als Vorschrift unter Berücksichtigung des Recht-Empfindens des jeweiligen Landes) notwendig wäre. In Deutschland sind die Anforderungen immer höher geworden. Die VwV StVO sind gültiges Recht und der Bürger kann zurecht hohe Ansprüche daraus ableiten (erklärte mal, korrekt, ein Bundesverkehrsminister als er mündlich eine bereits in Kraft getreten neue StVO ganz flott anulierte, als Trost für die Radfahrer! Die VwV StVO geben den Radfahrer viel mehr Rechte als die eigentliche StVO selbst und enthalten Vorschriften, die eigentlich in der StVO selber gehören würden bzw. sollten!
In meinem langen Autofahrerleben (meine Tätigkeit war Jahrzehnte lang zu reisen...) habe ich sehr wenig Unfälle gehabt. Meistens war ich der Opfer (also stand im Polizeibericht an zweiter Stelle, so deutete, früher zumindest, dieser Bericht von vorn herein an, wie die Polizei zuerst die Sache sieht... Aber ein Mal, beim Linksabbiegen an 3. Stelle nach der Ampel machte es richtig booms: Der 2. konnte der später gesetzte Blinker des ersten nach recht in der Linkskurve sehen, ich nicht und ich für mich deutete gar nichts darauf hin, dass er in der sofort da gewesene Tankstelle einfahren würde, derart forsch war er zuerst los gestartet. Ich war nicht Herr von meinem Tempo. Ist immer falsch!
Ja, Du hast recht, Verkehrsteilnehmer mit keinem oder geringem Schutz und nur Muskelkraft sind extrem schwach gegenüber Kraftmaschinen...
Was sollen wir tun? Auf unserem Verkehrsrecht verzichten? Willst Du unterschwellig verlangen, dass Radfahrer wegen ihren Angehörigen "das" bleiben lassen (ich empfinde die Bemerkung «aber ich an eurer Stelle würde eine gute Unfall- und Lebensversicherung abschließen» als eine, leider für das Mischwesen Kraftfahrer+Fussgänger typische und rechtlich brisante, wahre Drohung!)?
Gehe in Dich und reduziere Dein Tempo derart, dass Du als Kraftfahrer IMMER Dein Fahrzeug in Griff hat!
Mein Velomobil hat keinen Heckteil (aber alle sonst für Dich markanten Nachteile eines Velomobils ausser hoher Geschwindigkeit, weil es vorn absolut nicht strömungslinig sondern riguros "kaulquappig" könnte man sagen. Es ist ein Tandem und hinten als normales Damenrad ausgeführt! Es ist sehr anstrengend für mich damit so schnell zu fahren wie mit dem Trekking- oder mit dem Liegerad! Es ist mehr ein Spassgegenstand, ein Freizeit-Bonbon für die ganze Familie...). Aber trotzdem finde ich, dass Du hier auch eine völlig falsche Ansicht der Sache vertrittst!
An enorm vielen Stellen darf man selbst ein-nur-ganz-herkömmliches-Fahrrad nicht (zumindest jetzt, mehr) überholen! Auch Motorradfahrer MÜSSEN Seitenabstand halten (sogar Radfahrer unter sich!!!). Kracht es deswegen mit einem fremden Radfahrer zusammen, wird der Punkt ganz gewiss bald vom Rechtsanwalt angesprochen! Sogar Eheleute, die oft nebeneinander fahren, ja, sie dürfen, wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer damit nicht (mehr) beeinträchtigen (als wenn sie hintereinander fahren würden, warum auch nicht? Sind Radfahrer Untermenschen? Warum darf ein Kraftfahrer ein Leben lang den Breitenbedarf für einen Beifahrer, den sie womöglich nie gehabt haben belegen, und Radfahrer, die den anderen absolut nichts weiteres antun, sich nicht mit ihrem gewohnten Partner beim Fahren unterhalten?). 