Corona-Virus

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Was wenn am Ende 'die Covidioten' Recht haben?'...
aber womit?
dass Covid nur erfunden wurde, um eine Diktatur zu installieren?
dass es Covid gar nicht gibt?
dass Masken gefährlich sind?
dass eine Zwangsimpfung geplant ist?
dass Bill Gates die Bevölkerung dezimieren will?
dass die Kanzlerin Jüdin ist?
dass Drosten aufgehängt gehört?
dass nur D.Trump und Knoblauch uns retten werden?

Achja, in den schwedischen Unikrankenhäusern in Solna und Huddinge wurden die Schichten von Intensivpflegepersonal jetzt auf 12,5 Std. erhöht, um die vielen Covidkranken noch versorgen zu können.

Gruß
Geli
 
ist hiermit beantwortet:
Genau, das Gegenteil ist der Falls, siehe zitierten Artikel. Wenn Einschränkungen von Befugnissen der Exekutive einhergehen mit Begründungsverpflichtung und zeitlicher Begrenzung der Verordnungen eine Eingrenzung der Demokratie darstellen sollen, muß Demokratie wohl eher Anarchie, Willkür heißen.

Gruß,

Tim
 
Aus dem Tagesschau Artikel:
Dennoch gibt es auch jetzt noch Bedenken von Verfassungsrechtlern zu einzelnen Punkten. Die Regeln seien immer noch nicht konkret genug, damit Gerichte das Handeln gut kontrollieren könnten.
 
Aus dem Tagesschau Artikel:
und? Ist es verboten, gegen diese Gesetze (wenn sie überhaupt erstmal in der Form überhaupt veröffentlicht werden*) mit juristischen Mitteln vorzugehen?

*Mal sehen, (iirc) werden 3 Lesungen im Bundestag abgehalten (OK, die erste war schon letzte Woche). Dann wird das ganze nochmal im Bundesrat besprochen und dann muss noch der Bundespräsident das ganze unterschreiben (was, entgegen landläufiger Meinung, kein Automatismus ist).

Was soll der persönliche Angriff?
Welcher persönliche Angriff?
Hammer? Für einen Hammer besteht die Welt aus (Sarg-)Nägeln.

Nö, wieso?
 
Wenn Einschränkungen von Befugnissen der Exekutive einhergehen mit Begründungsverpflichtung und zeitlicher Begrenzung der Verordnungen eine Eingrenzung der Demokratie darstellen sollen, muß Demokratie wohl eher Anarchie, Willkür heißen.
Ein sehr guter Punkt.
Allerdings sind einige Reglungen zur Pandemiebekämpfung trotzdem auch weiterhin willkürlich.
Beispiel: Friseursalons dürfen geöffnet haben, Kosmetikstudios nicht.
Unterschiedliche Bußgelder gegen Verstöße gegen Regeln in verschiedenen Bundesländern, unterschiedliche Reglungen, z.B Aufhebung der Schulpflicht oder nicht.
 
Beispiel: Friseursalons dürfen geöffnet haben, Kosmetikstudios nicht.
Du sprichst gerade wieder über die Vergangenheit...

Unterschiedliche Bußgelder gegen Verstöße gegen Regeln in verschiedenen Bundesländern
und über die Vor- und Nachteile des Föderalismus. Aber was hat das mit der Bundesregierung zu tun und ihrem Vorhaben, das Infektionsschutzgesetzt auf stabile Füße zu stellen?

Dann werde ich auch mal persönlich: ich finde, daß du ein Idiot bist.
Das kannst du halten wie ein Dachdecker. Kannst du das beweisen?!?
 
Du sprichst gerade wieder über die Vergangenheit...

... nein, über die Gegenwart.


Was übrigens fehlt ist eine Verpflichtung zur Entschädigung, insbesondere bei angeordneten Betriebsschließungen. Die fehlt nämlich auch schon in der alten Fassung (ich habe mir den §56 sehr genau angeschaut bzw anschauen lassen).
Bei Soloselbständigen kommt das einer Enteignung gleich.


Und viel zu unscharf formulierte Kriterien für die Ausrufung der jeweiligen Situation, keine automatische Befristung oder sonst ein konkretes Exit-Szenario - also in der aktuellen Situation eine unbefristete Fortschreibung der aktuellen Rechtslage über das eigentliche vorgesehene Ende am 31.3.21 hinaus.
Halt mit ein paar Präzisierungen, die tief in die Entscheidungshoheit und damit vor allem in die Souveränität der Bundesländer eingreifen und die ganz erheblich beschneiden oder gar aushebeln.

