Falsch. Ein Tempolimit per extra Schild gilt für alle, egal ob rollender Jet, PKW oder Jogger... Nur die generelle Limitierung (aka "50 innerorts" und "100 Außerorts") gilt nur für KFZ
soso, da gibt es widersprüchliche Infos...
Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs
Fahrrad. Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten die Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer.
Und,
ein Velomobil ist kein Kraftfahrzeug, auch wenn du Kraft haben solltest
Müssen sich Radfahrer an die Höchstgeschwindigkeiten halten, die durch Schilder angezeigt werden?
Ja. Fahren Sie z. B. in einer
30er-Zone mit dem Rad, dürfen auch Sie nicht schneller als 30 km/h unterwegs sein.
Aber wie auch immer,
ein Velomobil wird den Radar nur schwer auslösen können und wenn doch kann man das Foto anzweifeln, denn die Blitzanlagen sind für die Messung von KFZ (also viel Metall) ausgelegt. Folglich also doch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.