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Gute Entscheidung. Ein gemeingültiges Urteil zur RwBPfl von Velomobilen wäre andernfalls auch nicht herausgekommen. So bleibt Dein Schaden begrenzt.so dass ich dem Vergleich zugestimmt habe
Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen, dass sie so schnell sind, aufgrund ihrer geringen Höhe sind sie schlecht zu sehen. Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).
Das interessante ist, das mir diese Mitschuld gar nicht primär aufgrund der Nichtbenutzung des nach Meinung der Versicherung für mich benutzungsflichtigen Radweges zugeschrieben wird. In seinem Urteil nimmt der Richter keine Stellung zur Frage der Benutzungsplicht,
sondern schließt sich im wesentlichen der Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen, dass sie so schnell sind, aufgrund ihrer geringen Höhe sind sie schlecht zu sehen. Wer sich dennoch mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr begibt "...nimmt absehbar und objektiv in Kauf, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden." (wörtliches Zitat der Versicherung).
Da muss ich Patrick Recht geben, aber so ein Unterfangen wie Revision kann auch finanziell ganz schön daneben gehen. Man weiß ja, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.Revision. Vielleicht erwischt man mal einen Richter der sein Leben nicht unbedingt nur durch die Windschutzscheibe seiner S-Klasse sieht..
Immer langsam mit den jungen Pferden. Es sind schon reichlich Urteile von der nächsten Instanz kassiert worden. Auch pro kleiner Mensch.Man weiß ja, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Ich drücke @schwimmrad ganz fest die Daumen.Es sind schon reichlich Urteile von der nächsten Instanz kassiert worden. Auch pro kleiner Mensch.
Wieso leider? So lange wir das überhebliche Belächeln derer, die das für den Erwerb eines Selbstwertgefühls nötig haben, mit einem Lächeln nehmen, ist doch alles gut. Jeder hat es selbst in der Hand, dahinter zu steigen, daß Überheblichkeit bedeutet, daß man sich nur selbst schadet.so lange bleiben wir eine belächelnde Minderheit, leider
oder zum Glück..so lange bleiben wir eine belächelnde Minderheit, leider....
Tja, schade, schade, ein versierterer Verkehrsrechts-Anwalt hätte diese absurde Betrachtung möglicherweise besser auseinander genommen. In der Literatur gibt es jede Menge Fehlurteile, die dem KFZ-Fahrer die ständige Vorsicht und das Rücksichtnehmen nach §1-3 der StVO ersparen möchten. Ein Buch hierzu mit Auflistung von interessanten und krassen Fällen gibt es für 20 Euro zu kaufen.In seinem Urteil nimmt der Richter keine Stellung zur Frage der Benutzungsplicht, sondern schließt sich im wesentlichen der Argumentation der Versicherung an, die da ungefähr lautet: Velomobile sind in Deutschland unbekannt, ein Autofahrer kann nicht damit rechnen,
Hallo,
es gibt auch eine Betriebsschuld,
....
Dies gilt wohl auch bei Nichtverschulden.
Ist mir mit dem Motorrad passiert.