Petition gegen das Verkehrszeichen 240 gemeinsamer Fuss- und Radweg

Der BKat und seine Privatkopien und -interpretationen (wie die verlinkte Seite) sind nicht die richtige Quelle, sondenr ausschließlich die StVO:

Zeichen 244.1
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Beginn einer Fahrradstraße​
Ge- oder Verbot
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
- Es werden nur Ge- und Verbote für den Fahrverkehr aufgestellt
- Unter 4. fällt auch § 25, der den Fußgängerverkehr regelt: Gehweg/Seitenstreifen, wenn vorhanden, ansonsten Fahrbahn. Via 4. gilt in Fahrradstr. nix anderes, sollte es eine gehweglose Fahrradstr. geben (mir fiele spontan nur eine mit einseitigem Gehweg mit wassergebundene Decke ein, den man aus bestimmten Richtungen wegen Parkern schon mal übersehen kann, glaub da sieht man ab und zu mal Fußgänger auf der Fahrbahn, da bin ich aber nicht so oft für belastbare Statistiken ... Eher ist es ein Problem in der Erbprinzenstr. hier, wo eine Fuzo direkt an eine Fahrradtr. angrenzt, den Statuswechsel an der Stelle, wo von Süden her eine Fahrradstr. "einbiegt", scheinen, gerade bei Hochbetrieb, etliche Fußgänger nicht mitzubekommen oder zu ignorieren ...)
 
Beste Beispiele, dass das Konzept 'Fahrradstraße' in Deutschland leidiglich eine Feigenblatt ist.
Da Fahrradstr. selten im luftleerem Raum stattfinden, gibt es halt meistens doch Anlieger.
Um die von den Anlügern zu separieren, können "Modalfilter" (althochdeutsch: Pfosten) durchaus hilfreich sein wie beim verlinkten Zirkel (da wird der hundsordinäre Pfosten nach knapp einem Jahr Test gerade gegen einen versenkbaren getauscht, damit es künftig für Rettungsdienste und den Touristenrundfahrtenbus einfacher wird). Hoffentlich kommt das irgendwann auch für bspw. die große Fahrradstr.achse Sophienstr. Auf langen Abschnitten hat diese einen Mittelstreifen, da ergibt sich oft die Kombi langsamer Radler - Auto hängt dahinter - schneller Radler (u.a. ich ;) ) hängt hinter Auto ... Dann kann man der auch wieder Vorfahrt geben ohne Autodurchgangsverkehr anzulocken ...
 
sollte es eine gehweglose Fahrradstr. geben

Gibt es, nämlich den gemäß Sitzungsvorlage für eine Ratssitzung (in der es um die Umwidmung als Fahrradstraße ging) gehweglosen Theodor-Storm-Weg in Solingen. Es gibt da zwar auf Teilstrecken einen geschotterten Seitenraum, dessen Eigentumsverhältnisse aber mir nicht klar sind und der nicht durchgängig ist. In der Sitzungsvorlage schreibt die Stadtverwaltung jedenfalls, diese Straße habe keinen Gehweg. Da die Straße einseitig durchgängig bebaut ist, gibt es dort gefühlt mehr Fußverkehr als Radverkehr, überwiegend Jogger und Gassigänger, aber auch Schüler auf dem Schulweg. Über eine belastbare Quelle, dass Fußgänger auf Fahrradstraßen nur bei vorhandenem Gehweg zulässig sind, würde ich mich diebisch freuen.
Übrigens dürfen Radwege nur an solchen Straßen eingerichtet werden, die Gehwege haben. Das wäre noch ein Unterschied zur Fahrradstraßen.
 
