StVZO wird überarbeitet

Das mag sein, weil ohne Anwalt die verrücktesten Sachen probiert werden. Ob die darauf beruhende Minderung selber auch gesetzeskonform ist, ist eine andere Frage (im Falle von fehlenden Pedalreflektoren wahrscheinlich nicht).

Aber nicht jeder Fall landet vor Gericht. Deshalb halte ich es in diesem Falle für nützlich, den Graubereich zu beseitigen.
Anders sieht's bei der Frage aus, wieso man beim VM beliebige Felgen auf die 70er Trommelbremsen speichen und damit 70 fahren darf, während ein Pedelec schon mit den falschen Reifen die Zulassung verliert. Da muss man vielleicht nicht unbedingt schlafende Hunde wecken...


Viele Grüße,
Stefan

Welches Pedelec braucht eine Zulassung? Welches Pedelec verliert die Zulassung wenn ich andere Reifen montiere? Für den Privatkunden gedacht. Das Hersteller andere Vorgaben haben mag sein.
Fahrräder und Pedelecs haben keine begrenzte Höchstgeschwindigkeit ausser es stehen entsprechende Schilder an der Straße. Sonst gilt das Sichtfahrgebot.
 
Hi Bergauf, Du hast da mit der Beleuchtungshöhe einen guten Punkt angesprochen.
Dieser spaltet sich mMn in zwei Unterpunkte: sehen und gesehen werden.
Sehen: Du hast richtig geschrieben, dass die Scheinwerfer erst bei einer passenden Höhe korrekt ausleuchten. Sind sie zu niedrig montiert, so passt das vorberechnete Leuchtbild nicht mehr. Abhilfe würde ein Reflektor für Niedrigmontage bieten. Aber die Berechnung ist teuer und lohnt daher erst ab einer bestimmten Losgröße. Also nix.
Gesehen werden: die anderen schauen im Straßenverkehr nicht ständig demütig nach unten. Das fällt einfach zu wenig auf.
Ich würde eine Lösung favorisieren, welche im linken und rechten Außenspiegel eine Lampe mit Normalreflektor integriert. Entspricht dem Gesetz, macht hell, macht sichtbar, lässt sicht mittels CAD und 3D-Drucker recht einfach realisieren.

Das ist ja alles Theorie: Welliger Straßenbelag, Kuppen und Federwege verändern die Leuchtweite der Scheinwerfer ständig. Je mehr, je tiefer der Scheinwerfer angebracht ist.
Ein bischen Blenden, mein Gott, ist schon mal jemand auf einem linksseitigen Radweg gefahren... und geblendet worden? Von wem? Ah, die bösen Autofahrer. Wer ist schuld? Der Radwegbauer, der Gesetzgeber mit den Bestimmungen für Leuchtkegel beim PKW-Scheinwerfer oder der Radfahrer der diesen Radweg benutzt?
Oder mal mit einem 2,4 Watt-Glühwürmchen-Scheinwerfer mit Leuchtkegel auf 10m eingestellt mit 30km/h schnell gefahren. Viel zu dunkel für die Geschwindigkeit. Mit Fahrrädern kann man jetzt viel schneller fahren als früher. Da sollte auch die Beleuchtung an Fahrrädern aktualisiert werden. Bei Autos gibt es Xenon und jetzt auch Laserlicht da sollte auch bei Fahrrädern deutlich nachgelegt werden. Zum Glück ist da B&M sehr aktiv.

Man kann nicht alle Rechte nur für sich beanspruchen. Ein bischen miteinander ist im Straßenverkehr viel angesagter. Ist doch kein Krieg.
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Hallo,



Ja, lasst uns die Fahrbahnmarkierungen abschaffen, und die Bordsteine erst recht.

Gruß, Klaus

Last uns die SUV abschaffen, die sind so hoch da kann man nicht mehr nach unten schauen. :cautious:
 
Moment mal, wo ist jetzt eigendlich der Unterschied zwischen StVZO und StVO?

