Unfall Strada - PKW Vorfahrt genommen

Hallo noch mal und Danke an alle für Eure Einschätzungen. Als Fazit nehme ich erstmal mit, dass die Rechtslage, oder zumindest die Rechtssprechung, nicht so eindeutig ist. Ich werde mir jetzt erstmal einen Anwalt nehmen und Schadenersatzansprüche stellen. Mal sehen, was die Versicherung mir anbietet, und was - wenn wir uns nicht einigen - die Gerichte dazu sagen werden. Glücklicherweise habe ich eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
Ich werd dann mal berichten, wie es ausgegangen ist.
Übrigens: Hat noch jemand ein Velomobil anzubieten, vielleicht sogar ein Strada und wohnt am besten auch noch in der Bremer Gegend? Ok, wahrscheinlich nicht, aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben...(y)
Ach ja, noch ne Frage: Ich werd mich natürlich noch beim räderwerk oder in Holland nach Reparaturmöglichkeiten erkundigen, komme da aber erst Mitte nächster Woche zu. Aber vielleicht gibt es ja auch unter euch Fachkundige, die mir schon mal vorab sagen können ob an meinem Strada überhaupt noch eine Reparatur möglich und sinnvoll sein wird. Ich denke mal nicht: Die Schnauze ist natürlich eingedrück, eingerissen, zersplittert (ist ein Carbon-Strada) und der Tretlagermast verbogen.

@henningt
Danke für den Hinweis auf Dr. Reich. Wäre so nicht auf ihn gestoßen, da er sich ja zumindest auf seiner Homepage nicht als Experte für Verkehrsrecht ausgibt. Aber wenn du mit ihm gute Erfahrungen gemacht hast, werde ich mich mal an ihn wenden.

Gruß
Harald
 
Moin,
gut das dir nicht mehr passiert ist.
die mir schon mal vorab sagen können ob an meinem Strada überhaupt noch eine Reparatur möglich und sinnvoll sein wird
Schicke am besten Bilder vom Rad an Velomobiel, die können dann eventuell schon sagen, in welche Richtung es geht (reparieren dürfte immer gehen, die Frage ist wie teuer und wie schwer wird das Rad...).

Ciao,
Andreas
 
Heho,
hatte einen ähnlichen Unfall.
-Die Strafe für den nicht benutzten Pflicht-Radweg mußte ich nicht zahlen (war aber auch Verletzt/ Krankenhaus)
-Der Anwalt machte einen(falschen) guten Eindruck.
-Habe gelernt das ein Anwalt nur eine hilfe Stellung ist / selber schlau machen und dem Anwalt sagen was er TUN soll.
-Versicherungen wollen sich vor Zahlungen drücken und kommen mit schamlosen Argumenten.
-Eigenes verhalten wie die Geschwindigkeit oder den Gründen auf der Str. gefahren zu sein z.B. "wollte links abbiegen" dem Gegner erst zu nennen wenn es für einen selbst zum Vorteil wird.
-Vorsicht mit Äußerungen auch im Internet (wie hier), Versicherungen lesen gerne mal mit.
-Eine über den Anwalt mir angebotene endgültige Zahlung sollte ich laut meines Anwalts annehmen "mehr geht da nicht!" war seine aussage - hatte darauf selbst mit der generischen Versicherung Kontakt aufgenommen und die Zahlung erheblich erhöhen können.
Für mich stellt sich auch die Frage wie erkennt man einen guten Anwalt?
Vielleicht kommt ein guter Anwalt per Rad ins Büro ;-)

Viel Glück und mach dich darauf gefasst das es lange Dauern kann
 
Moin Harald,
weiterhelfen kann ich dir nicht, aber du hast ja hier schon Tipps bekommen.
Gut, dass dir nichts passiert ist! Ich hoffe auch für dich, dass alles einen guten Gang geht.
Gruß hein ein
 
Bestell Dr. Reich einen schönen Gruß, mittlerweile kennt der sich rund um's Thema Velomobil aus (hat u.A. meinen Unfall sowie den von Jens Buckbesch abgewickelt)
Den wollte ich auch empfehlen.
Ich habe ihn zwar noch nicht persönlich kennen gelernt, aber er ich konnte ihn ruhigen Gewissens an Jens weiterempfehlen, da er bereits mehrfach erfolgreich den ADFC vertreten hat.
So wurden südwestlich von Bremen viele Lollis im Auftrag eines Liegeradlers entfernt.

Gruß
Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
schon mal vorab sagen können ob an meinem Strada überhaupt noch eine Reparatur möglich und sinnvoll sein wird. Ich denke mal nicht: Die Schnauze ist natürlich eingedrück, eingerissen, zersplittert (ist ein Carbon-Strada) und der Tretlagermast verbogen.
Hast du eigentlich Bilder vom Strada? Abgesehen von den tragischen Umständen finde ich Bildern von Frontalcrashs von VM / Liegerädern wichtig, damit man auch z.B. beim 4-Rad Brainstorming ggf. Verbesserungen einbeziehen kann.
Warst du wirklich 50km/h schnell beim "Einschlag"? Das klingt für mich selbst in einem VW unrealistisch, dass du dir so "wenig" getan hast. Das ist echt eine Bestätigung wie sicher VM sind.(y) Mit einem Rennrad will ich mir das gar nicht vorstellen und 50km/h erreiche ich bei uns im Westerwald bergab auch öfter.
 