Gibt es, nämlich den gemäß Sitzungsvorlage für eine Ratssitzung (in der es um die Umwidmung als Fahrradstraße ging) gehweglosen Theodor-Storm-Weg in Solingen. Es gibt da zwar auf Teilstrecken einen geschotterten Seitenraum, dessen Eigentumsverhältnisse aber mir nicht klar sind und der nicht durchgängig ist. In der Sitzungsvorlage schreibt die Stadtverwaltung jedenfalls, diese Straße habe keinen Gehweg. Da die Straße einseitig durchgängig bebaut ist, gibt es dort gefühlt mehr Fußverkehr als Radverkehr, überwiegend Jogger und Gassigänger, aber auch Schüler auf dem Schulweg. Über eine belastbare Quelle, dass Fußgänger auf Fahrradstraßen nur bei vorhandenem Gehweg zulässig sind, würde ich mich diebisch freuen.
Übrigens dürfen Radwege nur an solchen Straßen eingerichtet werden, die Gehwege haben. Das wäre noch ein Unterschied zur Fahrradstraßen.
Da dürfte die Regelung greifen, dass man als Fußgänger ohne vorhandenen Gehweg oder Seitenstreifen die Fahrbahn nutzen darf/muss, weil ja eh nichts anderes da ist.
 
Fussgängerverbot gibt es nur auf Autobahnen. Und selbst dort haben die Tunnel Not-Gehwege. Zu Fuss gehen ist halt die Backup-Lösung für alle Arten von Fahrzeugen.
In CH dürfen Fussgänger auf Radwege wenn es keinen Fussweg gibt. Das trifft dann auch auf eigenständig geführte Radwege zu.
 
Moin,
Da sind 4,30 m Platz. Da sollten auch zwei VMs oder zwei Räder mit Anhängern problemlos durchkommen. Selbst ein Auto und ein VM passt, auch wenn das natürlich etwas enger ist.
ich sehe dort keine 4,30m, aber selbst wenn dort 4m sind:
- ein Radfahrer sollte mindestens 0,5m Abstand zum Fahrbahnrand einhalten (siehe z.B. hier).
- jeder Fahrzeugführer muss ausreichend Abstand zu parkenden Autos einhalten (nehmen wir mal einen 1m).
damit fallen 1,5 der 4m schonmal weg, bleiben noch 2,5m über. Da sollen sich eine normale Fahrradfahrerin mit Kinderanhänger und ein normales Kfz ohne Probleme begegnen? Ich sehe regelmäßig die Leute hier an meiner Straße den freigegebenen Gehweg (in der verkehrten Richtung) benutzen, mit Pedelec und Kinderanhänger. Eigentlich sollte die Fahrbahn benutzt werden, aber viele trauen sich das nicht und da glaubst du, dass diese Einbahnfahrradstraße diesen Radfahrern (bei Benutzung engegen der Fahrtrichtung) angenommen wird oder gar gut gefunden wird?

AUfgrund des reduzierten PKW-Verkehrs und der geringeren Geschwindigkeit ist das allerdings weitaus besser als zuvor.
Für reduzierten Kfz-Verkehr sind dort zuviele Parkplätze. Außerdem wäre es jetzt interessant, wie die Beschilderung auf der Gegenseite aussieht. Ich gehe davon aus, dass dort auch z.B. Paketzustellung, Heizöllieferung, etc. möglich sein wird...

Ciao,
Andreas
 
In der StVO ist nix, s.o., aber auch in VwV-StVO und ERA gibt es dazu nix ... Also wird's wohl nix mit Freude ...

Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)

Da dürfte die Regelung greifen, dass man als Fußgänger ohne vorhandenen Gehweg oder Seitenstreifen die Fahrbahn nutzen darf/muss, weil ja eh nichts anderes da ist.

Exakt. Nur wird es strittig sein, auf welcher Fahrbahnseite: Innerorts hat der Fußgänger die Wahl, außerorts hat er rechts zu gehen. Wenn man aus Richtung Solingen kommt, befindet man sich innerorts. Kommt man aus Richtung Hilden, gibt es nach dem Ortsausgangsschild Hildens kein Eingangsschild Solingens, folglich ist die Fahrradstraße in West-Ost-Richtung außerörtlich und von Ost nach West innerörtlich. ;)

Fussgängerverbot gibt es nur auf Autobahnen. Und selbst dort haben die Tunnel Not-Gehwege. Zu Fuss gehen ist halt die Backup-Lösung für alle Arten von Fahrzeugen.
In CH dürfen Fussgänger auf Radwege wenn es keinen Fussweg gibt. Das trifft dann auch auf eigenständig geführte Radwege zu.

