Den TÜV Ingenieuren geht es derzeit wie uns Bauingenieuren.
Durch die europäische „Harmonisierung“ wird ALLES auf links gedreht, im Grunde weiß keiner mehr was nun gilt und was nicht.
Neulich wollte ein Prüfingenieur (sowas wie der TÜV für Statiker, nur kollegialer) eine (deutsche) „Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung“ ( ist sowas wie eine ABE beim KFZ) von mir für eine französische Terassendiele als Balkonbelag. (Durchsturzsicherung)
Leider musste ich ihm klarmachen, dass es neuerdings keine bauaufsichtlichen Zulassungen mehr gibt.
Wenn das Produkt in einem anderen EU Land aufgrund irgendeiner Regelung verwendet werden darf, dann darf das auch in Deutschland verwendet werden.
Genauso ist das im KFZ Zulassungsverfahren auch, was im EU Ausland aufgrund einer Zulassungsvorschrift erlaubt ist, darf auch bei uns verwendet werden. Nur wissen das noch nicht alle TÜV Prüfer.
Die Roller Windschutzscheiben haben entweder gar keine Zulassung oder (wie z.B. Die Scheiben von GIVI) irgendein Dokument (aus Italien ?) wo 3000 Rollertypen drin stehen, für die die Scheibe zugelassen ist.
Das heißt auf Deutsch: Solange sich der Deutsche TÜV gegen Kunststoff Windschutzscheiben bei KFZ im Einzelgenehmigungsverfahren sperrt, geht der Weg nur über das Ausland.
Wenn wir aber von 5000+ Fahrzeugen reden, geht es nicht um das Einzelgenehmigungsverfahren, sondern um eine COC.
(Einmalige Europäische Typengenehmigung). In diesem Falle wird man mit dem TÜV ganz anders verhandeln können, denn die europäische Konkurrenz darf dies COC auch ausstellen, da geht es dann um wichtige Marktanteile für den TÜV.
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Das beschreibt den Sunrider
Der Sunrider wird ja nach Aussage von Leo wieder (auch als 45 km/h Fahrzeug) kommen.
Bin mal gespannt, ob das eine holländische Firma macht und ob die eine 45 km/h Betriebserlaubnis (oder COC) hinbekommen.
Die bisherigen holländischen 45 km/h Sunrider und Alleweder sind ja wohl alle über Akkurad TÜV Köln gekommen, oder ?
Zumindest hatte ich mal irgendwas darüber gelesen, dass der holländische „TÜV“ schon in Vor-EU-Zeiten die deutsche Einzelgenehmigungsverfahren anerkannt, aber nichts vergleichbares eigenes hatten.