Einen Anwalt halte ich auch für sinnvoll, damit nicht mit zweierlei Mass gemessen wird.
Ein E-bike hätte ebenfalls die Straße benutzen dürfen, und wäre für den Autofahrer nicht minder exotisch gewesen. Und ein Motorroller ist für viele genau wie ein Motorrad schlechter einschäzbar als ein Pkw.
Und bei Pkws hat sogar ein zu schnell überholender auf der Gegenspur Vorfahrt ohne Mitschuld. Laut Polizei. Und laut Abwicklung durch Versicherung.

Und wenn man einen Unfall vermieden hätte durch Fahren mit erlaubten 18km/h auf Radwegen, dann erstrecht mit der Verbringung des Gesäßes auf das heimische Sofa. Allerdings auch das des Unfallverursachers.

Das kann doch nicht als Argument im Straßenverkehr angeführt werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
wollte noch mal kurz berichten, wie der Stand der Dinge ist: Die Versicherung argumentiert - wie ich vermutet habe - dass mich eine erhebliche (50%!) Mitschuld trifft, da ich den Radweg nicht benutzt habe. Mein Anwalt wird jetzt vor Gericht mit dem Punkt 23 der schon von @henningt hier zitierten Verwaltungsvorschrift argumentieren. Bin sehr gespannt, wie die Sache ausgehen wird, nicht nur wegen dem Geld, sondern weil ich gerne wüsste, wie die Gerichte zu einer Radwegebenutzungspflicht für Velomobile stehen. Wäre ja schon eine ziemliche Einschränkung für uns Velomobilfahrer, wenn wir immer auf dem Radweg fahren müssten.
Falls jemand von euch von Gerichtsentscheiden zu genau diesem Thema weiß, wäre es nett, wenn ihr mir das mitteilen würdet.
 
Hallo zusammen,
wollte noch mal kurz berichten, wie der Stand der Dinge ist: Die Versicherung argumentiert - wie ich vermutet habe - dass mich eine erhebliche (50%!) Mitschuld trifft, da ich den Radweg nicht benutzt habe. .

Wärst du auf dem Radweg gefahren, wäre nix passiert?
 
Wärst du auf dem Radweg gefahren, wäre nix passiert?

Solch ein Argument leuchtet zwar jedem ein, der einen gesunden Menschenverstand hat und wenn der schon mal auf einem Fahrrad gesessen hat sowieso, aber bei einer Gerichtsverhandlung spielen hypothetische Verläufe grundsätzlich keine Rolle, da geht es nur darum, welcher Schaden entstanden ist und wer dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann.
 
Hallo Harald ,
Falls jemand von euch von Gerichtsentscheiden zu genau diesem Thema weiß, wäre es nett, wenn ihr mir das mitteilen würdet.
Nochmal der Hinweis auf das Buch "Recht für Radfahrer" und den in Fahrradkreisen recht bekannten Autor Dietmar Kettler. Wenn Dein Anwalt kein Fachmann für Verkehr ist, ist das schlecht. Er sollte auch mit den Erkenntnissen der Unfallforschung, BASt und co. argumentieren können.

Dann und nur dann (einen unvoreingenommenen Richter vorausgesetzt) halte ich Deinen Eigenanteil an den Kosten für möglicherweise minimal.
 
Jein, den materiellen Schaden hat man mir nach ein paar Monaten ersetzt, alles weitere (Ausfall der vermieteten Werbefläche usw) läuft die Frist noch bis Anfang Mai, sonst geht es zum Gericht [emoji21]
 
Die Versicherung argumentiert - wie ich vermutet habe - dass mich eine erhebliche (50%!) Mitschuld trifft, da ich den Radweg nicht benutzt habe.
Magst Du berichten/verlinken, welcher Radweg das war? Gerne auch per PN, falls Du das öffentlich nicht möchtest. Da ich auch aus der Ecke bin, interessiert es mich.

Grüße und viel Erfolg!
Heiko
 
Du warst Vorfahrtsberechtigt, alles andere ist unerheblich. Auch auf dem Radweg hättest du Vorfahrt gehabt. Die 50% Mitschuld, die die Versicherung hier - man muß leider sagen wie üblich - dem Unfallopfer andichten will, muß man im Prozeß nur bestreiten. Ohne nähere Begründung übrigens. Die Versicherung ist dann in der Pflicht, die angebliche Mitschuld beweisen zu müssen, insbesondere weshalb daß Nichtbefahren des vorfahrtsberechtigten Radwegs ursächlich für den Unfall gewesen sein soll. Das Gestocher im Nebel würde ich gerne miterleben wollen.
 
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