Unfall Strada - PKW Vorfahrt genommen

Oha! Das könnte man doch zum "happening" machen und eine Sternfahrt zum Gericht organisieren :whistle:
 
So, nun ist gestern nach 15 Monaten endlich die Gerichtsverhandlung gewesen. Leider nicht ganz mit dem von mir erhofften Ergebnis:

Zu klären war einerseits die Frage, in wie weit mich eine Mitschuld an dem Unfall trägt (nicht nur wegen der Nichtbenutzung des Radweges, sondern auch ggf. wegen weiterer Dinge, die der Versicherung so eingefallen sind wie schlechte Sichtbarkeit des Velomobils weil so niedrig, nicht ausreichende Beleuchtung, überhöhte Geschwindigkeit,….). Die Versicherung wollte mir da ja glatte 50 % ! Mitschuld zuweisen. Andererseits gab es dann auch noch einige weitere Differenzen bzgl. der Höhe der Schadensregulierung (Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall, Kosten für den Transport des Stradas nach Dronten, Einbeziehung meines Veräußerungserlöses,…) Um nicht über all diese Punkte endlos zu streiten, hat der Richter einen Vergleich angeboten. Dieser ist deutlich zu meinem Gunsten ausgefallen: Ich werde nur etwa 300 Euro weniger bekommen als ich gefordert habe. So weit, so gut, aber damit war mein Wunsch nach einem richterlichen Urteil, dass die Fahrbahnbenutzung für Velomobile zulässt, nicht erfüllt. Daher hatte ich für mich schon beschlossen, den Vergleich nicht anzunehmen, und ggf. in Berufung zu gehen, um dann von höherer Stelle eine Entscheidung über die (Nicht-)Benutzungspflicht zu erwirken. Leider musste ich mich dann von meinem Anwalt aufklären lassen, dass eine Berufung nur möglich ist, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen meiner Forderung und der mir zugebilligten Zahlung 500 Euro übersteigt. Somit ist der Gang in eine Berufung für mich also gar nicht möglich, so dass ich dem Vergleich zugestimmt habe. Da die Versicherung aber noch bis zu 13. Juni Zeit hat sich für oder gegen die Annahme des Vergleichs zu entscheiden, besteht also die Möglichkeit, dass es doch noch zu einem Berufungsverfahren kommt. Also, vielleicht wird es doch noch mal ein richterliches Urteil zur Benutzungspflicht von Radwegen für Velomobile geben…
 
So, die Sache ist immer noch nicht abgeschlossen. Die gegnerische Seite hatte den Vergleich nicht akzeptiert. Darauf hin hat es dann eine weitere Verhandlung gegeben und jetzt, ein weiteres halbes Jahr später endlich das Urteil, was für mich nicht so günstig aussieht, wie der ursprünglich vom Richter vorgeschlagene Vergleich: Ich habe 25 Prozent Mitverschulden zu tragen! Für mich absolut unbegreiflich: Mir wird die Vorfahrt genommen, der Tatbestand wird von niemandem bestritten, aber ich werde zu 25 Prozent mitschuldig gespochen. Das interessante ist, das mir diese Mitschuld gar nicht primär aufgrund der Nichtbenutzung des nach Meinung der Versicherung für mich benutzungsflichtigen Radweges zugeschrieben wird. In seinem Urteil nimmt der Richter keine Stellung zur Frage der Benutzungsplicht, sondern schließt sich im wesentlichen der Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen, dass sie so schnell sind, aufgrund ihrer geringen Höhe sind sie schlecht zu sehen. Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).
Das Positive an dem Urteil ist, dass nun die Frage der Radwegebnutzungsplicht für Velomobile an höherer Stelle geklärt werden kann: Aufgrund der Höhe der mir zugesprochenen Mitschuld habe ich jetzt das Recht in Berufung zu gehen. Das werde ich jetzt tun...
 
