- Beiträge
- 150
@beate, wer ruft denn dann das Verwaltungsgericht an?
Für ein Fahrrad ist keine Abnahme oder Zulassung notwendig, also gibt es auch keinen Anlass irgendwo zu klagen.
Ich hatte mal mit einem TÜV-Prüfer zu tun, der sich erst nach der Ankündigung einer "Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes" zu der Eintragung von bestimmten Reifen bei einem Motorrad bringen liess. In dem Fall brauchte ich aber einen Stempel von ihm, bei einem Fahrrad - egal mit welcher Kraftübertragung - brauche ich den nicht.
@smö - die Forderung, ein "batterieloses Fahren muss möglich sein" steht nirgends in Gesetzen oder Verordnungen.
Das KBA ist da einfach Lobbyist, siehe auch Dieselaffäre, und hat weder legislative noch judikative noch exekutive Macht.
Daher versuchen sie einfach, bei allem und jedem Maximal-Forderungen zu stellen und sich breit zu machen, was ihnen als Monopol (-Behörde) -bisher- niemand verbieten kann.
Auf technischer Ebene bräuchte die Elektronik schon stromspeichernde Bauteile, und ob das technisch als Kondensator, Supercap, LFP, Li-Ion oder anderer Stromspeicher realisiert ist, kann für die rechtliche Bewertung keinen Unterschied machen.
Für ein Fahrrad ist keine Abnahme oder Zulassung notwendig, also gibt es auch keinen Anlass irgendwo zu klagen.
Ich hatte mal mit einem TÜV-Prüfer zu tun, der sich erst nach der Ankündigung einer "Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes" zu der Eintragung von bestimmten Reifen bei einem Motorrad bringen liess. In dem Fall brauchte ich aber einen Stempel von ihm, bei einem Fahrrad - egal mit welcher Kraftübertragung - brauche ich den nicht.
@smö - die Forderung, ein "batterieloses Fahren muss möglich sein" steht nirgends in Gesetzen oder Verordnungen.
Das KBA ist da einfach Lobbyist, siehe auch Dieselaffäre, und hat weder legislative noch judikative noch exekutive Macht.
Daher versuchen sie einfach, bei allem und jedem Maximal-Forderungen zu stellen und sich breit zu machen, was ihnen als Monopol (-Behörde) -bisher- niemand verbieten kann.
Auf technischer Ebene bräuchte die Elektronik schon stromspeichernde Bauteile, und ob das technisch als Kondensator, Supercap, LFP, Li-Ion oder anderer Stromspeicher realisiert ist, kann für die rechtliche Bewertung keinen Unterschied machen.