1,5 m Abstand in der Stadt, wenn keine Kinder dabei, bzw. 2 m falls Kind dabei, und sowieso immer ausserhalb der Stadt! Ob Gegenverkehr kommt oder nicht spielt insofern nur soweit eine Rolle, dass man entweder, wenn Gegenverkehr kommt, ganz brav hinter dem Fahrrad/Reiter/Hand- oder gezogenem Wagen fahren MUSS, oder falls eine ausreichende Gegenfahrbahnhälfte vorhanden und frei, den Überholvorgang da zügig erledigen kann. Ich kenne Strecken, die in beiden Richtungen uneingeschränkt erlaubt sind, aber wo diese Möglichkeit absolut nicht sichergestellt ist, vielmehr es gibt mehrere Ausweichbuchten, wo die Fahrzeuge, die sie noch nicht erreicht haben, einfahren können, um dort auf dem vorbeifahrenden Gegenverkehr zu warten! Und die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit (beisp. 70 km/h) ist kein Anrecht, sondern muss beim Vorbeifahren oder Überholen passend reduziert werden. Heute gab es wie gestern an so einer Stelle enorm viele Glassplitter aus einer zerbrochenen Flasche! Die 3,75 m breite Fahrbahn wird nie gekehrt. Jeder Radfahrer umfährt da automatisch die Stelle und jeder Kraftfahrer muss ständig mit so einer Überraschung rechnen, weil er schon auf Grund des stabileren Fahrverhaltens seines Fahrzeug auf solche Störungen aus des aktuellen Fahrbahnzustands nicht Rücksicht nehmen muss noch wahrnimmt, ja sogar sie auf Grund seines höheren Tempo nicht ein Mal sieht! Die Einflüsse beschreibst Du selbst nachstehend sehr schön:
Zumindest eins ist sicher: Fahrzeuge dürfen NICHT rückstrahlend lackiert werden (*1 !
Die benutzten Zubehörteile müssen, glaube ich (bitte prüfen!), die amtliche Kennung (Schlangenlinie aufgedruckt oder im Plastik geprägt) der Zulassung tragen und in passender Farbe sein (weiss vorn, orange seitlich, rot hinten).
Nein, die Schwächsten in der Strassenverkehrsordnung dürfen sich ja nicht besser schützen! Da würde man den Spass sie zu überfahren einbüssen... Im Ausland werden Klingel mit 120 DB aus Deutschland importiert (China-Herstellung immerhin) aber dürfen in Deutschland nicht benutzt werden (steht ausdrücklich und in mehreren Sprachen auf der Verpackung, denn hier darf eine Klingel nicht lauter als 90 DB sein (1 DB = Verdoppelung der Lautstärke, also wir sind hier 30 Mal weniger auffällig als im nahen E.-U.-Ausland möglich! Und man wundert sich, dass Kraftfahrer uns beim Abbiegen überfahren, Frau Leue, Frau Leue, bitte! Sogenannten Sturmklingel, auch nur mit nur einmalig schaltendem Druckhebel, sind verboten (es sind diese Klingel, die zum Teil Dauerdruckhebel aktionniert werden können! Oft sind sogen. China-Klingel in Wahrheit Sturmklingel, nur mit einmalig schaltendem Druckhebel eben...
Eine bessere Klingel würde sowieso nichts helfen: Im klimatisierten Raum und bei ohrenbetäubenden Unterhaltungsmusik oder -Krach, wenn es nicht sogar Fernsehen ist, hört der Kraftfahrer kaum sonst was, mehr, als die Hupen, diese dürfen ungeniert laut sein, der anderen Kraftfahrzeugen!
Kraftfahrer DÜRFEN mit freisprech Anlagen ablenken lassen, greifen sogar enorm oft ans Handy, und versäumen dabei mutwillig auf dem Verkehr zu achten, sind abgelenkt, fahren mit extrem laut gewordenen Fahrzeugen ungeniert, befestigen an ihre LKW's das Zeug, das dran hängt, nicht sauber, und machen permanent einen Mordskrach damit (auch nachts! Anwohner von Bahnübergänge usw. können ein Lied davon singen!), aber den Radfahrern verbieten man per rechtverbindlicher Vorschrift auf sich aufmerksam machen zu dürfen! Die vom Hersteller an meinem Velomobil angebrachte Put-Put-Blasball-Hupe altertümlicher hat (Klarinetten-Instrument) ist an sich verboten!
Bei Leuchten hat sich einiges kürzlich geändert. Es ist aber schwierig passendes Zubehör zu finden, und auch zu klären, ob man berechtigt ist, beisp. Blinker, Bremslicht usw. anzubringen, denn die Genehmigung gilt noch nicht allgemein für alle Fahrräder. Ich glaube, dass es ein Kniefall für die 4-spurigen Quads war, die wie Autos Zubehör tragen...