In D nicht. Hier gibt es zudem ein generelles Verbot auf Autostraßen und eben durch Beschilderung wie zur Zeit auf der Hildener Straße in Solingen. Dort ist der nördliche Gehweg gesperrt wegen einer Baustelle. Der südliche wurde in einen reinen Zweirichtungsradweg umgewandelt, also für Fußgänger gesperrt. Somit ist der Zweirichtungsradweg aus drei Gründen illegal:
1. Es gibt ein Tempolimit von 30.
2. Die Benutzung des Radweges ist daher zumindest in Ost-West-Richtung nicht ungefährlicher als die der Fahrbahn, weil man an seinem Ende die Straßenseite wechseln muss, ohne dass dort eine Führung, geschweige denn ein sicherer Überweg eingerichtet wurde.
3. Radwege dürfen nur an solchen Straßen eingerichtet werden, die mindestens einen Gehweg haben.

- ein Radfahrer sollte mindestens 0,5m Abstand zum Fahrbahnrand einhalten (siehe z.B. hier).
- jeder Fahrzeugführer muss ausreichend Abstand zu parkenden Autos einhalten (nehmen wir mal einen 1m).
damit fallen 1,5 der 4m schonmal weg, bleiben noch 2,5m über.

Laut der angegebenen Quelle sind es eher 80 als 30 cm Abstand zum Bordstein, d.h. auf die Restfahrbahnbreite passt so gerade eben ein Oberklasse-SUV - oder eben so gerade eben nicht.
 
Moin,

ich sehe dort keine 4,30m, aber selbst wenn dort 4m sind:
- ein Radfahrer sollte mindestens 0,5m Abstand zum Fahrbahnrand einhalten (siehe z.B. hier).
- jeder Fahrzeugführer muss ausreichend Abstand zu parkenden Autos einhalten (nehmen wir mal einen 1m).
damit fallen 1,5 der 4m schonmal weg, bleiben noch 2,5m über. Da sollen sich eine normale Fahrradfahrerin mit Kinderanhänger und ein normales Kfz ohne Probleme begegnen? Ich sehe regelmäßig die Leute hier an meiner Straße den freigegebenen Gehweg (in der verkehrten Richtung) benutzen, mit Pedelec und Kinderanhänger. Eigentlich sollte die Fahrbahn benutzt werden, aber viele trauen sich das nicht und da glaubst du, dass diese Einbahnfahrradstraße diesen Radfahrern (bei Benutzung engegen der Fahrtrichtung) angenommen wird oder gar gut gefunden wird?

- Es sind, wie Klaus schon festgestellt hat, 80 cm zum Gehweg. Der ist dort aber gar nicht am Fahrbahnrand, sodass man dort auch bis an den Funktionsstreifen heran fahren kann. Davon ab wird der Abstand bei kombinierten Rad- und Gehwegen von den bei dir erwähnten Radfahrern, die nicht auf der Straße fahren wollen, nahe null sein.
- Während einer derartigen Begegnung, die vermutlich nicht alle 5 Minuten vorkommt, kann auch der Autofahrer etwas weniger Abstand zu seinem Rand halten und beide können ihre Geschwindigkeit reduzieren - so wie es Verkehrsteilnehmer eigentlich überall machen, wenn es etwas enger wird.
- Bei den Abständen hätte vor dem Umbau gar kein Auto die Straße befahren können, da die Fahrbahn nur 3m breit war. Bei 1m zu parkenden Autos sind das 1m Breite für den Fahrer selbst. In jedem Fall also eine Verbesserung zu vorher, weil jetzt halt mehr als ein halber Parkstreifen zum fahren genutzt werden kannn

Für reduzierten Kfz-Verkehr sind dort zuviele Parkplätze. Außerdem wäre es jetzt interessant, wie die Beschilderung auf der Gegenseite aussieht. Ich gehe davon aus, dass dort auch z.B. Paketzustellung, Heizöllieferung, etc. möglich sein wird...

Ciao,
Andreas

Der Verkehr hat sich auf 1/3 des Werts vor dem Umbau verringert - das merkt jeder. Beschilderung dürfte Fahrradstraße mit Anlieger frei und eventuell Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung sein.
 
80 cm zum Gehweg. Der ist dort aber gar nicht am Fahrbahnrand, sodass man dort auch bis an den Funktionsstreifen heran fahren kann.

