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Was lernen wir daraus?
-> Achtet als Radfahrer sehr sorgfältig darauf, ob beim Abbiegen wartepflichtige Autofahrer plötzlich zu Fuß weiterlaufen.
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Was lernen wir daraus?
Auf solch kombinierten Strecken gilt: ....
Zeichen 241 bezeichnet einen getrennten Rad- und Fußweg.Vor Ort befindet sich ein Zeichen 241. Rad- und Gehweg sind durch Zeichen 295 von einander getrennt.
Vielleicht solltest du nochmal den gesamten Text durchlesen...Wenn dieser Weg ein Kombinierter wäre, dann wäre an der bestimmten Örtlichkeit zum gegebenen Zeitpunkt es kein Problem gewesen dort 30 zu fahren, da dort keine Eingänge etc sind...
Das ist schlicht falsch.Wenn der Weg nicht ungewöhnlich breit ist, darfst Du auf einem kombinierten Weg nämlich mit einem Trike gar nicht schnell fahren ("Bremsplatten"), denn Du musst auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auch auf die, die erst einen Meter vor Dir auf den Weg treten.
Habt es ihr in D schön . in A ist offiziell bei 20 ode 25km/h schluss (weiß es selbst grad nicht)- aber wird wohl nur im Schadensfall geprüft werden ...aber mehr lassen die Fahrbahnbeschaffenheiten wohl eh oft nicht zu bzw. die Gefahrensichtverhältnisse bei den vielen Hauseinfahrten, wo in A normalerweise der Radweg immer unterbrochen wird...Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt
Wieso sollen KFZler noch mehr Pflichten haben als Radfahrer?? - ich denke, man sollte es so aufteilen, wie es am Einfachsten ist, zu einem friedlichen Miteinander zu finden.Und KFZ Fahrer? Die müssten dann ja NOCH mehr Pflichten haben. Warum wird es immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer abgewälzt?
Frei nach Radie Eriwan: Im Prinzip ja, aber:Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt.
Heißt also ein Radweg neben einer Bundesstraße darf ich bei freier Sicht Ausserort 100 km/h fahren?Das ist schlicht falsch.
Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt. Einzige Ausnahme. Wenn Fußgänger auf dem Weg sind, dann ist die Geschwindigkeit anzupassen. Ohne kann man laufen lassen.
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Nun, zumindest darfst Du mit dem Rad auf der Fahrbahn der Bundesstraße schneller als 100 fahrenHeißt also ein Radweg neben einer Bundesstraße darf ich bei freier Sicht Ausserort 100 km/h fahren?
Da frage ich mich hin und wieder, wie die Argumentation bei Liegerädern von hinten, bei teilverkleideten Trikes und erst recht bei VMs aussieht. So vielleicht?Frei nach Radie Eriwan: Im Prinzip ja, aber:
- Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
Weil sie einen gefährliches Fahrzeug bewegen und damit alle anderen aus der Natur der Sache an Leib und Leben mehr gefährden als andere. Für die ganz Langsamen: Legst Du Dich lieber unter das Vorderrad eines Autos/Reisebusses oder unter das eines Fahrrades/Tretrollers und falls erstes: Mit welchen Folgen?Wieso sollen KFZler noch mehr Pflichten haben als Radfahrer
So wie ich das mitbekommen habe ist das bei euch viel besser: Wer schneller als 25km/h fahren will muss auf der Fahrbahn fahren, weil er den Radweg nicht mehr benutzen darf.Habt es ihr in D schön . in A ist offiziell bei 20 ode 25km/h schluss (weiß es selbst grad nicht)
Naja, genauso wie halt ein KFZler Fährräder "erschnüffeln" können soll in manchen Augen.Aber als Radfahrer soll man hellseherische Fähigkeiten mitbringen und plötzlich querende PKW "erschnüffeln". Am besten noch von hinten kommend.. (Wie hier wieder eine 16 Jährige vom LKW überfahren wurde diese Woche.. "Übersehen")
Naja, also wenn ich mit dem VM mit 40km/h einen Mofafahrer von der Seite treffe, geht es ihm vermutlich nicht viel anders, als wenn er von einem Auto abgeschossen wird- ist genauso eine Waffe, die man sogut wie möglich unter Kontrolle haben sollte.falls erstes: Mit welchen Folgen?
Ein Pkw stupst Dich an und Du bist Matsch, die beschleunigte Masse stellt kinetische Energie dar.
Es mag gegenüber Abertausenden Pkw-Verkehrstoten sicher auch mal das ein oder andere (beklagenswerte) Unfallopfer eines Radfahrers geben, aber hier sollte Einsicht eintreten: Mit Faktor 10.000 höhere Aufmerksamkeitspflicht!
Ich müsste mich mal ïnformiern, das wäre ja toll. Aber ich glaube, von der Nutzungspflicht sind nur Rennräder ausgenommen, die dann für Trainingszwecke auch nebeneinanderfahen dürfen - ich glaube, die werden aber definiert durch ein Gewicht <12kg.So wie ich das mitbekommen habe ist das bei euch viel besser: Wer schneller als 25km/h fahren will muss auf der Fahrbahn fahren, weil er den Radweg nicht mehr benutzen darf.
Was willst du uns damit sagen? Es war weder ein gemeinsamer Weg, noch ein Fußgänger beteiligt.
JaWenn ich nur noch so schnell fahren darf, wie es andere von mir erwarten (und die gehen von sich selber aus, also ca. 10-15km/h), dann kann ich das Rad auch stehen lassen und zu Fuß gehen.
Naja, also wenn ich mit dem VM mit 40km/h einen Mofafahrer von der Seite treffe, geht es ihm vermutlich nicht viel anders, als wenn er von einem Auto abgeschossen wird- ist genauso eine Waffe, die man sogut wie möglich unter Kontrolle haben sollte.
Genauso wie man mit einem Fahrrad genauso jemanden totfahren kann als mit dem Auto- mit letzeren geht es aber sicher leichter bzw. schneller, das hast du sicher recht (wobei es teilweise durch die weichen Partien auf der Motorhaube sanfter sein dürfte, wenn die Geschwindigkeit genauso nieder wäre).