Adfc ist eine Geldmaschine: Sie kümmert sich um Beitragszahler! Keiner hat stilles Stimmrecht oder grundsätzlichen Informationsanspruch beim Adfc, ohne Beiträge zu entrichten. Selbst bei gutem Einkommen muss man zuerst eine Veranlassung erkennen, beizutreten! Ein Arzt, der von zu Hause täglich zum Krankenhaus die immer gleich bleibende Strecke mit dem Fahrrad zurücklegt, wird vielleicht doch, vielleicht auch nicht beitreten, obwohl er sich das mühelos leisten kann. Eine Ein-Verdiener-Familie, oh doch, es gibt sie noch, wird dafür vielleicht oft Mühe haben, den relativ hohen Beitragssatz bereitzustellen, insbesondere, wenn der nichts verdienende Elternteil nur täglich Fahrrad fährt, und für den Geldverdiener eine ADAC-Mitgliedschaft als erstes wichtig wäre, und sowieso sowohl die eine Mitgliedschaft wie die andere finanziell mühe macht! So erkenne ich deutlich, dass das Adfc oft Ziele vorzieht, die potentiell geeignetes Publikum (da Finanzen passend) anzieht können, nicht der Abbau von Drängelgitter in der Nähe von Kiga's/Kita's, nicht der Rückbau von Nullborden, die keine richtige sind zu echt vollkommen flachen übergänge, sondern so Sachen, wie Fahrradstationen am Bahnhof etc.: Die Wirksamkeit der Werbung ist vollkommen klar - die Abonnenten sind überwiegend Arbeitnehmer und haben dadurch Geld zum Beitragzahlen! Auch kommen heute neu Kundenkreise zu den bisherigen immer angeführten Rennradfahrern (wer Rennrad fährt hatte mehr Geld auszugeben als für ein Aldi-China-Rad!) hinzu: Familienräder in Luxusausführung mit überlangem Fahrradrahmen, teurer Frontkiste für das Kind, Kindersitz des Feinen mit mehreren Hundert Euros manchmal, Regenschutzplane und Träger, Elektro-Antrieb, das wiegt was, Wirbelkupplung zur autom. Geschwindigkeitsanpassung, und Stromwiederverwertung wo das Rad bergab Strom sogar abgeben kann... Und dann ähnliche Räder für Rentnerleute wie ich. Ja, Adfc hat in unserem Ort dafür gearbeitet, dass ausser mehreren Radstationen, wirklich viele Freizeitradwege Radwege renoviert werden (dafür nicht die vielen Verbindungsstrecken, die jeder ernsthaft in der Stadt bräuchte!). Ja, Liegerad- und Velomobil-Besitzer sind oft, nicht immer, finanziell stärker, bzw. lassen sich ihr Vergnügen einiges kosten, bei Bedarf unter Verzicht auf anderen Ausgaben, ich, beispielsweise auf Urlaub, wir fahren nie in Urlaub! Wir wären interessant von daher für das Adfc, aber a/ viel zu wenig (wie die Besitzer von teuren Transporträdern beispielsweise), und b/ mitunter dafür mit den extremsten Ansprüchen (zu verteidigen und durchzukämpfen) schon wegen dem konzessionslosen Platzbedarf in der Breite: Durch ein zu schmale Klo-Tür kann man oft noch quer rein, aber quer sitzen auf einem Liegesitz? Hm...
Übrigens, 2 deutsche Velomobil-Fahrer sind Halter des Weltrekords in 24-h-Fahrens mit ausschliesslicher Muskelkraft (über 1100 km für die Frauen, über 1200 km für die Männer)! Sie sind zwar nur Musiker sonst, dafür in einem sehr bekannten Polizei-Orchester, haben also Polizeikontakt irgendwie... Tragen sogar manchmal vermutlich so einen Uniform. Die Polizei ist laut VwV StVO der allererste Berater der öffentlichen Hand in Sachen Strassenverkehr. Ihre Position als Weltsieger hat vermutlich und hoffentlich einige Mitglieder dieser exquisiten Berufssparte bewegt, sich Gedanken über Velomobile und schnelle Liegeräder zu machen. Der Weltsieger fuhr oft zu Dienst zu der rund 70 km Weg vom Wohnort entfernten Dienstelle mit dem Velomobil, und jeder weiss, dass viele Münchner über den Verkehr und die Verkehrsbedingungen klagen!
