Corona-Virus

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Der Kampf um den CDU Vorsitz und damit die Kanzlerkandidatur dürfte bei gewissen POlitikern sicher Einfluß auf ihre Entscheidungen haben...
 
@Chrisol: auch bei SPD und Grünen.

Auch beim Infektionsschutz greift der Bund in die Befugnisse der Länder ein.Und natürlich wird das nach "oben" hin von den Ministerpräsidenten vertreten, von wem denn sonst? Diese Aufgaben sind zu wichtig und insbesondere auch ressortübergreifend, dass man da die Fachministerien nicht mehr eigenständig agieren können lassen kann.

Was die Schulen anlangt: wenn man in Luftfiltergeräte investieren würde (bzw. das im Sommer in aller Ruhe getan hätte), bräuchte man sich jetzt nicht verrückt zu machen. Wenn ich es getan hätte (ich habe drüber nachgedacht), würde mich das angesichts des unsinnigen Berufsverbots erst recht ärgern.

Und damit man micht nicht misversteht: mir geht es nicht um mein bisschen Einkommen (es ginge mir aber deutlich besser, wenn die Novemberhilfe nicht so arg nach Windei riechen würde). Mir geht es darum, dass die Einschränkungen angemesen und verhältnismäßig sind - und das geht nur dann, wenn man dort ansetzt, wo sie auch tatsächlich und erkennbar einen Nutzen bringen.
 
Mir geht es darum, dass die Einschränkungen angemesen und verhältnismäßig sind - und das geht nur dann, wenn man dort ansetzt, wo sie auch tatsächlich und erkennbar einen Nutzen bringen.
Ja.
Allerdings war im Sommer abwarten angesagt und dann "Schule auf" um jeden Preis. Mit dem von dir genannten Vorgehen hätte man jetzt evtl. mehr Spielraum...
 
da hat sogar das Bundesverfassungsgericht bereits gegen mich entschieden. Das Urteil kenne ich noch nicht genau, wichtig scheint allerdings die angekündigte Entschädigung zu sein.
Hmpf. Tattoo- und Piercing-Studios im Saarland haben offenbar eine bessere Lobby als du, die dürfen nämlich wieder aufmachen. Und im Kielwasser hinterhergefahren sind Kosmetikstudios und Massagepraxen (BR-Newsticker, heute 17.31 Uhr), die sich deshalb ungerecht behandelt fühlten.
 
haben offenbar eine bessere Lobby als du
genehmere Richter.

Hier übrigens die Pressemitteilung des Saarlands: https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/pressemitteilungen/pm_24_20.html

Mal sehen, ob die Argumentation in die Gerichte anderer Länder ausstrahlt. Und mal sehen, was dann im Licht des neuen Infektionsschutzgesetzes bleiben wird, bei dem sich Spahn vermutlicheinen Persilschein für derlei irrwitzige Maßnahmen ausstellen lassen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anzahl der Schlüssel ab 28.Nov.png

Außerdem habe ich seit dem 8. konstant 18 Überprüfungen :unsure:
Zum dritten Mal in Folge weniger Schlüssel !
Anzahl der Schlüssel ab 28.Nov.png
Anzahl der Überprüfungen 17 :unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Krankenschwester aus South Dakota beschreibt Patienten, die mit lebensbedrohlichen Covid19-Symptomen nicht glauben wollen, daß sie daran erkrankt sind und sich teilweise weigern, sich von ihren Verwandten zu verabschieden, weil sie der Meinung sind, sie würden wieder gesund werden. Die republikanische Gouverneurin wird damit zitiert, daß ihre Bevölkerung glücklich sei, weil sie frei sei.
South Dakota hat fast 60% Positivenquote bei PCR-Tests und 5x soviel Tote bezogen auf die Bevölkerung wie Deutschland.


