Northern Light Motors 428 (war: Man ein anderes Design)

Und weil es so breit ist (1.2 m), dass Sie auf den meisten Radwegen Probleme haben werden...
 
So spannend das Projekt auch wirkt; mir fehlen doch noch wesentliche Details. Wie ist das mit den Pedalen, wie kann das eingestellt werden. Gibt es Einschränkungen bzgl. der Körpergrösse? Und last but not least; die Breite ist zumindest in der Schweiz nicht gesetzes-konform. §213 bis1 lässt soweit ich das verstehe keinen Interpretationsspielraum zu ...
 
Es müssen zwingend an Vorder-/ Hinterrädern 2 unabhängig voneinader wirkende Bremsen verbaut sein.
wobei dennoch einige Velomobile unterwegs sind, die zwei gemeinsam wirkende Bremsen auf die Vorderräder haben, und am Hinterrad (aus guten Gründen, aber gegen das Gesetz) keine. Das verstehe ich nicht ganz, also, wie man das Gesetz so auslegen könnte, dass das geht.
§213 bis1 lässt soweit ich das verstehe keinen Interpretationsspielraum zu ...
 
Es müssen zwingend an Vorder-/ Hinterrädern 2 unabhängig voneinader wirkende Bremsen verbaut sein.
Wobei m.W. auch in der Schweiz nicht zwingend eine Naben, Scheiben oder Felgenbremse vorgeschrieben ist. Das heißt als dritte Bremse bei Tadpole-Konfiguration kommt auch eine elektrische Bremse am Hinterrad in Frage. Dank zeitgemäßer elektronischer Helferlein könnte deren Bremswirkung so moderiert werden, daß das Hinterad eben nicht ausbrechen kann. Viele eScootern, beispielsweise der Ninebot haben, vom Gesetzgeber akzeptiert, nur vorn eine "normale", hinten dagegen eine rückspeisende elektrische Bremse .
Gruß aus Münster,
HeinzH.
 
wobei dennoch einige Velomobile unterwegs sind, die zwei gemeinsam wirkende Bremsen auf die Vorderräder haben, und am Hinterrad (aus guten Gründen, aber gegen das Gesetz) keine. Das verstehe ich nicht ganz, also, wie man das Gesetz so auslegen könnte, dass das geht.
Die Bremsen der meisten VM sind mechanisch, das heisst sie wirken einzeln an den VR und beim Ausfall einer Bremse hat man noch eine funktionierende Bremse.
Hydraulisch ist das nicht so, da braucht man noch eine weitere Bremse.
Das heißt als dritte Bremse bei Tadpole-Konfiguration kommt auch eine elektrische Bremse am Hinterrad in Frage.
Nein, zumindest in D braucht man eine Bremse, die das Fz auch zum stehen bringen kann, das kann eine elektrische Bremse nicht, die kann nur verzögern.

Gruß Jörg
 
die das Fz auch zum stehen bringen kann,
Wenn ich §65(2) StVO recht verstehe
Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
müsste ein E-Motor, der unterhalb einer gewissen Geschwindigkeit aktiv elektrisch gebremst werden kann und das FZ am Hang hält als Bremse gelten. Verbraucht halt Strom;) Möglicherweise überstrapaziere ich den Paragraphen auch:D

Gruß
Christoph
 
Die Bremsen der meisten VM sind mechanisch, das heisst sie wirken einzeln an den VR und beim Ausfall einer Bremse hat man noch eine funktionierende Bremse.
Hydraulisch ist das nicht so, da braucht man noch eine weitere Bremse.
Bei mechanischer Bremse mit zwei Kabeln an einem Doppelhebel (üblich bei Tiller-Lenkung), ist aber immernoch die Gefahr, dass der Hebel irgendwie blockiert (verkantet, verrostet, was zwischen klemmt, wasweißich). Ich denke, da ist es durchaus als unzureichend interpretierbar. Aber natürlich redundanter als gekoppelte Hydraulik. (Auch Ausfall einer Seite stelle ich mir bei ordentlicher Geschwindigkeit sehr hinderlich vor. Aber wenn man vorne einseitig bremst, sollte man wohl hinten nicht die Traktion belasten, indem man dort auch bremst...)