(*1 am Körper kann der Fahrer tragen ziemlich was er will ausser Adams-Kleid! Kennt er eine ungiftige Rückstrahlfarbe dürfte er sogar vielleicht dadrin baden...
Sorry wegen Deiner nachstehend geschilderten Misserfahrung mit radelnden Verkehrsteilnehmern! Dein Beitrag stellt interessante Fragen, und es ist mir unklar, ob hier auf diesem Forum je jemand das liest, der künftig Einfluß nehmen kann (das hiesige Verkehrsministerium, ein zuständiger Mann dort, empfahl mir in einem ähnlichen Rahmen, zu versuchen, Frau Leue zu sensibilisieren (wer ist Frau Leue? Kurzgefasst: Sie ist die lebendige Form der StVO!). Die StVO ist kein demokratisch beschlossenes Werk! Wie sie wirklich entstand, weiss ich nicht. Warum vom Volk gewählte Abgeordnete in der Sache wenig Mitspracherecht haben, weiss ich auch nicht. Warum es diese StVO nach 1968 beibehalten wurde, weiss ich genauso wenig. Der Grundtext WELTWEIT (oder fast) ist das Verkehrsabkommen 1968 Wien in der heutiger Form. Alle Unterzeichner haben, sich dran zu halten! Ausnahmen sind erfasst, und festgehalten. Unser Land, Deutschland, ist das Land mit den meisten (von ihm) angemeldeten Ausnahmen! Wenn Ausländer hier im Strassenverkehr mitmischen, hätten sie, gäbe es diese ans eingemachte gehenden Ausnahmen nicht, den gleichen Wissensstand in der Theorie, wie wir alle. Nur das funktioniert leider nicht, weil die deutschen Ausnahmen im Ausland völlig uninteressant sind! Zum Glück, füge ich hinzu! Gäbe es den Job von Frau Leue samt Mannschaft rund herum am Ministerialrat vom Bundesministerium für Verkehr nicht, wäre es viel einfacher: Es gäbe keine StVO sondern das weltweit gültige Verkehrsabkommen, das die Schweizer beherzigen, und das Du auf schweizerischen amtlichen Webseiten in Original lesen kannst. Und das ist es hinsichtlich Sonderwegen besonders interessant... Und dann gäbe es (vermutlich) einen Rahmen von gesetzlichen Festlegung, wie man Streitereien und Geldansprüche regelt, oder eine Jurisprudenz, die vergleichbares tut. So einfach wäre es.
Die Umsetzung des (fast) weltweit gültiges Verkehrsabkommen ist Glücksache.
"... frei" gibt es auch in den Niederlanden. Die Holländer schreiben auf dem Schild "... zu Gast!" damit es kurz und prägnant bleibt, sie meinen aber wohl, im Falle von Radfahrern "Radfahrern NUR zu Gast".
Das kenne ich besonders Gut auf der langen zweistaatlichen Fahrradstrasse am Meinweg zwischen Deutschland und Holland auf der Strecke von Oberkrüchten (D) und Herkenbosch (NL) durch den gleichnamigen binationalen Naturpark. Nur anders: Da sind Autos "zu Gast" auf dieser Fahrradstrasse (und Fussgänger und Reiter übrigens auch: es ist ganz klar eine Fahrrradstrasse). Und wetten, dass Du selbst jetzt schon auf die Antwort zu der nachstehenden Frage gekommen bist: Wer nimmt auf die Radfahrer Rücksicht? Die Antwort lautet nämlich: Nur sich selber! Kraftfahrer, Reiter und Fussgänger nicht, obwohl es sich da um die weltberühmten fiets-liebenden Holländer handelt!
Hallo liebe Velomobil-Fahrer,
heute wurde ich als Fußgänger auf dem Elbe-Weg zwischen Geesthacht und Altengamme fast von hinten von einem Velomobil-Fahrer umgenietet. Ich wäre vor Schreck fast den Deich runter gesprungen! Vermutlich hattedas Gefährt einen Elektroantrieb, der Geschwindigkeit nach zu urteilen, aber offensichtlich keine Hupe oder Klingel an Bord (oder der Fahrer kennt sein Fahrzeug nicht).
Letztes Jahr habe ich mehrere Fast-Unfälle auf der Landstraße mit zwei solchen Gefährten beobachtet, die seit einigerzeit hier in der Gegend unterwegs sind.
