Fände ich aber besser, weil eindeutig. Fehlender Sicherheitsabstand!
Alleinschuld des Auffahrenden in jedem Fall? Nun ja, wenn jemand ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung vollzieht, sollte dieser mindestens eine Mitschuld bekommen. Diese kann aber doch nicht allein auf der Annahme basieren, daß es Verkehrsteilnehmer
gibt, die das mit Absicht machen, um Versicherungsbetrug zu begehen. Wenn, dann sollte es dafür Zeugen, mindestens aber klare Indizien, wie eine entsprechende Historie der betreffenden Vollbremser geben.
Aus der Sicht des Gerichtes sind oft bei einem Unfall beide Parteien zumindest Mitschuld. Genau so wie ich provozieren kann, das mir jemand hinten drauf fährt. Es gibt z.B. Versicherungsbetrüger, welche nach eine Abfahrt von der Autobahn den nachfolgenden PKW im Rückspiegel beobachten und genau in dem Augenblick, wo der nachfolgende weit nach Links schauen muss um zu sehen ob er auf die Vorfahrtsstraße rechts abbiegen muss, mal kurz auf die Bremse treten um ein Auffahrunfall zu erzeugen.
Deshalb ist auch nicht immer der Auffahrende allein Schuld.
Das halte ich für sehr bedenklich. Pauschale Mitschuld eines jeden Vorausfahrenden an einem Auffahrunfall, nur weil es Leute gibt, die dies zwecks Versicherungsbetrug provozieren? Das ist meines Erachtens so, als würde man jedem Opfer einer Schießerei eine Mitschuld daran geben, von einem Projektil getroffen worden zu sein, mit der Begründung, daß es suizidale Menschen gibt, die sich bewußt Lebensgefahren aussetzen, weil sie auf eine finale Erlösung hoffen.
Wenn es keine entsprechenden Indizien oder Beweise gibt, kann man doch nicht irgendetwas einfach annehmen, bloß weil es dies gibt.
Noch eine simple Analogie zu solchen Pauschalisierungen: "Viele Menschen sagen nicht die Wahrheit, also muß jeder Mensch pauschal als Lügner gelten."
Ist es wirklich das, was unser Rechtswesen vorsieht? Ich denke nicht. Wenn nicht anderweitige Gründe für solch eine Haftungsteilung vorliegen (und solche Gründe gibt es vermutlich unzählige, die sich von Fall zu Fall unterscheiden, aber davon müssen halt erst einmal welche vorliegen), dann halte ich solch eine Entscheidung für mindestens fragwürdig. Wie hier schon öfter erwähnt wurde, kann man verschiedene Urteile daher wohl nicht einfach als Vergleich heranziehen, ohne genau alle Details abzuwägen.