Die Urteile zum Seitenabstand beziehen sich nicht nur auf eine mögliche Kollisionsgefahr mit Fußgängern, sondern auch auf Fahrbahnschäden (es misslangen Klagen gegen Kommunen, nachdem Radler aufgrund von Fahrbahnschäden unmittelbar am Fahrbahnrand gestürzt sind, weil die Radfahrenden nach Ansicht der Richter zu weit rechts fuhren) und schlecht installierte Regenabläufe. Der Seitenabstand ist auch einzuhalten, wenn kein Gehweg existiert. Auf der gezeigten Fahrradstraße können insbesondere Fahrradlenker (steht hinten nicht auch eine Werbefahne, die bis über den Breitstrich reicht?) eine Gefahr darstellen. Daher gelten auch hier die 80 cm. Dabei ist es völlig wurscht, wie die Radfahrenden tatsächlich fahren. Hierzulande bevorzugen manche soga, auf dem Sicherheitsstreifen rechts neben dem Schutzstreifen zu fahren, weil ihnen die Gefahr durch überholende Kfz größer erscheint als die durch das Dooring usw.

Während einer derartigen Begegnung, die vermutlich nicht alle 5 Minuten vorkommt, kann auch der Autofahrer etwas weniger Abstand zu seinem Rand halten und beide können ihre Geschwindigkeit reduzieren - so wie es Verkehrsteilnehmer eigentlich überall machen, wenn es etwas enger wird.

1. Der Autofahrer kann? Wenn er denn kann und will, zu viele SUV-Fahrende können und wollen eben nicht.
2. Die erforderlichen Fahrmanöver stehen in krassem Gegensatz zu der angeblichen Leuchtturmfunktion der Fahrradstraße.

Bei den Abständen hätte vor dem Umbau gar kein Auto die Straße befahren können, da die Fahrbahn nur 3m breit war. Bei 1m zu parkenden Autos sind das 1m Breite für den Fahrer selbst. In jedem Fall also eine Verbesserung zu vorher, weil jetzt halt mehr als ein halber Parkstreifen zum fahren genutzt werden kannn

Genau, eine Verbesserung für die Autofahrer.

Der Verkehr hat sich auf 1/3 des Werts vor dem Umbau verringert - das merkt jeder.

Verkehrszählung vorher und nachher oder nur gefühlt?

Beschilderung dürfte Fahrradstraße mit Anlieger frei und eventuell Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung sein.

Dürfte sein, aha. Spekulationen.
 
@dudeldi : Du meintest ja es sterben in Holland 2,5x so viele Radfahrer pro gefahrenen km wie in Deutschland. Deine verlinkte Studie sagt aber nur das pro 1Mio Einwohner 2,5x mehr Holländer als Deutsche auf dem Rad sterben. Da aber ein Holländer viel mehr Rad fährt als ein Deutscher, liegt der Unterschied pro gefahrenen km mit dem Rad bei Faktor 1,4. Was aber auch daraus resultiert, dass dort jeder Rad fährt. Egal ob Kinder, Alte, Frauen. In Deutschland sind die, die wirklich km fressen im Regelfall "harte Hunde" und/oder Personen die weit weg vom normalen Straßenverkehr unterwegs sind. Wer mal in Holland gefahren ist und schaut wie da einige Rad fahren, wundert es einem, das die Unfallzahlen so niedrig sind. Man sollte aber Mobilität immer nach Unfälle pro Zeit und nicht pro km sehen. Denn egal mit was man unterwegs ist, die durchschnittliche tägliche Reisezeit eines Pendlers liegt bei ca. 1h. Egal ob 250 auf der Autobahn oder 15km/h aufm Geh/Radweg. Man passt seine Entfernung dem Fahrzeug an.
Dänemark hat sogar, trotz ähnlich hohem Radverkehrsanteil, eine niedrigere Todesrate pro gefahrenen km.

