Wobei – mit oder ohne benutzungspflichtige Radwege – der Radverkehr (=Fahrverkehr) grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört.
Einspruch, und nochmals Einspruch; persönlich würde ich nie dort fahren wollen, wo Kfz. fahren dürfen.
Musst du ja auch nicht. Aufhebung der Regelung "Benutzungspflicht bei VZ 237/240/241" bedeutet doch, dass du Wahlfreiheit hast. Du kannst den Radweg benutzen. Diejenigen, die auf der Fahrbahn fahren wollen, brauchen dich nicht zu kümmern. Wir Radfahrer sind hinsichtlich unserer Bedürfnisse an die Infrastruktur eine sehr heterogene Gemeinschaft. Eine Wahlfreiheit trägt dem Rechnung, so dass das Fahrrad für möglichst viele ein attraktives Fortbewegungsmittel sein kann.
Dass die Fahrbahnnutzung durch den Radverkehr den Normalfall darstellt, ist übrigens nicht bloß meine persönliche Meinung, sondern war der erklärte Wille der Bundesregierung, der in das bekannte
höchstrichterliche Urteil vom 18.11.2010 (ja, 10-jähriges Jubiläum heute!
) eingeflossen ist, siehe unter "Gründe" den Absatz 11: die Verbannung des Radverkehrs auf Radwege wurde zu den "Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs" gezählt, die nur angeordnet werden dürfen, "wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." (§ 45 Absatz 9 StVO). Während in der derzeit gültigen StVO explizit Sonderwege außerorts und Radfahrstreifen innerorts von dieser Regelung ausgenommen sind, gilt sie für innerörtliche Radwege immer noch.
Was soll der ständige Sch**ß, die Nutzer/innen der muskelkraftbetrieben Fahrzeuge in die Abgase der Kfz. zu schicken
Die Abgase sind für mich das einzige ernstzunehmende Argument pro Benutzung von Radwegen an Straßen. Den Feinstaub überholender Diesel-Pkws ins Gesicht geblasen zu kriegen ist nicht nur unangenehm, sondern auf Dauer auch krankmachend (auch wenn neulich eine Community zweifelhafter Lungenfachärzte etwas anderes dazu meinte). Übrigens auch ein Argument gegen Velomobil und Liegerad (denn der Feinstaub ist in den bodennahen Luftschichten spürbar stärker konzentriert) und pro Pedelec (mit dem man so flach wie möglich atmen kann, während man auf höchster Unterstützungsstufe nur noch mit minimaler Leistung pedaliert, um den Lufthunger zu reduzieren, und dennoch das Tempo hält).