Der Vorfall heute war nun der Anlass, mal zu recherchieren, was das überhaupt für ein Fahrzeug ist (Velomobil war mit bis heute kein Begriff) und welche Regeln dafür gelten... Dabei bin ich auf dieses Forum gestoßen und will hier nun ein paar Gedanken loswerden, die euch hoffentlich nicht neu sind, aber die es vielleicht wert sind, daran erinnert zu werden.
1. Wenn ein ausgeschilderter Fußweg mit den Hinweis "Fahrräder frei" versehen ist, muss man mit Fußgängern rechnen, die rein rechtlich schonmal sowieso Vorrang haben und es abgesehen davon auch sehr zu schätzen wissen, wenn man langsam vorbei fährt und bei Annäherung von hinten rechtzeitig klingelt oder hupt. (Das gilt logischerweise auch für normale Fahrräder ;-))
Sonderweg (lese bitte die Festlegungen im Weltverkehrsabkommen Wien 1968) ist also in Wirklichkeit keine zuverlässige Zuordnung mehr. Lokale Lösungen und Bräuche prägen sie stark. Bei Auftreten eines Zwischenfalls mit Klärungs- und Einigungsbedarf muss die Justiz die Wiederherstellung eines Rechtssituation schaffen... Ausser allgemeiner Strassenbenutzung sind zweideutige Mischwege Mist! Warum "dürfen" in Deutschland Reiter Pflichtradwege benutzen, wo es schlicht und einfach verboten ist? Warum wir das Verkehrszeichen Nr. 260 (Verbot für Kraftfahrer. Gibt allen Verkehrsteilnehmer ohne Kraftantrieb gleichwertige Rechte) derart wenig gebraucht, der beste Radweg (in Abwesenheit von Zusatzschildern, die dann möglicherweise Tausenden von sonst unberechtigten Verkehrsteilnehmern doch das Benutzungsrecht, so "Anlieger frei" an einer Fahrradstrasse in nächster Nähe einer Universität ;-) , haben wir hier an der einzige Fahrradstrasse unserer Grossstadt).
Nur Verkehrsteilnehmer, die gerade den Hut entweder "Fussgänger" oder "Kraftfahrer" tragen, vereinfachen sehr gern ihr Blickfeld, und sehen gerne das Recht nur auf ihrer Seite.
Warum ist dieser Sonderweg ein Mischweg überhaupt? Oft nur deshalb, weil man dort wirklich auf Grund eines altertümlichen Gebrauchsrecht die Verkehrsmöglichkeit den Radfahrern nicht entziehen kann, es wäre Härte, aber den Aufwand nicht betreiben will, der auf Grund der Verwaltungsvorschriften zur Strassenverkehrsordnung (sie hängt GAR NICHT von Weltverkehrsabkommen ab, ist aber gewissermassen die techn. Umsetzung der hierzu gehörenden infrastrukturellen Voraussetzungen als Vorschrift unter Berücksichtigung des Recht-Empfindens des jeweiligen Landes) notwendig wäre. In Deutschland sind die Anforderungen immer höher geworden. Die VwV StVO sind gültiges Recht und der Bürger kann zurecht hohe Ansprüche daraus ableiten (erklärte mal, korrekt, ein Bundesverkehrsminister als er mündlich eine bereits in Kraft getreten neue StVO ganz flott anulierte, als Trost für die Radfahrer! Die VwV StVO geben den Radfahrer viel mehr Rechte als die eigentliche StVO selbst und enthalten Vorschriften, die eigentlich in der StVO selber gehören würden bzw. sollten!
2. Wenn auf der Landstraße mehrere Autos hinter einem Velomobil fahren, ist das Velomobil für alle Beteiligten ausser dem ersten Autofahrer völlig unsichtbar! Ich weiss nicht, ob und wie man das ändern kann, aber ich an eurer Stelle würde eine gute Unfall- und Lebensversicherung abschließen, damit ihr und eure Angehörigen wenigstens eingermaßen abgesichert seid.
In meinem langen Autofahrerleben (meine Tätigkeit war Jahrzehnte lang zu reisen...) habe ich sehr wenig Unfälle gehabt. Meistens war ich der Opfer (also stand im Polizeibericht an zweiter Stelle, so deutete, früher zumindest, dieser Bericht von vorn herein an, wie die Polizei zuerst die Sache sieht... Aber ein Mal, beim Linksabbiegen an 3. Stelle nach der Ampel machte es richtig booms: Der 2. konnte der später gesetzte Blinker des ersten nach recht in der Linkskurve sehen, ich nicht und ich für mich deutete gar nichts darauf hin, dass er in der sofort da gewesene Tankstelle einfahren würde, derart forsch war er zuerst los gestartet. Ich war nicht Herr von meinem Tempo. Ist immer falsch!
