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- 13.201
Dann schreibt sie sicher auch Kennzeichenpflicht für Radfahrer in die StVZO.Psst. Nicht so laut. Sonst schreibt es die Koalition - nur um solche Missverständnisse einmal komplett auszuräumen - in die nächste StVO, und dann ist Ende mit Spaß!![]()
Und nun? Das letzte Mal bewusst zu schnell gefahren bin ich übrigens 1993, danach gab's noch Fälle, in denen ich die geltende Begrenzung nicht kapiert hatte.ehrliche Antwort![]()
Nur was hat das damit zu tun, dass Du aus der fehlenden Möglichkeit, einen StVO-Verstoß nachzuweisen, die Ansicht ableitest, die StVO würde nicht gelten? Fährst Du auch anders, wenn Polizei in der Nähe ist?