Also wenn die StVZO nur für Händler relevant ist, brauche ich dann nix an meinem in Holland privat gekauftem Vm nachbessern, um bei einem Unfall auf der sicheren Seite zu sein? Also was jetzt die Beleuchtung angeht...
 
o_OUm in einem Faden mit dem Titel "StVZO wird überarbeitet" sinnvoll mitzudiskutieren...
...na, war wahrscheinlich dann doch als Fangfrage gemeint.:cool:
Also habe mal grob recherchiert, ob mich als Radfahrer die StVZO tangiert. Und da es wohl leider so ist, darf ich doch wohl genauso sinnfrei mitdiskutieren, hoffentlich.

Ich war mal vor 3-4 Jahren Abends mit dem Auto unterwegs. Da kam mir etwas mit einem niedrigen, aber hellem, Scheinwerfer entgegen. Dachte zuerst an einen einäugigen Sportwagen. Aber es überkam mich trotzdem nicht das Verlangen drüber zu möllern. Warum auch? Ich konnte es erkennen und es fuhr auf der Gegenspur. Also was solls.

Es war ein Milan. (Bergschnecke?)

Also wenn ich den gut sehen konnte, dann erwarte ich das von anderen auch.

Aber wie kann man das von einem Gesetztgeber erwarten, auf Exoten wie Velomobile einzugehen. Ich glaube, das noch nicht mal der ADFC das auf dem Schirm hat, genauso wie mit Pedalreflektoren.

Lehnt sich die Höhenangabe etwa an einer Vorgabe für Pkws an?

Und inwieweit darf ein Radreflektor verdeckt sein? Ich denke da beim UP an den Rockschutz vom Hollandrad...

Und dann ich bin bei Wikipedia drüber gestolpert, das die StVZO abgebaut werden soll. Daraus soll dann FBV, FZV und FGV werden. o_O ( überschnappender Smiley)

Welchen Sinn hat es eigendlich dann noch, die StVZO zu ändern?

Das kanns doch nur bei uns geben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mich schon immer gefragt, ob man die (verbotene) Verwendung von Nazi-Symbolen nicht ganz legal verweigern darf. Müßte eigentlich durch das Grundgesetz gedeckt sein.

Leider wollte bisher noch kein Wachmeister mit mir darüber diskutieren.
 
Nur ja, ich halte, unabhängig von der Entstehungsgeschichte, Pedalreflektoren nicht unbedingt für ein Nazisymbol.
 
Argumente gegen die Pflicht zu Pedalreflektoren

Was mich darauf bringt ... sind Pedalreflektoren eine deutsche Besonderheit, oder sind sie anderswo in Europa ebenfalls zwingend vorgeschrieben? Auf eine Besonderheit könnte man im Rahmen der offensichtlich mittelfristig angestrebten europäischen Harmonisierung ja gern verzichten.
 
Rrrrreichsverkehrrrsgesetzzzzz. Da ist es wieder. Für die waren Radfahrer nur im Weg. Z.B. der Versuch des Verbotes am Fahrrad einen elektrischen Scheinwerfer anzubringen, weil sonst die Autofahrer geblendet werden.
Pedalreflektoren eine deutsche Besonderheit….?."Am deuttschschen Wesen sssoll die Welt genessssssen". Gute Nacht Vaterland.
 
Was mich darauf bringt ... sind Pedalreflektoren eine deutsche Besonderheit, oder sind sie anderswo in Europa ebenfalls zwingend vorgeschrieben?

zu spät... zumindest in dem UK...
http://www.cyclelaw.co.uk/legality-of-cycle-lighting-accessories

"Under The Road Vehicles Lighting Regulations 1989 and its subsequent amendments, cyclists must have a white front light[1] and red rear lights lit at night,[2] have their cycle fitted with a red light reflector on the rear[3] and each pedal needs two amber light reflectors, one on the leading edge and the other on the trailing edge."
 
Es gibt keine Zulassungen in der Maschinenrichtlinie.
Der Hersteller muss lediglich eine Risikoanalyse durchführen um sein Produkt am Ende als sicheres Produkt bezeichnen zu können.
Dies bestätigt er mit einer Konformitätserklärung und dem CE-Zeichen.

Schwierig wird es für den Hersteller, wenn einzelne Komponenten ausgetauscht werden. Es ist dann nicht immer klar, wer für welche Schäden haftet.
Um hier einem unkalkulierbarem Risiko aus dem Weg zu gehen, stehen in der Bedienungsanleitung oft Hinweise zu zugelassenen Komponenten.

