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Tja - und da fehlt wohl der Wille, bzw. will man sich wohl nicht den Anschein geben, einzuknicken. Traurig.Wenn ich es richtig verstanden habe kam der Gegenwind ja auch von den Ministerpräsidenten.
Ja.Mir geht es darum, dass die Einschränkungen angemesen und verhältnismäßig sind - und das geht nur dann, wenn man dort ansetzt, wo sie auch tatsächlich und erkennbar einen Nutzen bringen.
Hmpf. Tattoo- und Piercing-Studios im Saarland haben offenbar eine bessere Lobby als du, die dürfen nämlich wieder aufmachen. Und im Kielwasser hinterhergefahren sind Kosmetikstudios und Massagepraxen (BR-Newsticker, heute 17.31 Uhr), die sich deshalb ungerecht behandelt fühlten.da hat sogar das Bundesverfassungsgericht bereits gegen mich entschieden. Das Urteil kenne ich noch nicht genau, wichtig scheint allerdings die angekündigte Entschädigung zu sein.
genehmere Richter.haben offenbar eine bessere Lobby als du
Bitte nicht diese Polemik. Nach Kritik an der Neufassung des IfSchG wurde -insbesondere beim §28a- nachgebessert.sich Spahn vermutlicheinen Persilschein für derlei irrwitzige Maßnahmen ausstellen lassen wird
und nichts von irrwitzigen Maßnahmen.beck-aktuell schrieb:dass Entscheidungen über Maßnahmen zur Corona-Eindämmung "insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten" sind [mit]
-allgemeine öffentliche Begründungspflicht
-Pflicht zur Befristung
-Verhältnismäßigkeitsgebot
-Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen
-Welche Schritte nötig sein könnten, soll darin einzeln aufgelistet werden
-soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen
nein, die Rechtsgrundlage im Saarland war objektiv angreifbar. Dort waren nämlich nicht nur Friseurbetriebe sondern auch Tatoo- und Piercing-studios von der Betriebsschließung ausgenommen und die Ungleichbahandlung der Massage- und Kosmetikbetriebe gegenüber Tatoo- und Piercing-studios nicht hinreichend sachlich begründet.genehmere Richter.
Genau: Haare selber schneiden!Bleibt abzuwarten ob die Saarländische Regierung darauf analog zur Bayrischen Regierung reagiert und die Gleichbehandlung von Massage- und Kosmetikstudios mit Tatoo- und Piercingstudios dadurch sicherstellt dass jetzt einfach alle diese Betriebe ohne Ausnahmen geschlossen werden.
Wenn Du Dir die Pressemitteilung über das Uteil angeschaut hättest, hätte Dir eigentlich auffallen müssen, dass hier vornehmlich und vor allem wesentlich mit der objektiv höheren Infektionsgefahr beim Friseur begründet worden ist. Und das ist 1:1 auf die Situation in allen anderen Ländern übertragbar.nein, die Rechtsgrundlage im Saarland war objektiv angreifbar. Dort waren nämlich nicht nur Friseurbetriebe sondern auch Tatoo- und Piercing-studios von der Betriebsschließung ausgenommen und die Ungleichbahandlung der Massage- und Kosmetikbetriebe gegenüber Tatoo- und Piercing-studios nicht hinreichend sachlich begründet.
Klar. Der Altmaier soll sich in Zukunft seien Glatze gefälligst selbst polieren.Genau: Haare selber schneiden!
Das hat aber keinen Einfuss darauf, daß die Argumentation der Grundversorgung bei Anbietern von Gesundheitsservices und Friseuren wegen der explizit genannten Kombination an "körpernahen" Dienstleistungen für Friseur+Tatto+Piercing einfach ersatzlos wegfällt und in der Pressemitteilun deswegen nur im Antrag und nicht in der Begründung auftaucht. Damit hat sich das Gericht also gar nicht befasst.Wenn Du Dir die Pressemitteilung über das Uteil angeschaut hättest, hätte Dir eigentlich auffallen müssen, dass hier vornehmlich und vor allem wesentlich mit der objektiv höheren Infektionsgefahr beim Friseur begründet worden ist.
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass das umfassende Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen unter Berücksichtigung der von den Antragstellern dargelegten umfangreichen Sicherungsmaßnahmen und Hygienekonzepten voraussichtlich eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen in der Verordnung zugelassenen „körpernahen Dienstleistern“ darstellt. Nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsgeschehen lasse sich keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung des Corona-Virus entnehmen. Sachlich nicht zu rechtfertigen sei die in dem § 7 Abs. 4 S. 3 der Rechtsverordnung enthaltene Privilegierung des Weiterbetriebs von Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios im Verhältnis zu den einem vollständigen Verbot unterworfenen Gewerben der Antragsteller. Vergleiche man die von den Antragstellern geschilderten, strengen Hygienevorgaben unterliegenden Arbeits- und Betriebsabläufe insbesondere mit den durch einen deutlich höheren Kundendurchlauf geprägten Friseursalons sei es nicht nachvollziehbar, warum unter dem hier maßgeblichen Kriterium der Pandemiebekämpfung Massage-Praxen und Kosmetikstudios vorläufig geschlossen werden müssten, wohingegen die Friseurgeschäfte aus Sicht des Verordnungsgebers hinnehmbar erschienen.
Ja, weil dank dieser Klagen und Sonderrechten (nein, die Ausnahme für Frisöre war schwachsinnig!) der einzige Weg für wasserdichte Anordnung das vollständige Verbot aller nicht überlebensrelevanten Bereiche ist. Für die bessere Kontrolle kann man dann eventuell noch ein Passierscheine einführen, damit nur noch die Personen auf der Straße anzutreffen sind, die auch wirklich da sein müssen...und es zeigt, wie sehr unser Rechtsstaat gerade in Gefahr ist.
Danke, den hattest Du ja schon verlinkt. @Nobbi und ich lesen den anders als Du. Wie bei der Reaktion in Bayern ersichtlich, geht es vor Gericht wirklich nur um den Gleichheitsgrundsatz ohne sachliche Begründung der Ausnahmestellung der Ausnahmen von der Regel (Grundbedarf), siehe die Reaktion Bayerns mit der nachträglichen Schließung von Tanzschulen (Ausnahmeannahme: Schule - ist aber Freizeit und keine Bildung im eigentlichen Sinn).Da Du offenbar nicht lesen kannst, für die anderen hier der Text