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a) Nicht zugelassene Leuchten, mit denen man auch Nachts in der Gegend rumfahren kann und was sieht
b) zugelassene Leuchten, welche einen eher miminalen Bereich vor dem Vorderrad ausleuchten. Das reicht für meine 90-jährige Oma, aber mir nicht, wenn ich auf der Ebene über (nur) 30 km/h fahre.
Und einem grün gekleideten, schlecht gelaunten Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde wird das dann auch ziemlich egal sein, dass die nicht blenden. Für den zählt dann nur die Zulassung.
Ich bitte daher darum die Diskussion um die STVO-Konformität zu unterlassen!
Klar "kann man". Das geht aber nur unter idealen Bedingungen wie trockene Fahrbahn und möglichst viel Mondlicht. Die letzten Tage über habe ich beim abendlich/nächtlichem *Spaziergang* schon kaum noch etwas sehen können.man kann die Spirale aus Helligkeit und Adaption der Augen prinzipiell auch nach unten durchbrechen, statt sie immer weiter nach oben zu drehen.
Allerdings geht das nicht in der Stadt und nicht, wenn andere mit mehr als einem Glühwürmchen rumfahren oder rumlaufen.
b) zugelassene Leuchten, welche einen eher miminalen Bereich vor dem Vorderrad ausleuchten. Das reicht für meine 90-jährige Oma, aber mir nicht, wenn ich auf der Ebene über (nur) 30 km/h fahre.
Ich persönlich finde es übrigens besser wenn jemand eine illegale Lampe anbaut damit er sieht wohin er fährt als wenn jemand eine illegale Geschwindigkeit fährt weil er nicht sieht wohin er fährt.
Warum sollte man Suchscheinwerfer (die übrigens völlig legal sind solange man sie als solche verwendet) aufs Dach bauen wenn es reicht das Fernlicht einzuschalten?
Licht kann man nie genug haben!
Legal sind die nicht, off Road ist ja nicht zwingend ein abgeschlossenes Privatgrundstück.Die "Off-Road"-Scheinwerfer sind auch am Rad völlig legal, wenn Du sie als solche verwendest.
Das Fernlicht hängt in erster Linie davon ab wie hoch man die Lampe einstellt. Und Jürgen hat ja offensichtlich niemanden behindert.An einem Fahrrad ist nun mal kein Fernlicht vorgesehen. Und auch am Auto darfst Du das nur benutzen, wenn Du damit niemand anders störst oder gar gefährdest.
Du überforderst mich nicht, aber da es nur im Velomobilforum jemanden interessiert ob meine Lampen legal sind oder nicht, habe ich bisher auf dieses Prüfzeichen keinen Gedanken verschwendet.Dacht ich mir schon. Will dich auch nicht weiter kognitiv überfordern.
Legal sind die nicht, off Road ist ja nicht zwingend ein abgeschlossenes Privatgrundstück.
... aber da es nur im Velomobilforum jemanden interessiert ob meine Lampen legal sind oder nicht, habe ich bisher auf dieses Prüfzeichen keinen Gedanken verschwendet.
Ja, klar aber mir stellt sich die Frage anders: Wie bringe ich das dem RR-Pendler, der mir mir allmorgendlich mit seiner Blendgranate entgegenkommt bei?Wo ist das Problem, zum Abblenden dreht man die Lampe einfach runter!
Ja, klar aber mir stellt sich die Frage anders: Wie bringe ich das dem RR-Pendler, der mir mir allmorgendlich mit seiner Blendgranate entgegenkommt bei?
Gruß
Christoph