Wie gesagt, Merkel und Spahn können auf diese Weise einfach so weitermachen und sich weiterhin jedweder parlamentarischer Kontrolle entziehen. Und wir reden gerade von erheblichen Grundrechtseinschränkungen im Sinn auch der extremen Maßnahmen, wie sie das Kanzleramt am Sonntag geleakt hatte.
 
also in der aktuellen Situation eine unbefristete Fortschreibung der aktuellen Rechtslage
Genau darum geht es bei der Neufassung des Gesetzes: Die besonderen Umstände, die zum Bezug auf §28 und die weiteren Paragraphen berechtigten, gelten nach bald einem Jahr Pandemie nicht mehr, weil die Umstände wie bei den z.B. erwähnten Masern langsam bekannt sind und somit nicht mehr mit einer unvorhergesehenen Gefahrenlage argumentiert werden kann: Sie ist jetzt bekannt und muss entsprechend per Gesetz geregelt werden. Es geht also um die gesetzliche Verankerung der per Verordnung zu erlassenen Maßnahmen. Und wie bei jedem neuen Gesetz wird das angefochten und angepasst, der Prozess läuft ja. Und wenn das zur neuen Norm wird, wird auch zwingend eine Entschädigungsregelung aufgenommen werden, die erfüllt werden muss.

Wie gesagt, Merkel und Spahn können auf diese Weise einfach so weitermachen und sich weiterhin jedweder parlamentarischer Kontrolle entziehen.
Nein, es geht eben darum, die Kontrolle wieder herzustellen, um mit parlamentarisch erarbeiteter Gesetzesregelung (Legislative) und mit Kontrolle durch die Gerichte (Judikative) der Regierung (Exekutive) eine demokratisch legitimierte Grundlage zur Bewältigung der Krise zu geben.

Gruß,

Tim
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab Diskussionen zu eine Ampelösung. Leider konnten sich die 16 Bundesländer nicht einigen. Ampel bedeutet zwangsläufig auch nicht 3 Farben, sondern 3 Hauptfarben.
Ein sehr schönes Beispiel einer Ampel ist die Gefährdungsbeurteilung mit 100 Punkte vergabe. Das bedeutet, das der User die drei Farben sieht, sich jedoch dahinter weitere Abläufe verstecken können. Mit modernen Management-Tools wie z.B. FMEA haben Juristen/Politiker leider eher weniger zu tun.

Aber leider mussten sich die Länderchef als schneller Macher darstellen und weniger als Arbeiter für das Gemeinwohl. So zog Helmut Schmidt sich in sein Lagezentrum zurück und koordinierte die grossen Flutkatastrophe und war nicht am Deich Sandsäcke verteilen.
Das Bild von Politischen Vertretern bei der Entgegennahme von Masken (die auch noch falsch waren) spricht Bände.
 
Die undemokratischen Methoden kommen aus der üblichen Ecke:
Parlamentarier berichten von Einschüchterungsversuchen von nicht dem Parlament angehörenden Personen, die versuchen, die Parlamentarier von der Gesetzesbildung fernzuhalten. Der FDP-Abgeordnete Kuhle schreibt, daß AFD-Parlamentarier diesen Personen Zugang zum Reichstagsgebäude ermöglicht hätten.


Gruß,

Tim
 
Nein, es geht eben darum, die Kontrolle wieder herzustellen, um mit parlamentarisch erarbeiteter Gesetzesregelung (Legislative) und mit Kontrolle durch die Gerichte (Judikative) der Regierung (Exekutive) eine demokratisch legitimierte Grundlage zur Bewältigung der Krise zu geben.
Die formal ja gegeben ist, weil der Bundestag sich im März selbst weitgehendend entmachtet hatte. Und was dann zum 31.3. hätte entscheiden werden können - dafür bedarf es nicht *jetzt* ein im Eilverfahren durchgepeitschtes Gesetz. Vor allm könnte man auch fragen, ob die Bundesländer die dann noch notwendigen Maßnahmen selbst koordinieren könnten. Das haben sie im Sommer doch ganz gut hinbekommen und im übrigen auch in der jüngsten Zeit. Da kommt dann irgendwann einfach die Zeit, in der man die Ermächtigung von Jens Spahn nicht mehr benötigt.

