- Beiträge
- 6.162
und wo ist der Sargnagel für die Demokratie? Es ist ein Trauerspiel, von sich sowas Journalist nennen darf.Das Gesetz dürfte unabhängig vom Vorhandensein von Covidioten vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
und wo ist der Sargnagel für die Demokratie? Es ist ein Trauerspiel, von sich sowas Journalist nennen darf.Das Gesetz dürfte unabhängig vom Vorhandensein von Covidioten vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
aber womit?Was wenn am Ende 'die Covidioten' Recht haben?'...
Das darfst du mich nicht fragen, ich habe keine Absonderung diesen Menschens verlinkt (und das mit Absicht...)aber womit?
... aber zitiert ... ... da kann man schon mal was durcheinander bringen.Das darfst du mich nicht fragen, ich habe keine Absonderung diesen Menschens verlinkt (und das mit Absicht...)
Dann zitiere ich jetzt lieber mal einen anderen Artikel zu dem Thema.... aber zitiert ...
und wo ist der Sargnagel für die Demokratie?
Dann zitiere ich jetzt lieber mal einen anderen Artikel zu dem Thema.
Ich sehe da Demokratie in vollen Leben. Wo siehst du da einen Sargnagel? Oder bist du ein Hammer?ist hiermit beantwortet:
Genau, das Gegenteil ist der Falls, siehe zitierten Artikel. Wenn Einschränkungen von Befugnissen der Exekutive einhergehen mit Begründungsverpflichtung und zeitlicher Begrenzung der Verordnungen eine Eingrenzung der Demokratie darstellen sollen, muß Demokratie wohl eher Anarchie, Willkür heißen.ist hiermit beantwortet:
Dennoch gibt es auch jetzt noch Bedenken von Verfassungsrechtlern zu einzelnen Punkten. Die Regeln seien immer noch nicht konkret genug, damit Gerichte das Handeln gut kontrollieren könnten.
Was soll der persönliche Angriff?Oder bist du ein Hammer?
und? Ist es verboten, gegen diese Gesetze (wenn sie überhaupt erstmal in der Form überhaupt veröffentlicht werden*) mit juristischen Mitteln vorzugehen?Aus dem Tagesschau Artikel:
Welcher persönliche Angriff?Was soll der persönliche Angriff?
Nö, wieso?Probleme?
Ein sehr guter Punkt.Wenn Einschränkungen von Befugnissen der Exekutive einhergehen mit Begründungsverpflichtung und zeitlicher Begrenzung der Verordnungen eine Eingrenzung der Demokratie darstellen sollen, muß Demokratie wohl eher Anarchie, Willkür heißen.
Dann werde ich auch mal persönlich: ich finde, daß du ein Idiot bist.Welcher persönliche Angriff?
Hammer? Für einen Hammer besteht die Welt aus (Sarg-)Nägeln.
Du sprichst gerade wieder über die Vergangenheit...Beispiel: Friseursalons dürfen geöffnet haben, Kosmetikstudios nicht.
und über die Vor- und Nachteile des Föderalismus. Aber was hat das mit der Bundesregierung zu tun und ihrem Vorhaben, das Infektionsschutzgesetzt auf stabile Füße zu stellen?Unterschiedliche Bußgelder gegen Verstöße gegen Regeln in verschiedenen Bundesländern
Dann werde ich auch mal persönlich: ich finde, daß du ein Idiot bist.
Du sprichst gerade wieder über die Vergangenheit...
Genau darum geht es bei der Neufassung des Gesetzes: Die besonderen Umstände, die zum Bezug auf §28 und die weiteren Paragraphen berechtigten, gelten nach bald einem Jahr Pandemie nicht mehr, weil die Umstände wie bei den z.B. erwähnten Masern langsam bekannt sind und somit nicht mehr mit einer unvorhergesehenen Gefahrenlage argumentiert werden kann: Sie ist jetzt bekannt und muss entsprechend per Gesetz geregelt werden. Es geht also um die gesetzliche Verankerung der per Verordnung zu erlassenen Maßnahmen. Und wie bei jedem neuen Gesetz wird das angefochten und angepasst, der Prozess läuft ja. Und wenn das zur neuen Norm wird, wird auch zwingend eine Entschädigungsregelung aufgenommen werden, die erfüllt werden muss.also in der aktuellen Situation eine unbefristete Fortschreibung der aktuellen Rechtslage
Nein, es geht eben darum, die Kontrolle wieder herzustellen, um mit parlamentarisch erarbeiteter Gesetzesregelung (Legislative) und mit Kontrolle durch die Gerichte (Judikative) der Regierung (Exekutive) eine demokratisch legitimierte Grundlage zur Bewältigung der Krise zu geben.Wie gesagt, Merkel und Spahn können auf diese Weise einfach so weitermachen und sich weiterhin jedweder parlamentarischer Kontrolle entziehen.
Die formal ja gegeben ist, weil der Bundestag sich im März selbst weitgehendend entmachtet hatte. Und was dann zum 31.3. hätte entscheiden werden können - dafür bedarf es nicht *jetzt* ein im Eilverfahren durchgepeitschtes Gesetz. Vor allm könnte man auch fragen, ob die Bundesländer die dann noch notwendigen Maßnahmen selbst koordinieren könnten. Das haben sie im Sommer doch ganz gut hinbekommen und im übrigen auch in der jüngsten Zeit. Da kommt dann irgendwann einfach die Zeit, in der man die Ermächtigung von Jens Spahn nicht mehr benötigt.Nein, es geht eben darum, die Kontrolle wieder herzustellen, um mit parlamentarisch erarbeiteter Gesetzesregelung (Legislative) und mit Kontrolle durch die Gerichte (Judikative) der Regierung (Exekutive) eine demokratisch legitimierte Grundlage zur Bewältigung der Krise zu geben.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.