Möglicherweise überstrapaziere ich den Paragraphen auch
Würde auch annehmen, dass es dem Text entspräche, wenn der Controller auch derart aktiv arbeiten könnte.

Verbraucht halt Strom
Als Feststellbremse nimmt man ja normal die klassische Bremse, die elektrische wäre nur für nicht vorkommende Situationen. Von Langsam auf Stopp genau so, aber ist sonstbja nur ein kurzer Impuls.
 
Bei mechanischer Bremse mit zwei Kabeln an einem Doppelhebel (üblich bei Tiller-Lenkung), ist aber immernoch die Gefahr, dass der Hebel irgendwie blockiert (verkantet, verrostet, was zwischen klemmt, wasweißich). Ich denke, da ist es durchaus als unzureichend interpretierbar. Aber natürlich redundanter als gekoppelte Hydraulik. (Auch Ausfall einer Seite stelle ich mir bei ordentlicher Geschwindigkeit sehr hinderlich vor. Aber wenn man vorne einseitig bremst, sollte man wohl hinten nicht die Traktion belasten, indem man dort auch bremst...)


...
Kommt halt jeweils darauf an wie es aufgebaut ist. Im PKW-Bereich war es (jedenfalls vor 40 Jahren) so das zwei hydraulisch getrennte Bremskreise vorhanden waren. Wenn eine Leitung undicht wurde konnte noch mit den verbleibenden Teilen der Bremse gebremst werden.

Ist ein Fall von Bremsversagen durch einen Doppelhebel bekannt?

Gruß Heiko
 
müsste ein E-Motor, der unterhalb einer gewissen Geschwindigkeit aktiv elektrisch gebremst werden kann und das FZ am Hang hält als Bremse gelten. Verbraucht halt Strom;) Möglicherweise überstrapaziere ich den Paragraphen auch:D
:sneaky:
Ja, das tust du grade.
;)
Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
Da steht nichts von einer bestimmten Zeit (bis der Akku leer ist)
Davon abgesehen habe ich als Hersteller ein Interesse daran, dass der Akku am nächten Tag noch voll ist.
Und das mein Kunde sein Fz auch an der Stelle wieder findet, an der er es abgestellt hat.
:giggle:

Gruß Jörg
 
E-Parkbremsen sind keine Parkbremse, sondern Diebstahlschutz.. großer Unterschied. Hallsensoren im Direktläufer erkennen etwaige Drehung und sperren sich (durch Stromeinleitung) dagegen oder wirken sogar Drehmoment entgegen.

Das hat nichts mit einer mechanischen oder hydraulischen Bremse zu tun. Es dient wirklich nur dazu, den Diebstahl eines zumeist knapp unter 30 kg befindlichen (und somit schlecht längere Strecke zu tragendem) Upright bspw. zu vermeiden.
 
Bei mechanischer Bremse mit zwei Kabeln an einem Doppelhebel (üblich bei Tiller-Lenkung), ist aber immernoch die Gefahr, dass der Hebel irgendwie blockiert (verkantet, verrostet, was zwischen klemmt, wasweißich). Ich denke, da ist es durchaus als unzureichend interpretierbar. Aber natürlich redundanter als gekoppelte Hydraulik. (Auch Ausfall einer Seite stelle ich mir bei ordentlicher Geschwindigkeit sehr hinderlich vor. Aber wenn man vorne einseitig bremst, sollte man wohl hinten nicht die Traktion belasten, indem man dort auch bremst...)
Jetzt bist du aber schon arg am haarspalten ... bis zu Ende gedacht darf ein Fz dann gar nicht mehr bewegt werden.
;)

Gruß Jörg
 
E-Parkbremsen sind keine Parkbremse, sondern Diebstahlschutz.. großer Unterschied. Hallsensoren im Direktläufer erkennen etwaige Drehung und sperren sich (durch Stromeinleitung) dagegen oder wirken sogar Drehmoment entgegen.