Gerade aktuelle wird übrigens Herr Bouffier - immerhin hessischer Ministerpräsident und CDU-Vorstandsmitglied - mit der Aussage wiedergegeben, dass in Hessen 99% der Eilverfahren gegen die Verordnungen von den Gerichten abgewiesen worden seien. Daraus könne man unschwer erkennen, dass es einer Regelung wied er gerade verabschiedeten eigentlich nicht oder zumindest nicht dringend bedürfe.

(Aber das stört ja das Bedürfnis von A. Merkel, durchzuregieren...)
 
Ganz unabhängig davon, inwiefern die vom Bund angestrebten Maßnahmen in sich schlüssig und rechtlich einwandfrei sind:

Es wird - und das halte ich in der aktuellen Lage für geboten - derzeit von der Seite der Bundesregierung versucht, weitergehende Maßnahmen gegen die Pandemie anzustoßen.

Die Tatsache, dass die Ministerpräsidenten sich (aus parteipolitischen Gründen, aus Verpflichtung ihrem Bundesland gegenüber, warumauchimmer,..) dem Druck hierbei widersetzen konnten, spricht dafür, dass die Macht der Kanzlerin / des Gesundheitsministers nach wie vor durch föderale Strukturen begrenzt ist.

Ebenso bleibt der Weg vor die Gerichte offen (und wird ja auch fleißig genutzt).

Und die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird soweit ich weiß auch den "üblichen Weg" gehen.

Insofern würde ich auf dieser Ebene nicht von einem Sargnagel für die Demokratie sprechen.

Die Problem mit den eingeschränkten Freiheitsrechten ergibt sich zwangsläufig aus den Verbreitungswegen des Virus und dessen Gefährlichkeit: Um dem im Grundgesetzt verbrieften Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Geltung zu verschaffen, müssen folglich in einer Abwägung das Recht auf Freiheit / die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Es stellt sich die Frage/der Streit, welche Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig sind.
Natürlich sind die Einschränkungen z.B. der betroffenen Kleinunternehmer heftig - dass ihre Persönlichkeitsrechte extrem eingeschränkt sind und ihre Existenz bedroht ist, steht außer Frage.
Als nicht angemessen dürfte ein Gesetzestext vor allem dann von einem Verfassungsgericht bewertet werden, wenn kein Nutzen zu erwarten, bzw. ein Nutzen sogar auszuschließen wäre. In Anbetracht des teils noch sehr unklaren Wissensstandes besteht da natürlich Interpretationsspielraum.

Dass der Gesetzesgeber die Einschränkungen für die Bevölkerung möglichst (!) gering halten muss / sollte - hat dazu geführt, dass er eine so genannte "Grundversorgung" sicherstellen will. Der Tattoostudiobetreiber ist auf dieser Ebene nicht gegenüber dem Frieursalonbetreiber benachteiligt (was er individuell betrachtet zweifellos ist), sondern es wird einfach dem Recht der Allgemeinheit auf eine Grundversorgung Rechnung getragen.

Ja - die aktuelle Situation ist in vielem ungerecht! (Mich persönlich entzürnt es z.B., dass Profifussball einfach weiterläuft, während ....)
Und: Ja! Es ist eine Zumutung für die Demokratie (bzw. Merkel: "demokratische Zumutung"), da die Situation schnelles, gut abgestimmtes Handeln erfordert, aber genau das nicht der entscheidende Vorteil der Demokratie ist! Insofern sind Fehler (leider) vorprogrammiert.
Aber ich sehe die Demokratie eher durch die gefährdet, die meinen, die eigenen Rechte (z.B. auf Polonaise auf der Strasse) aggressiv durchsetzen zu müssen (und dadurch andere gefährden), als durch die Bundesregierung. Die Tendenz, sich einer sachlichen Diskussion zu entziehen erschreckt mich.

Insofern fände ich es schön, wenn wir den sachlichen Ton hier beibehalten und persönliche Beschimpfungen sein lassen könnten.
Sicher ließe sich auch manchmal mehr Verständnis dafür aufbringen, wenn von hart getroffenen die subjektive Not dazu führen, dass das System infrage gestellt wird. Mit dem Gedanken im Hinterkopf würde man vielleicht weniger provokant / arrogant rüberkommen.
 
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