Gruß
Bernd
 
Ja, German-Angst ...
Das sehe ich nicht so. Wir fahren hier alle (oder zumindest die meisten) mit vernünftiger Licht-, Blink- Reflektorausstattung herum, die unseren Aufenthalt im Straßenverkehr sicherer macht, aber nicht absolut gesetzestreu ist. Damit hab ich erst mal kein Problem. Wenn nun aber die Möglichkeit besteht, die künftigen Regelungen so mitzubeeinflussen, dass man nicht nur sicher unterwegs ist, sondern zusätzlich auch noch den Regeln des Gesetzgebers folgend, dann ist das für mich ein großer Zugewinn und es lohnt sich, im Voraus an den Formulierungen so lange herumzuschrauben, dass die allermeisten Radfahrer auch einer Kontrolle durch einen angepissten Polizisten beruhigt entgegensehen können.

Viele Grüße,
Martin
 
Was mich darauf bringt ... sind Pedalreflektoren eine deutsche Besonderheit, oder sind sie anderswo in Europa ebenfalls zwingend vorgeschrieben? Auf eine Besonderheit könnte man im Rahmen der offensichtlich mittelfristig angestrebten europäischen Harmonisierung ja gern verzichten.
Die Pedalrefelktoren sind wohl auf eine Rettungsaktion unter Kumpeln entstanden. Firma kurz vor der Pleite, Kumpel im Ministerium macht das passende Produkt zur Pflicht, Firma gerettet. Ich muss noch mal den Kunden fragen der mir das erzählt hat ... fährt noch ein Original OPEL.
 
Ist kein „Tolo-Tretstrahler“, aber Glasreflektor mit "G-Nummer" (keine "Karlsruher-Wellenlinie", also v0r 1949 oder DDR):
IMG_1708.jpg
Anton Loibls, "Pedal-Rückstrahler" wurden mit der StVO (ohne Z) von 1937 zur Pflicht. An damit ausgestattete Räder mussten keine roten Reflektor angebracht werden (RR). Die Regelung erwies sich aber als sicherheitstechnischer Murx, so dass mit der "Fahrradnovelle"(!) von 1940 rote Schlusslichter mit Reflektor zur Pflicht wurden.

BTW:
Beim Thema Fahrradbeleuchtung gibt es noch mehr "alte Kameraden" (Infos ungeprüft aus d.r.f.):
Die Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung einer "elektrischen Lichtmaschine" für Fahrräder findet sich erstmalig in der am 1. Februar 1980 in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur StVZO vom 15. Januar 1980 (PDF). Der damals zuständige Staatssekretaer, war Lothar Wrede, Ex-OB aus Hagen (Varta; Union nebenan in Froendenberg)...

Gruß
Christoph
 
...
BTW:
Beim Thema Fahrradbeleuchtung gibt es noch mehr "alte Kameraden" (Infos ungeprüft aus d.r.f.):
Die Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung einer "elektrischen Lichtmaschine" für Fahrräder findet sich erstmalig in der am 1. Februar 1980 in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur StVZO vom 15. Januar 1980 (PDF). Der damals zuständige Staatssekretaer, war Lothar Wrede, Ex-OB aus Hagen (Varta; Union nebenan in Froendenberg)...

Gruß
Christoph

Und da besteht tatsächlich ein Zusammenhang? Varta ist ein klassischer Batteriehersteller. Warum sollte ausgerechnet so jemand sich für Lichtmaschinen einsetzen? Oder hatte Varta damals eine Dynamoprduktion? Auch frage ich mich ob Arbeitsplätze in Fröndenberg einem Hagener Oberbürgermeister und Lokalpatrioten wirklich so wichtig waren? Denn "nebenan" ist das auch nur auf der Karte. Gleichzeitig wäre Bumm in Meinerzhagen auch nicht so viel weiter weg. Ich will nicht ausschließen das hier Lobbyarbeit stattgefunden hat, aber wenn das die einzigen Hinweise sein sollen finde ich das doch arg konstruiert.
 
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