Gruß,

Tim
 
sich Spahn vermutlicheinen Persilschein für derlei irrwitzige Maßnahmen ausstellen lassen wird
Bitte nicht diese Polemik. Nach Kritik an der Neufassung des IfSchG wurde -insbesondere beim §28a- nachgebessert.
Ich lese da:
beck-aktuell schrieb:
dass Entscheidungen über Maßnahmen zur Corona-Eindämmung "insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten" sind [mit]
-allgemeine öffentliche Begründungspflicht
-Pflicht zur Befristung
-Verhältnismäßigkeitsgebot
-Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen
-Welche Schritte nötig sein könnten, soll darin einzeln aufgelistet werden
-soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen
und nichts von irrwitzigen Maßnahmen.
BTW: (und unter Betonung, dass ich Dich, Beate in dieser Schärfe jetzt nicht anspreche) momentan wird öffentlich viel unangemessene Kritik, argumentationsfrei und ohne das Ziel einer Diskussion vor Augen zu haben herausgeschrien. Leute mit ernsthaften Anliegen und argumentiver Kritik werden vor lauter Schreihälsen kaum noch wahrgenommen.
Um diese Aussage zu illustrieren: Ich habe zeitweise den Blog von Dennis Schneble (größtenteils ein Fahrrad-Blog mit gesellschaftskritischen Beiträgen) gern gelesen. Mittlerweile verbreitet er lediglich Polemik, das tue ich mir nicht mehr an. Ein "Multiplikator" weniger.

Gruß
Christoph
 
genehmere Richter.
nein, die Rechtsgrundlage im Saarland war objektiv angreifbar. Dort waren nämlich nicht nur Friseurbetriebe sondern auch Tatoo- und Piercing-studios von der Betriebsschließung ausgenommen und die Ungleichbahandlung der Massage- und Kosmetikbetriebe gegenüber Tatoo- und Piercing-studios nicht hinreichend sachlich begründet.
In anderen Bundesländern sind Tatoo- und Piercing-studios geschlossen und nur Friseurbetriebe geöffnet. Bei Friseurbetrieben wird diese Priviligierung gegenüber den anderen körpernahen Dienstleistungen sachlich damit begründet, dass diese Dienstleistung zur Grundversorgung gehört. Ein Besuch im Tatoo- oder Piercing-studio läßt sich in der Regel ja ohne gravierende Nachteile beliebig verschieben.
Analog war das ja in Bayern mit den Fitness-studios die sich gegenüber Tanzschulen (in denen ein stark eingeschränkter Betrieb weiter erlaubt war) benachteiligt sahen.
Bleibt abzuwarten ob die Saarländische Regierung darauf analog zur Bayrischen Regierung reagiert und die Gleichbehandlung von Massage- und Kosmetikstudios mit Tatoo- und Piercingstudios dadurch sicherstellt dass jetzt einfach alle diese Betriebe ohne Ausnahmen geschlossen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bleibt abzuwarten ob die Saarländische Regierung darauf analog zur Bayrischen Regierung reagiert und die Gleichbehandlung von Massage- und Kosmetikstudios mit Tatoo- und Piercingstudios dadurch sicherstellt dass jetzt einfach alle diese Betriebe ohne Ausnahmen geschlossen werden.
Genau: Haare selber schneiden!
Gleiches Unrecht für alle :ROFLMAO:
 
nein, die Rechtsgrundlage im Saarland war objektiv angreifbar. Dort waren nämlich nicht nur Friseurbetriebe sondern auch Tatoo- und Piercing-studios von der Betriebsschließung ausgenommen und die Ungleichbahandlung der Massage- und Kosmetikbetriebe gegenüber Tatoo- und Piercing-studios nicht hinreichend sachlich begründet.
Wenn Du Dir die Pressemitteilung über das Uteil angeschaut hättest, hätte Dir eigentlich auffallen müssen, dass hier vornehmlich und vor allem wesentlich mit der objektiv höheren Infektionsgefahr beim Friseur begründet worden ist. Und das ist 1:1 auf die Situation in allen anderen Ländern übertragbar.
 