Das hat nichts mit einer mechanischen oder hydraulischen Bremse zu tun. Es dient wirklich nur dazu, den Diebstahl eines zumeist knapp unter 30 kg befindlichen (und somit schlecht längere Strecke zu tragendem) Upright bspw. zu vermeiden.
OT
Wird auch bei E-Motorrädern eingesetzt.

Gruß Jörg
 
Moin moin!
Da mein Sohn heute Distanzunterricht hat, konnte ich ihn soeben bezüglich der elektrischen Bremse seines Ninebot eScooters befragen:

Ninebot_1.jpg Ninebot_2.jpg

Der linke Drehgriff unter dem Bremsgriff der mechanischen Vorderradbremse bedient die elektrische Bremse des Hinterrads, die über den Antriebsmotor wirkt. Der Motor in seiner Antriebsfunktion wird über den blauen Drehgriff rechts bedient.

Er benutzt ausschließlich(!) die elektrische Bremse, die mechanische Bremse prüft er lediglich vor Fahrtantritt. Die elektrische Bremse bremst den Roller bis auf 0km/h herunter und rekuperiert dabei.- Mechanische und elektrische Bremse lassen sich mit der linken Hand gleichzeitig bedienen.

Wie beim Fahrrad sind auch bei "elektrischen Kleinstfahrzeugen" lt. StVZO zwei voneinander unabhängige Bremsen vorgeschrieben. Das KBA nahm den Ninebot Scooter in der D (=Deutschland)-Version ab und erkennt somit elektrische Bremsen als eine von zwei voneinander unabhängigen Bremsen an.

Gruß aus Münster,
HeinzH.

P.S. Mein Sohn nutzt seinen eScooter hauptsächlich als Schul-Shuttle, da er sein Optima Stinger und sein Scorpion wegen der Vandalismus herausfordernden Auffälligkeit nicht an seiner Schule parken möchte. Bei Regenwetter bleibt, im Vergleich zu den beiden Liegerädern, die Hose nahezu trocken. Aufrechtfahrrräder besitzen wir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das KBA nahm den Ninebot Scooter in der D (=Deutschland)-Version ab und erkennt somit elektrische Bremsen als eine von zwei voneinander unabhängigen Bremsen an.
Wird wohl bauart- oder prüferbedingt zu sein, denn Schwierigkeiten wegfallender Bremswirkung dieser Zweitbremse bei entladenem Akku und der Energienotwendigkeit für dauerhaftes Bremsen (im Stand vor allem) bleiben bestehen.

Auch kann reine Rekuperation nicht bis 0 km/h abbremsen, physikalisch-technische Unmöglichkeit. Das widerspricht dem elektromagnetischen & induktiven Prinzip.

Was funktioniert und gemacht wird, ist: Unter Geschwindigkeit X zusätzliche Energie aus dem Akku aufzuwenden, welche weiterhin (auch bei 0 km/h) abbremst. Diese Möglichkeit ist dann drehzahlunabhängig. Reine Rekuperation ist technisch keine Bremse, welche Stillstand ermöglicht. Rollwiderstand überschreitendes Gefälle => Fahrzeug rollt los, trotz Reku (ohne Fremdenergie = Akku entladen).

Da einen eScooter kaum jemand mit entladenem Akku zum pushen verwendet (Beinkraftfortbewegung auf Scooter), scheint es rechtlich weniger aufwändig zu sein, die Zulassung für solch ein "Zweibremssystem" zu erhalten, gegenüber bspw. ePKW. Diese nutzen zwei mechanisch-hydraulische Bremssysteme, Rekuperation (auch mit Akkuenergie bis zum Stillstand) ist nur eine zusätzliche Möglichkeit. Soweit mein Wissensstand.
 