Ja, Du hast recht, Verkehrsteilnehmer mit keinem oder geringem Schutz und nur Muskelkraft sind extrem schwach gegenüber Kraftmaschinen...
Was sollen wir tun? Auf unserem Verkehrsrecht verzichten? Willst Du unterschwellig verlangen, dass Radfahrer wegen ihren Angehörigen "das" bleiben lassen (ich empfinde die Bemerkung «aber ich an eurer Stelle würde eine gute Unfall- und Lebensversicherung abschließen» als eine, leider für das Mischwesen Kraftfahrer+Fussgänger typische und rechtlich brisante, wahre Drohung!)?
Gehe in Dich und reduziere Dein Tempo derart, dass Du als Kraftfahrer IMMER Dein Fahrzeug in Griff hat!
3. Velomobile sind breiter als normale Fahrräder. Auf schmalen Landstraßen passt selbst ein überholender Motorradfahrer nicht zwischen Velomobil und Gegenverkehr durch, wenn er euch übersehen hat.
Mein Velomobil hat keinen Heckteil (aber alle sonst für Dich markanten Nachteile eines Velomobils ausser hoher Geschwindigkeit, weil es vorn absolut nicht strömungslinig sondern riguros "kaulquappig" könnte man sagen. Es ist ein Tandem und hinten als normales Damenrad ausgeführt! Es ist sehr anstrengend für mich damit so schnell zu fahren wie mit dem Trekking- oder mit dem Liegerad! Es ist mehr ein Spassgegenstand, ein Freizeit-Bonbon für die ganze Familie...). Aber trotzdem finde ich, dass Du hier auch eine völlig falsche Ansicht der Sache vertrittst!
An enorm vielen Stellen darf man selbst ein-nur-ganz-herkömmliches-Fahrrad nicht (zumindest jetzt, mehr) überholen! Auch Motorradfahrer MÜSSEN Seitenabstand halten (sogar Radfahrer unter sich!!!). Kracht es deswegen mit einem fremden Radfahrer zusammen, wird der Punkt ganz gewiss bald vom Rechtsanwalt angesprochen! Sogar Eheleute, die oft nebeneinander fahren, ja, sie dürfen, wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer damit nicht (mehr) beeinträchtigen (als wenn sie hintereinander fahren würden, warum auch nicht? Sind Radfahrer Untermenschen? Warum darf ein Kraftfahrer ein Leben lang den Breitenbedarf für einen Beifahrer, den sie womöglich nie gehabt haben belegen, und Radfahrer, die den anderen absolut nichts weiteres antun, sich nicht mit ihrem gewohnten Partner beim Fahren unterhalten?). 1,5 m Abstand in der Stadt, wenn keine Kinder dabei, bzw. 2 m falls Kind dabei, und sowieso immer ausserhalb der Stadt! Ob Gegenverkehr kommt oder nicht spielt insofern nur soweit eine Rolle, dass man entweder, wenn Gegenverkehr kommt, ganz brav hinter dem Fahrrad/Reiter/Hand- oder gezogenem Wagen fahren MUSS, oder falls eine ausreichende Gegenfahrbahnhälfte vorhanden und frei, den Überholvorgang da zügig erledigen kann. Ich kenne Strecken, die in beiden Richtungen uneingeschränkt erlaubt sind, aber wo diese Möglichkeit absolut nicht sichergestellt ist, vielmehr es gibt mehrere Ausweichbuchten, wo die Fahrzeuge, die sie noch nicht erreicht haben, einfahren können, um dort auf dem vorbeifahrenden Gegenverkehr zu warten! Und die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit (beisp. 70 km/h) ist kein Anrecht, sondern muss beim Vorbeifahren oder Überholen passend reduziert werden. Heute gab es wie gestern an so einer Stelle enorm viele Glassplitter aus einer zerbrochenen Flasche! Die 3,75 m breite Fahrbahn wird nie gekehrt. Jeder Radfahrer umfährt da automatisch die Stelle und jeder Kraftfahrer muss ständig mit so einer Überraschung rechnen, weil er schon auf Grund des stabileren Fahrverhaltens seines Fahrzeug auf solche Störungen aus des aktuellen Fahrbahnzustands nicht Rücksicht nehmen muss noch wahrnimmt, ja sogar sie auf Grund seines höheren Tempo nicht ein Mal sieht! Die Einflüsse beschreibst Du selbst nachstehend sehr schön:
4. Manche Velomobile sind auf Landstraßen je nach Witterung und Sonneneinstrahlung extrem gut getarnt und erst im letzten Moment sichtbar trotz Rücklicht. Kann man nicht das Heck breiter machen und mit Reflektoren ausrüsten?