Mein "gefällt mir" gilt der Möglichkeit und besonders Deinem Entschluss in Berufung zu gehen.
Die Logik dieses Urteils lautet für mich wie folgt:
"von Allem im Straßenverkehr, was die Mehrheit noch nicht kennt und von dem auch ich nicht weiß was es ist, darf ich erwarten, daß es nicht schnell ist und muß es nur halbherzig (na gut: dreiviertelherzig) beachten, egal was es ist und egal wie schnell es tatsächlich ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wünsche Dir weiterhin gute Nerven bei dem Gepangel mit Deinem Unfallgegner!und Erfolg beim nächstenUrteil !
Gruß Krischan
 
Paragraph 1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass KEIN anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das gilt nicht nur für andere Autofahrer, oder "typische Hindernisse" wie Fußgänger. Sondern für alles was sich auf der Fahrbahn befindet. -> Revision. Vielleicht erwischt man mal einen Richter der sein Leben nicht unbedingt nur durch die Windschutzscheibe seiner S-Klasse sieht..
 
Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen, dass sie so schnell sind, aufgrund ihrer geringen Höhe sind sie schlecht zu sehen. Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).

Mit Velomobil gibt es also pauschal 25% Strafe.

Und beim Liegerad? Oder einem sportlichen Trike? 20% weil (vielleicht) etwas höher?

Und Triathlon/Zeitfahrrad in Aero-Haltung - ok, die sind ja richtig lahm und doch nicht ganz so tief: 15%!

Nur die freundliche Oma auf dem Holland-Rad bekommt null Prozent. Aber, ach!, das war ja 'ne Silver-Surferin mit 25 km/h-Stütze im Hinterrad: Wumm, wumm, da macht der Richter auch nicht lange rum.

PS: Das Zitat der Versicherung ist übrigens auf jeden Verkehrsteilnehmer so anwendbar.
 
Das interessante ist, das mir diese Mitschuld gar nicht primär aufgrund der Nichtbenutzung des nach Meinung der Versicherung für mich benutzungsflichtigen Radweges zugeschrieben wird. In seinem Urteil nimmt der Richter keine Stellung zur Frage der Benutzungsplicht,

Das ist ja schon mal positiv bedeutet bei einer Revision kann man sich meines rechtlichen Wissens her nicht an der Benutzungspflicht aufhängen, da dies keine Bewertung im Urteil fand.

sondern schließt sich im wesentlichen der Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen, dass sie so schnell sind, aufgrund ihrer geringen Höhe sind sie schlecht zu sehen. Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).

Ok das ist natürlich Bullshit im Quadrat. Ein Velomobil ist von aussen genauso wie ein City-El und mehr als ein Kart erkennbar. Diese Leichtkraftfahrzeuge sind sogar bis zu 70 km/h zugelassen. Am Besten du weist deinen Anwalt darauf hin, dass es auch so kleine Dinger als zugelassene Kraftfahrzeuge gibt. Mit dem Wissen kann man evtl einen besseren Standpunkt haben ála "Was der TÜV und das KBA ohne Murren durchwinken, kann nicht gefährlich sein, oder beim Unfall eine Mitschuld bekommen. Dem fällt sicher etwas ein! :)

Ich drücke dir die Daumen! :)
 
Und ich frage mich was wohl geschehen wird, wenn Velomobile, da Fahrräder künftig den Radweg nutzen müssen auch wenn dieser durch genannte Einschränkungen kaum zu befahren sei. Man könnte argumentieren, dass in diesem Fall das Velomobil die Geschwindigkeit anzupassen hätte.
Ich sehe es übrigens genauso, dass alleine die von einem VM erreichte Geschwindigkeit als Grund nicht ausreicht um auf der Fahrbahn fahren zu dürfen. Auch Automobile können schneller fahren und müssen ihr Tempo innerorts zügeln. So lange die Autolobby so übermächtig ist, so lange bleiben wir eine belächelnde Minderheit, leider....
 