Moin Wolf,
das Hinterrad eine Velomobils oder Trikes der Tadpole-Bauart darf nur leicht abgebremst werden. An meinem Gekko habe ich die serienmäßig als Parkbremse am Hinterrad verbaute V-Brake....
Ansmann_RM5_3.jpg
....durch eine mechanische Scheibenbremse ersetzt. Testweise habe ich mehrmals ausprobiert, diese während der Fahrt zu ziehen. Wie nicht anders zu erwarten brach beim Ziehen des Parkbremshebels das Hinterrad meines Gekkos seitlich aus. Nur bei leichtem und sehr gefühlvollen Ziehen am Bremshebel blieb das Hinterrad in der Spur.
Für den Zweck einer zweiten (oder dritten) Bremse zur "vorsichtigen" Hinterradabremsung an Tadpoles halte ich deshalb eine eBremse wie beim eScooter deshalb für ausreichend. In der Regel ist dafür ein DD-Pedelecmotor Voraussetzung, dessen Ansteuerungselektronik auch die Anti-Skid-Regelung gewährleisten kann. Wenn dieser ausschließlich als eBremse fungieren soll, wird dazu ein sehr leichter 36V/10s1p-Akku ausreichen.
Bis denne,
HeinzH.

P.S. Ich werd meinen Sohn ausprobieren lassen, bei wieviel km/h die Reku-Untergrenze seines eScooters liegt.
 
Hydraulische Bremsansteuerung beim Velomobil VORNE gibt es bei Tiller Lenkung sowohl als 1-Kreis System (Akkurad-Magura),
als auch als 2 Kreis System (Gingko-Taiwan, aufgebaut mit 2 gleichzeitig zu bedienenden Hydraulik -Griffen-Geber-Zylindern)
oder bei Panzer Lenkung als 2-Kreis-System mit je einem Griff auf jeder Sete.

Technisch ist also jede Variante problemlos möglich.

Mein 45 km/h Alleweder hat hinten eine mechanische Scheibenbremse als 2. unabhängige Bremse,
da vorne ein hydraulisches 1-Kreis System eingebaut ist.

Diese benutze ich häufigere und habe mit Ausbrechen keine Probleme, wenn man gefühlvoll bremst.
Im Gegenteil, ich hätte hier schon längst eine hydraulische Scheibenbremse eingebaut, wenn damit nicht eine Parkbremse
(dauerhaft Druck) schwierig wäre.

Das 1-Kreis System von Akkurad Magura funktioniert bei mir (auch durch die automatische Zentrierung) ausgesprochen problemlos,
als Hersteller würde ich aber vorne ein 2-Kreis System einbauen. Dazu benötigt man einen zuverlässigen Bremsgriff mit 2 Geberzylindern. Dieser ist mir nicht bekannt.

Das 2-Kreis-System von Gingko soll wohl nicht so problemlos gewesen sein und wird m.W. Nicht mehr vertrieben.
 
Saukki did a video last week so I went and checked out the web site. The prices are low. The vehicle is illegal as advertised.

- 3215€ (plus shipping, plus import duty, plus VAT) are they having this built in India? Or Viet Nam
- a 1 kW motor can never be a "250W nominative" motor as per EN15194 by software tuning. That is forbidden in the text of the directive and in the texts of law in the UK and in France. So they are lying on their web site when they say it can be done.
- the claimed 56 km/h requires about 500W but there is no chain so driver Watts cannot help the 250W from the motor...

If they are lying about legality on the road maybe they are lying about other things too? They are English...
 
Zuletzt bearbeitet:
If you as constructor relabel the motor as 250W we agree, but you cannot advertise it then as a 1 kW motor. Remember that is what the directive is for, consumer protection from false claims about motor power... ;)

So they are also advertising 6.3 Wh/km from their "250W" motor with no chain.

56 km/h from driver effort - the motor must stop helping at 25 km/h - how is that going to be possible?
 
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