Zumindest eins ist sicher: Fahrzeuge dürfen NICHT rückstrahlend lackiert werden (*1 !
Die benutzten Zubehörteile müssen, glaube ich (bitte prüfen!), die amtliche Kennung (Schlangenlinie aufgedruckt oder im Plastik geprägt) der Zulassung tragen und in passender Farbe sein (weiss vorn, orange seitlich, rot hinten).
Nein, die Schwächsten in der Strassenverkehrsordnung dürfen sich ja nicht besser schützen! Da würde man den Spass sie zu überfahren einbüssen... Im Ausland werden Klingel mit 120 DB aus Deutschland importiert (China-Herstellung immerhin) aber dürfen in Deutschland nicht benutzt werden (steht ausdrücklich und in mehreren Sprachen auf der Verpackung, denn hier darf eine Klingel nicht lauter als 90 DB sein (1 DB = Verdoppelung der Lautstärke, also wir sind hier 30 Mal weniger auffällig als im nahen E.-U.-Ausland möglich! Und man wundert sich, dass Kraftfahrer uns beim Abbiegen überfahren, Frau Leue, Frau Leue, bitte! Sogenannten Sturmklingel, auch nur mit nur einmalig schaltendem Druckhebel, sind verboten (es sind diese Klingel, die zum Teil Dauerdruckhebel aktionniert werden können! Oft sind sogen. China-Klingel in Wahrheit Sturmklingel, nur mit einmalig schaltendem Druckhebel eben...
Eine bessere Klingel würde sowieso nichts helfen: Im klimatisierten Raum und bei ohrenbetäubenden Unterhaltungsmusik oder -Krach, wenn es nicht sogar Fernsehen ist, hört der Kraftfahrer kaum sonst was, mehr, als die Hupen, diese dürfen ungeniert laut sein, der anderen Kraftfahrzeugen!
Kraftfahrer DÜRFEN mit freisprech Anlagen ablenken lassen, greifen sogar enorm oft ans Handy, und versäumen dabei mutwillig auf dem Verkehr zu achten, sind abgelenkt, fahren mit extrem laut gewordenen Fahrzeugen ungeniert, befestigen an ihre LKW's das Zeug, das dran hängt, nicht sauber, und machen permanent einen Mordskrach damit (auch nachts! Anwohner von Bahnübergänge usw. können ein Lied davon singen!), aber den Radfahrern verbieten man per rechtverbindlicher Vorschrift auf sich aufmerksam machen zu dürfen! Die vom Hersteller an meinem Velomobil angebrachte Put-Put-Blasball-Hupe altertümlicher hat (Klarinetten-Instrument) ist an sich verboten!
Bei Leuchten hat sich einiges kürzlich geändert. Es ist aber schwierig passendes Zubehör zu finden, und auch zu klären, ob man berechtigt ist, beisp. Blinker, Bremslicht usw. anzubringen, denn die Genehmigung gilt noch nicht allgemein für alle Fahrräder. Ich glaube, dass es ein Kniefall für die 4-spurigen Quads war, die wie Autos Zubehör tragen...
5. Ganz allgemein sind Velomobile ziemlich seltene Gefährte im Straßenverkehr. Bei mir hat's über 40 Jahre gedauert, bevor ich das erste gesehen habe. Gibt es nicht irgendeinen Verband, der diese Gefährte bekannter machen kann? Kümmert sich der ADFC um sowas? Wenn mehr Leute mit sowas rechnen, erhöht das zweifellos eure Sicherheit?
In diesem Sinne wünsche ich Euch eine unfallfreie Fahrt!