@DuckAmuck
......und die Handbiker nicht vergessen...
Mir stellen sich die Haare bei diesem Urteil
Revision. Vielleicht erwischt man mal einen Richter der sein Leben nicht unbedingt nur durch die Windschutzscheibe seiner S-Klasse sieht..
Da muss ich Patrick Recht geben, aber so ein Unterfangen wie Revision kann auch finanziell ganz schön daneben gehen. Man weiß ja, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
 
so lange bleiben wir eine belächelnde Minderheit, leider
Wieso leider? So lange wir das überhebliche Belächeln derer, die das für den Erwerb eines Selbstwertgefühls nötig haben, mit einem Lächeln nehmen, ist doch alles gut. Jeder hat es selbst in der Hand, dahinter zu steigen, daß Überheblichkeit bedeutet, daß man sich nur selbst schadet.
Ich finde: Belächelnde (= sich an Überheblichkeit ergözende Menschen) sind zu bedauern. Schade für sie, daß sie sich so im Unglück verrennen.
Okay, somit hast Du recht: leider können sie unsere Freude nicht teilen.
 
so lange bleiben wir eine belächelnde Minderheit, leider....
oder zum Glück..

wenn wir nimma Minderheit sind,
dann kommens auf Ideen wie: bei dem Tempo brauchts Motorradbremsen, Motorradhelm, Sitzgurte, ....
und am Radweg dürf ma auch nimma fahren oder umgekehrt...

in Österreich darf ich im Moment ja quasi überall fahren... bin mehrspuriges Fahrrad, somit darf ichs mir aussuchen..
am Ring wird man zwar trotzdem auf den danebenliegenden Radweg geschickt.. find ich aber auch ok dort..
 
Hallo,
es gibt auch eine Betriebsschuld,
wenn man mit einem Verkehrsmittel
unterwegs ist, was nicht so sicher ist,
wie ein Auto, und man verletzt sich bei
einem Unfall, ist man zu einem Teil
selbst Schuld.
Dies gilt wohl auch bei Nichtverschulden.
Ist mir mit dem Motorrad passiert.

Immer noch fassungslos Wolfram
 
In seinem Urteil nimmt der Richter keine Stellung zur Frage der Benutzungsplicht, sondern schließt sich im wesentlichen der Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen,
Tja, schade, schade, ein versierterer Verkehrsrechts-Anwalt hätte diese absurde Betrachtung möglicherweise besser auseinander genommen. In der Literatur gibt es jede Menge Fehlurteile, die dem KFZ-Fahrer die ständige Vorsicht und das Rücksichtnehmen nach §1-3 der StVO ersparen möchten. Ein Buch hierzu mit Auflistung von interessanten und krassen Fällen gibt es für 20 Euro zu kaufen.
 
Hallo,
es gibt auch eine Betriebsschuld,
....
Dies gilt wohl auch bei Nichtverschulden.
Ist mir mit dem Motorrad passiert.

Das wollte ich auch gerade einwerfen ... Recht ist kompliziert.

Ganz anderes Beispiel aber ähnliche Logik. Meine Frau hat einen Kratzer mit ihrem Rad an der Stoßstange eines Autos verursacht. Gutachter wurde einbestellt, weil unsere Haftpflicht für den Schaden nicht aufkommen will. Auf der gegenüberliegenden Seite der Stoßstange ist fast der gleiche Kratzer nochmal. Vorher entstanden und nicht beseitigt. Jetzt argumentiert unsere Haftpflicht sinngemäß folgendermaßen: "Es gibt bereite eine Vorschaden. Die Geschädigte hat diesen nicht beseitigt. Scheint ihr also nicht so wichtig zu sein Kratzer zu beseitigen ... warum sollten wir dann zahlen?" Und bei Vergleichsfällen haben Versicherungen mit dieser Begründung Recht bekommen. Das die Geschädigt beim 1. Kratzer Opfer von Unfallflucht war und den Kratzer nicht aus eigener Tasche (ca. 1000€) beseitigen lassen wollte zählt dabei nicht.

Dennoch würde ich auch in Revision gehen ... ich würde mich auch auch an Kosten beteiligen 20-50€ ( überlege gerade was es mir wert wäre). Wenn du finanzielle Unterstützung dafür brauchst richte doch ein PayPalkonto ein auf das man spenden kann.
 
Darf ich fragen, ob bei der Sichtbarkeit konkret auf die Räder eingegangen wurde? Ich sehe das immer als Schwachstelle schneller Velomobile mit geschlossenen Radkästen / Hosen. Da hat die Versicherung ja relativ leichtes Spiel zu sagen, dass man Räder samt Reflektoren verdeckt hat....

Andererseits ist dein Strada ja vorne offen und hinten werden bei normalen Rädern durch Taschen auch die Mäntel / Reflektoren verdeckt.
 
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