Hatte einer der Polizisten eine Body-Cam oder hast Du selbst das Verhalten der Polizisten gefilmt?
Ich hab eine Diktierapp auf der Startseite vom Smartphone, die kann man unbemerkt mitlaufen lassen, falls die Ordnungshüter nicht gefilmt werden wollen.
Ich weis nicht wie das in der Schweiz mit Datenschutz aussieht. Aber in Deutschland sind geheime Aufnahmen von Gesprächen nicht erlaubt, bei Veröffentlichung, bei der Erkennbar ist wer hier gesprochen hatte, macht man sich sogar strafbar. Eine BodyCam haben unsere Beamten hier meiner Info nach nicht.
Aus Deiner Schilderung geht hervor, dass Du trotz allem die Selbstbeherrschung gewahrt hast und die Ereignisse inzwischen sogar mit einem gewissen grimmigen Humor schildern kannst.
Du hast meinen höchsten Respekt, ich wäre wohl richtig ausgerastet.
Ja das habe ich. Es hätte wohl nichts gebracht, wenn ich laut geworden wäre, und die Beamten zurechtgestutzt hätte. Bringt in der Situation eh nichts und für den Autofahrer wäre das dann noch sicher der innere Reichsparteitag geworden.
Mir stellt sich das so dar, als wärst du zu weich im Umgang mit Menschen. Du hättest den Beamten sofort darauf hinweisen müssen, daß der Genuß größerer Mengen Alkohol sich im Straßenverkehr auch für Radfahrer verbietet. Das hat auch der Gesetzgeber so beschlossen. Du würdest dich schon sehr wundern, daß er als Polizeibeamter davon anscheinend nichts weiß. Außerdem könne man eine Fahne nur riechen, sehen nur wenn man sie anzündet. Ist aber ebenfalls verboten. Damit hättest du den Mann aus seinen Tagträumen wachgerüttelt, die Situation wäre eskaliert ohne das man dir einen juristischen Vorwurf daraus machen könnte.
Nur komme ich selten in einer solchen Situation spontan auf solche Sprüche
Manchmal muss man sich in Schlachten auch zurückziehen um den Krieg zu gewinnen.
Wenn Polizeibeamte merken, da kennt sich jemand aus mit der STVO, wird ihnen häufig die eigene Unkenntnis bewußt und sie agieren vorsichtiger.
Ich habe da eher eine andere Erfahrung gemacht. Wenn Polizisten merken, dass jemand sich in der StVO besser auskennen als sie, werden sie ziemlich grimmig und man verärgert sie.
Klar kann ich zu einem gewissen Grad verstehen, bei den Haufen Reichsbürgern aktuell, ist das Fell sicher nicht mehr ganz so dick.
Dennoch vermisse ich die Kritikfähigkeit bei der Polizei.
Zugleich ist in der von Konsch zitierten Äußerung der Ansatz des Unfallgegners, das eigene Fehlverhalten zu bagatellisieren und die Geringschätzung für den anderen Verkehrsteilnehmer auszudrücken, spürbar.
Daher werde ich heute Abend nochmals Kontakt mit der Dienststelle aufnehmen und Strafanzeige gegen den Verursacher stellen. Als Hintergründe werde ich sein Verhalten aufführen, dass er nach dem Unfall zeigte. Hoffe ich gerate an einen gescheiten Staatsanwalt
Warnweste auf dem Trike ist mit etwas breiterer und höherer Sitzlehne von hinten übrigens so sinnvoll wie Pedalreflektoren im VM...
Die ganze hässliche Situation scheint mir seitens der beteiligten Autler ein klassisches Beispiel für: "Hauptsache emotional Partei ergreifen und schnell weg, bevor die Stichhaltigkeit der Argumente auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft wird."
Ich hatte ja schon eigentlich den obligatorischen Helm-Bullshit vermisst. Aber nach dem Toten-Winkel hätte ich eventuell meine Selbstbeherrschung verloren. Denn wie man sieht, wenn er in den Spiegel geschaut hätte, hätte er mich ohne Probleme gesehen.
Dann ist doch alles korrekt. Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit tritt die Ordnungswidrigkeit zurück. (§ 21 OWiG)
Der Autofahrer hat also keinen Freifahrtschein fürs Trike-abschießen - braucht nur noch ein wenig bis ihm das klar wird.
Dir wünsche ich natürlich gute Besserung, die Saison beginnt.
Danke, ich hatte nur in Erinnerung, dass es trotzdem ein Bußgeld geben würde, da war ich auf dem falschen Dampfer. Für den fehlenden Fahrzeugschein und FS hätte es dagegen IMHO dennoch ein Bussgeld geben sollen...
Der Zeitungsartikel ist ja überraschend neutral. Auch wenn es in der Überschrift immer so dargestellt wird, als sei der Radfaherer der Übeltäter. Denn der rammte ja aktiv den armen Mercedesfahrer.
Für mich ist der gesamte Text der Schwäbischen in keinster Weisse neutral.
Es wird so dargestellt, als ob ich auf der Fahrbahn gefahren wäre, der Autofahrer mich überholte und wenig später rechts abbiegen wollte.
Hierbei wäre es mir nicht mehr möglich gewesen zu bremsen und ich wäre dem Autofahrer hinten drauf gefahren. Dies stimmt so in keinster Weisse, da ich auf dem Radweg unterwegs war. Dies vermittelt mal wieder ein falsches Bild und schiebt mir den schwarzen Peter zu.
Ausserdem wurde ich verletzt und verletzte mich nicht selber...