Adfc ist eine Geldmaschine: Sie kümmert sich um Beitragszahler! Keiner hat stilles Stimmrecht oder grundsätzlichen Informationsanspruch beim Adfc, ohne Beiträge zu entrichten. Selbst bei gutem Einkommen muss man zuerst eine Veranlassung erkennen, beizutreten! Ein Arzt, der von zu Hause täglich zum Krankenhaus die immer gleich bleibende Strecke mit dem Fahrrad zurücklegt, wird vielleicht doch, vielleicht auch nicht beitreten, obwohl er sich das mühelos leisten kann. Eine Ein-Verdiener-Familie, oh doch, es gibt sie noch, wird dafür vielleicht oft Mühe haben, den relativ hohen Beitragssatz bereitzustellen, insbesondere, wenn der nichts verdienende Elternteil nur täglich Fahrrad fährt, und für den Geldverdiener eine ADAC-Mitgliedschaft als erstes wichtig wäre, und sowieso sowohl die eine Mitgliedschaft wie die andere finanziell mühe macht! So erkenne ich deutlich, dass das Adfc oft Ziele vorzieht, die potentiell geeignetes Publikum (da Finanzen passend) anzieht können, nicht der Abbau von Drängelgitter in der Nähe von Kiga's/Kita's, nicht der Rückbau von Nullborden, die keine richtige sind zu echt vollkommen flachen übergänge, sondern so Sachen, wie Fahrradstationen am Bahnhof etc.: Die Wirksamkeit der Werbung ist vollkommen klar - die Abonnenten sind überwiegend Arbeitnehmer und haben dadurch Geld zum Beitragzahlen! Auch kommen heute neu Kundenkreise zu den bisherigen immer angeführten Rennradfahrern (wer Rennrad fährt hatte mehr Geld auszugeben als für ein Aldi-China-Rad!) hinzu: Familienräder in Luxusausführung mit überlangem Fahrradrahmen, teurer Frontkiste für das Kind, Kindersitz des Feinen mit mehreren Hundert Euros manchmal, Regenschutzplane und Träger, Elektro-Antrieb, das wiegt was, Wirbelkupplung zur autom. Geschwindigkeitsanpassung, und Stromwiederverwertung wo das Rad bergab Strom sogar abgeben kann... Und dann ähnliche Räder für Rentnerleute wie ich. Ja, Adfc hat in unserem Ort dafür gearbeitet, dass ausser mehreren Radstationen, wirklich viele Freizeitradwege Radwege renoviert werden (dafür nicht die vielen Verbindungsstrecken, die jeder ernsthaft in der Stadt bräuchte!). Ja, Liegerad- und Velomobil-Besitzer sind oft, nicht immer, finanziell stärker, bzw. lassen sich ihr Vergnügen einiges kosten, bei Bedarf unter Verzicht auf anderen Ausgaben, ich, beispielsweise auf Urlaub, wir fahren nie in Urlaub! Wir wären interessant von daher für das Adfc, aber a/ viel zu wenig (wie die Besitzer von teuren Transporträdern beispielsweise), und b/ mitunter dafür mit den extremsten Ansprüchen (zu verteidigen und durchzukämpfen) schon wegen dem konzessionslosen Platzbedarf in der Breite: Durch ein zu schmale Klo-Tür kann man oft noch quer rein, aber quer sitzen auf einem Liegesitz? Hm...
Übrigens, 2 deutsche Velomobil-Fahrer sind Halter des Weltrekords in 24-h-Fahrens mit ausschliesslicher Muskelkraft (über 1100 km für die Frauen, über 1200 km für die Männer)! Sie sind zwar nur Musiker sonst, dafür in einem sehr bekannten Polizei-Orchester, haben also Polizeikontakt irgendwie... Tragen sogar manchmal vermutlich so einen Uniform. Die Polizei ist laut VwV StVO der allererste Berater der öffentlichen Hand in Sachen Strassenverkehr. Ihre Position als Weltsieger hat vermutlich und hoffentlich einige Mitglieder dieser exquisiten Berufssparte bewegt, sich Gedanken über Velomobile und schnelle Liegeräder zu machen. Der Weltsieger fuhr oft zu Dienst zu der rund 70 km Weg vom Wohnort entfernten Dienstelle mit dem Velomobil, und jeder weiss, dass viele Münchner über den Verkehr und die Verkehrsbedingungen klagen!
(*1 am Körper kann der Fahrer tragen ziemlich was er will ausser Adams-Kleid! Kennt er eine ungiftige Rückstrahlfarbe dürfte er sogar vielleicht dadrin baden...
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