Wenn Du Dir die Pressemitteilung über das Uteil angeschaut hättest, hätte Dir eigentlich auffallen müssen, dass hier vornehmlich und vor allem wesentlich mit der objektiv höheren Infektionsgefahr beim Friseur begründet worden ist.
Das hat aber keinen Einfuss darauf, daß die Argumentation der Grundversorgung bei Anbietern von Gesundheitsservices und Friseuren wegen der explizit genannten Kombination an "körpernahen" Dienstleistungen für Friseur+Tatto+Piercing einfach ersatzlos wegfällt und in der Pressemitteilun deswegen nur im Antrag und nicht in der Begründung auftaucht. Damit hat sich das Gericht also gar nicht befasst.

Gruß,

Tim
 
Da Du offenbar nicht lesen kannst, für die anderen hier der Text - es geht um seine sehr grundlegende Verpflichtung zur Anwendung des mildesten Mittels und der sachlichen Rechtfertigungspflicht des Verordnungsgebers. Und daran fehlt es in der aktuellen Situation an allen Ecken und Enden. Das ist übrigens auch Teil des Problems, das da gestern zwischen Bund und Ländern aufkam, und es zeigt, wie sehr unser Rechtsstaat gerade in Gefahr ist.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass das umfassende Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen unter Berücksichtigung der von den Antragstellern dargelegten umfangreichen Sicherungsmaßnahmen und Hygienekonzepten voraussichtlich eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen in der Verordnung zugelassenen „körpernahen Dienstleistern“ darstellt. Nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsgeschehen lasse sich keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung des Corona-Virus entnehmen. Sachlich nicht zu rechtfertigen sei die in dem § 7 Abs. 4 S. 3 der Rechtsverordnung enthaltene Privilegierung des Weiterbetriebs von Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios im Verhältnis zu den einem vollständigen Verbot unterworfenen Gewerben der Antragsteller. Vergleiche man die von den Antragstellern geschilderten, strengen Hygienevorgaben unterliegenden Arbeits- und Betriebsabläufe insbesondere mit den durch einen deutlich höheren Kundendurchlauf geprägten Friseursalons sei es nicht nachvollziehbar, warum unter dem hier maßgeblichen Kriterium der Pandemiebekämpfung Massage-Praxen und Kosmetikstudios vorläufig geschlossen werden müssten, wohingegen die Friseurgeschäfte aus Sicht des Verordnungsgebers hinnehmbar erschienen.
 
und es zeigt, wie sehr unser Rechtsstaat gerade in Gefahr ist.
Ja, weil dank dieser Klagen und Sonderrechten (nein, die Ausnahme für Frisöre war schwachsinnig!) der einzige Weg für wasserdichte Anordnung das vollständige Verbot aller nicht überlebensrelevanten Bereiche ist. Für die bessere Kontrolle kann man dann eventuell noch ein Passierscheine einführen, damit nur noch die Personen auf der Straße anzutreffen sind, die auch wirklich da sein müssen...
 
Da Du offenbar nicht lesen kannst, für die anderen hier der Text
Danke, den hattest Du ja schon verlinkt. @Nobbi und ich lesen den anders als Du. Wie bei der Reaktion in Bayern ersichtlich, geht es vor Gericht wirklich nur um den Gleichheitsgrundsatz ohne sachliche Begründung der Ausnahmestellung der Ausnahmen von der Regel (Grundbedarf), siehe die Reaktion Bayerns mit der nachträglichen Schließung von Tanzschulen (Ausnahmeannahme: Schule - ist aber Freizeit und keine Bildung im eigentlichen Sinn).
Daß die Infektionsgefahr nicht ausreichend unterschiedlich ist, um ohne Einordnung in Grundbedarf und nicht Unterschiede zu rechtfertigen, ist ja gar nicht strittig. Aber vor Gericht geht es um formale Begründungen und nicht um nach gesundem Menschenverstand äquivalente Infektionsrisiken.
Also Friseursalon offen, alles andere zu -> nicht anfechtbar
Friseursalon und Tattoostudio offen, aber Massagesalon geschlossen -> anfechtbar

Gruß,

Tim
 
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