Also bitte die selbst verlinkten Studien wenigstens korrekt widergeben...
 
sollte es eine gehweglose Fahrradstr. geben
Gibt es, nämlich
das in diesem Jahr eröffnete erste Teilstück des künftigen Radschnellwegs in Rostock – gelegen zwischen Bahnstrecke und Uni-Gelände. Und natürlich sehr gern von Fußgängern genutzt, die natürlich alle ganz brav am Rand laufen. Nicht. Da man mit der Bahn wohl nicht ganz handelseinig wurde, ist dieses Teilstück auch noch schmaler als der Rest des RSW mal werden soll. Ich habe ja gar nichts dagegen, dass da auch Fußgänger einen Weg bekommen. Aber das dann als Radschnellweg zu verkaufen, ist ne Frechheit.

Und die Zufahrten sind auch allerliebst :sick:
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Ohne die Dinger wirst du sonst ruck zuck auch noch Autofahrer dort haben... Die quetschen sich durch die engsten Gassen und Fußgängerzonen, wenn es auch nur eine Minute sparen könnte.

Ansonsten ne laute E-Hupe besorgen, Bedienung per Schalter und nicht per Taster, Kopfhörer rein, Schalter umlegen, fahren... :X
 
- Während einer derartigen Begegnung, die vermutlich nicht alle 5 Minuten vorkommt, kann auch der Autofahrer etwas weniger Abstand zu seinem Rand halten und beide können ihre Geschwindigkeit reduzieren

Was krass dem Sinn einer "Fahrrad"straße widerspricht. Hier haben Fahrräder absoluten Vorrang, andere dafür mit Zusatzschildern freigegebene KFZ haben sich nachzuordnen und sind lediglich geduldete Gäste. Sprich: In solche einer Situation müsste ein Autofahrer ggf. anhalten und vorher ausreichend Platz machen. Erfahrung aus einer wirklich großen Fahrradstraße hier in Mönchengladbach ("Blaue Route" genannt, Brucknerallee heißt die Straße, war und ist in der Presse einiges drüber zu finden) zeigen: Die Sache mit dem Nachordnen verstehen viele Autofahrer nicht, oder wollen es nicht verstehen/einsehen.
 
Klar, sonst sind sie ja auch die "Könige der Straße" die jeden weghupen können, der nicht auch ein KFZ fährt.. Als würde da n blaues Schild was dran ändern. Selbst rote Ampeln sind nur Empfehlungen. Sehe auf meinem Arbeitsweg jeden Tag mehrere Rotlichtverstöße. Gesetze werden nur wirklich eingehalten, wenn die Polizei daneben steht...
 
Ohne die Dinger wirst du sonst ruck zuck auch noch Autofahrer dort haben...

Gegen Autos reichen aber simple Poller, solche Slalomstrecken sind allenfalls gegen Motorräder nützlich, schließen aber gleichzeitig immer häufiger werdende Fahrradtypen (Lastenräder, Rikschas, Fahrräder mit Anhänger, ...) aus.
 
Gegen Autos reichen aber simple Poller, solche Slalomstrecken sind allenfalls gegen Motorräder nützlich, schließen aber gleichzeitig immer häufiger werdende Fahrradtypen (Lastenräder, Rikschas, Fahrräder mit Anhänger, ...) aus.
Dito, sieht übrigens auch der ADFC im entsprechendend Positionspapier so (und bietet ein paar Alternativen). Bei uns hatte letztens mal das bezirkliche Grünflächenamt wg. Alternativen zu Drängelgittern angefragt, war dann Anlass dafür:

Ganz interessantes Ergebnis nebenher: In Österreich ist der Regelabstand zwischen den Gittern wohl 2,5m bzw. wird dieser in der entsprechenden Vorschrift erwähnt. Da scheinen die Räder länger zu sein.
 
Ganz interessantes Ergebnis nebenher: In Österreich ist der Regelabstand zwischen den Gittern wohl 2,5m bzw. wird dieser in der entsprechenden Vorschrift erwähnt. Da scheinen die Räder länger zu sein.
Nö das Land ist kleiner, da kommt einem das nur so vor...:whistle:r
 
Zuletzt bearbeitet:
Innerorts hat der Fußgänger die Wahl, außerorts hat er rechts zu gehen.
§ 25 StVO sagt: "[...] außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist."
In den 1970ern war das IIRC eine Soll-Vorschrift, irgendwann wurde es als verbindliche Regel eingeführt.
 
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