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wobei dennoch einige Velomobile unterwegs sind, die zwei gemeinsam wirkende Bremsen auf die Vorderräder haben, und am Hinterrad (aus guten Gründen, aber gegen das Gesetz) keine. Das verstehe ich nicht ganz, also, wie man das Gesetz so auslegen könnte, dass das geht.Es müssen zwingend an Vorder-/ Hinterrädern 2 unabhängig voneinader wirkende Bremsen verbaut sein.
§213 bis1 lässt soweit ich das verstehe keinen Interpretationsspielraum zu ...
Wobei m.W. auch in der Schweiz nicht zwingend eine Naben, Scheiben oder Felgenbremse vorgeschrieben ist. Das heißt als dritte Bremse bei Tadpole-Konfiguration kommt auch eine elektrische Bremse am Hinterrad in Frage. Dank zeitgemäßer elektronischer Helferlein könnte deren Bremswirkung so moderiert werden, daß das Hinterad eben nicht ausbrechen kann. Viele eScootern, beispielsweise der Ninebot haben, vom Gesetzgeber akzeptiert, nur vorn eine "normale", hinten dagegen eine rückspeisende elektrische Bremse .Es müssen zwingend an Vorder-/ Hinterrädern 2 unabhängig voneinader wirkende Bremsen verbaut sein.
Die Bremsen der meisten VM sind mechanisch, das heisst sie wirken einzeln an den VR und beim Ausfall einer Bremse hat man noch eine funktionierende Bremse.wobei dennoch einige Velomobile unterwegs sind, die zwei gemeinsam wirkende Bremsen auf die Vorderräder haben, und am Hinterrad (aus guten Gründen, aber gegen das Gesetz) keine. Das verstehe ich nicht ganz, also, wie man das Gesetz so auslegen könnte, dass das geht.
Nein, zumindest in D braucht man eine Bremse, die das Fz auch zum stehen bringen kann, das kann eine elektrische Bremse nicht, die kann nur verzögern.Das heißt als dritte Bremse bei Tadpole-Konfiguration kommt auch eine elektrische Bremse am Hinterrad in Frage.
Wenn ich §65(2) StVO recht verstehedie das Fz auch zum stehen bringen kann,
müsste ein E-Motor, der unterhalb einer gewissen Geschwindigkeit aktiv elektrisch gebremst werden kann und das FZ am Hang hält als Bremse gelten. Verbraucht halt Strom Möglicherweise überstrapaziere ich den Paragraphen auchAls ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
Bei mechanischer Bremse mit zwei Kabeln an einem Doppelhebel (üblich bei Tiller-Lenkung), ist aber immernoch die Gefahr, dass der Hebel irgendwie blockiert (verkantet, verrostet, was zwischen klemmt, wasweißich). Ich denke, da ist es durchaus als unzureichend interpretierbar. Aber natürlich redundanter als gekoppelte Hydraulik. (Auch Ausfall einer Seite stelle ich mir bei ordentlicher Geschwindigkeit sehr hinderlich vor. Aber wenn man vorne einseitig bremst, sollte man wohl hinten nicht die Traktion belasten, indem man dort auch bremst...)Die Bremsen der meisten VM sind mechanisch, das heisst sie wirken einzeln an den VR und beim Ausfall einer Bremse hat man noch eine funktionierende Bremse.
Hydraulisch ist das nicht so, da braucht man noch eine weitere Bremse.
Würde auch annehmen, dass es dem Text entspräche, wenn der Controller auch derart aktiv arbeiten könnte.Möglicherweise überstrapaziere ich den Paragraphen auch
Als Feststellbremse nimmt man ja normal die klassische Bremse, die elektrische wäre nur für nicht vorkommende Situationen. Von Langsam auf Stopp genau so, aber ist sonstbja nur ein kurzer Impuls.Verbraucht halt Strom
Kommt halt jeweils darauf an wie es aufgebaut ist. Im PKW-Bereich war es (jedenfalls vor 40 Jahren) so das zwei hydraulisch getrennte Bremskreise vorhanden waren. Wenn eine Leitung undicht wurde konnte noch mit den verbleibenden Teilen der Bremse gebremst werden.Bei mechanischer Bremse mit zwei Kabeln an einem Doppelhebel (üblich bei Tiller-Lenkung), ist aber immernoch die Gefahr, dass der Hebel irgendwie blockiert (verkantet, verrostet, was zwischen klemmt, wasweißich). Ich denke, da ist es durchaus als unzureichend interpretierbar. Aber natürlich redundanter als gekoppelte Hydraulik. (Auch Ausfall einer Seite stelle ich mir bei ordentlicher Geschwindigkeit sehr hinderlich vor. Aber wenn man vorne einseitig bremst, sollte man wohl hinten nicht die Traktion belasten, indem man dort auch bremst...)
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müsste ein E-Motor, der unterhalb einer gewissen Geschwindigkeit aktiv elektrisch gebremst werden kann und das FZ am Hang hält als Bremse gelten. Verbraucht halt Strom Möglicherweise überstrapaziere ich den Paragraphen auch
Da steht nichts von einer bestimmten Zeit (bis der Akku leer ist)Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
Jetzt bist du aber schon arg am haarspalten ... bis zu Ende gedacht darf ein Fz dann gar nicht mehr bewegt werden.Bei mechanischer Bremse mit zwei Kabeln an einem Doppelhebel (üblich bei Tiller-Lenkung), ist aber immernoch die Gefahr, dass der Hebel irgendwie blockiert (verkantet, verrostet, was zwischen klemmt, wasweißich). Ich denke, da ist es durchaus als unzureichend interpretierbar. Aber natürlich redundanter als gekoppelte Hydraulik. (Auch Ausfall einer Seite stelle ich mir bei ordentlicher Geschwindigkeit sehr hinderlich vor. Aber wenn man vorne einseitig bremst, sollte man wohl hinten nicht die Traktion belasten, indem man dort auch bremst...)
OTE-Parkbremsen sind keine Parkbremse, sondern Diebstahlschutz.. großer Unterschied. Hallsensoren im Direktläufer erkennen etwaige Drehung und sperren sich (durch Stromeinleitung) dagegen oder wirken sogar Drehmoment entgegen.
Das hat nichts mit einer mechanischen oder hydraulischen Bremse zu tun. Es dient wirklich nur dazu, den Diebstahl eines zumeist knapp unter 30 kg befindlichen (und somit schlecht längere Strecke zu tragendem) Upright bspw. zu vermeiden.
Wird wohl bauart- oder prüferbedingt zu sein, denn Schwierigkeiten wegfallender Bremswirkung dieser Zweitbremse bei entladenem Akku und der Energienotwendigkeit für dauerhaftes Bremsen (im Stand vor allem) bleiben bestehen.Das KBA nahm den Ninebot Scooter in der D (=Deutschland)-Version ab und erkennt somit elektrische Bremsen als eine von zwei voneinander unabhängigen Bremsen an.
Doch, das kann man.a 1 kW motor can never be a "250W nominative" motor as per EN15194 by software tuning.