Erster Vorfahrts-Unfall mit Trike - inkl. Bullshitbingo

Auf solch kombinierten Strecken gilt: ....

da gilt eben nicht, was du schreibst, denn:

Vor Ort befindet sich ein Zeichen 241. Rad- und Gehweg sind durch Zeichen 295 von einander getrennt.
Zeichen 241 bezeichnet einen getrennten Rad- und Fußweg.
Und alles sind Spekulationen: niemand weiß, wie schnell der TO unterwegs war, er selbst auch nicht (kein Tacho).
 
Bei einigen hört es sich so an als ob @K0nsch eine Teilschuld an dem Unfall hat, dass finde ich überhaupt nicht.
Das einzige was das hier, finde ich, wieder zeigt ist doch das Radwege gefährlich sein können.

Grüße Matthias
 
Vielleicht solltest du nochmal den gesamten Text durchlesen...Wenn dieser Weg ein Kombinierter wäre, dann wäre an der bestimmten Örtlichkeit zum gegebenen Zeitpunkt es kein Problem gewesen dort 30 zu fahren, da dort keine Eingänge etc sind...

Wenn dort ein kombinierter Geh- und Radweg gewesen wäre, dann hätte laut Urteil ein Radfahrer damit rechnen müssen, "dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können". (Fahrzeuge, sagen die!)

Ich finde ja auch, dass der Autofahrer Schuld hat. Aber wenn dort ein kombinierter Geh- und Radweg gewesen wäre, hätte ich meine Zweifel, ob es rechtlich wirklich 100% eindeutig und gerichtsfest gewesen wäre oder ob dem Radfahrer vor Gericht vielleicht auch eine Mitschuld wegen zu hoher Geschwindigkeit angelastet werden könnte. Man kann ja ausrechnen, wie viele Meter man zum Beschleunigen auf 30 km/h braucht und schauen wie viele Meter vor der Unfallstelle es einen Hausausgang gibt, eine Ausfahrt, parkende Autos aus denen ein Fußgänger springen könnte, Stellen an denen ein Fußgänger über die Straße kommen und auf den Fußweg treten kann, ... Ich wollte vor einer Überraschung vor Gericht (mit einem gewieften gegnerischen Anwalt) warnen. Nicht mehr und nicht weniger.

Aber das hat sich ja nun erledigt, weil es kein kombinierter Weg ist und das konkrete Urteil hier nicht passt.
 
@kOnsch: Nicht ärgern, nur wundern...
Zu dem Unfall gehören zwei Beteiligte, einen trifft die Schuld, weil er mit 2 Tonnen Masse einen ungeschützten Verkehrsteilnehmer ummangeln wollte- Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Ciao Krischan
 
Wenn der Weg nicht ungewöhnlich breit ist, darfst Du auf einem kombinierten Weg nämlich mit einem Trike gar nicht schnell fahren ("Bremsplatten"), denn Du musst auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auch auf die, die erst einen Meter vor Dir auf den Weg treten.
Das ist schlicht falsch.
Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt. Einzige Ausnahme. Wenn Fußgänger auf dem Weg sind, dann ist die Geschwindigkeit anzupassen. Ohne kann man laufen lassen.

Und.. Radfahrer müssen mit allem rechnen, wie z.B. aus Einfahrten schießenden Fahrzeugen, PKW die ohne zu blinken einem die Vorfahrt nehmen usw. usw.
Und KFZ Fahrer? Die müssten dann ja NOCH mehr Pflichten haben. Warum wird es immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer abgewälzt?
Zudem kannst du die Leute die Nachts so fahren das sie auf Sicht anhalten können wohl an einer Hand abzählen.. Mit Abblendlicht sind bei Dunkelheit laut div. Gerichtsurteile 40 erlaubt, mit Aufblendlich 70. Ich seh hier ausnahmslos mit Abblendlicht 100-120.
 
Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt
Habt es ihr in D schön . in A ist offiziell bei 20 ode 25km/h schluss (weiß es selbst grad nicht)- aber wird wohl nur im Schadensfall geprüft werden ...aber mehr lassen die Fahrbahnbeschaffenheiten wohl eh oft nicht zu bzw. die Gefahrensichtverhältnisse bei den vielen Hauseinfahrten, wo in A normalerweise der Radweg immer unterbrochen wird:(...


Und KFZ Fahrer? Die müssten dann ja NOCH mehr Pflichten haben. Warum wird es immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer abgewälzt?
Wieso sollen KFZler noch mehr Pflichten haben als Radfahrer?? - ich denke, man sollte es so aufteilen, wie es am Einfachsten ist, zu einem friedlichen Miteinander zu finden.
Es gibt genau Regeln, auch wenn die Rechtsverdreher diese ständig rumdrehen, wenn es zu Prozessen kommt.
Aber jeder hat Rechten und Pflichten und wenn jemand wissentlch oder unwissentlich sich ein Recht nimmt, das ihm nicht zustellt, hat der andere wenn möglich zu kompensieren - wenn möglich, gut gegangen, wenn nicht, dann schepperts halt.
Ich denke, jeden passiert es manchmal, dass man wo nicht schaut, meist passiert dabei nichts, weil u.u. gar niemand da war, ab und zu hat man halt Pech, so traurig es auch ist.
Dann ist das Wichtigste für den Geschädigten das Vergeben und für den Verursacher dazu zu stehen, sich zu entschuldigen und für den tatsächlich entsprechenden Schaden aufzukommen bzw. dessen Versicherung.

Leider sind halt die Versicherungen schon so gemein, dass sie in die Polizze schreiben, dass man die Schuld nie zugeben darf, denn das ist Sache der Ermittler, sonst kann es zu Regressklagen kommen (in meiner Autoversicherung steht so eine Klausel in diese Richtung).
Das macht das ganze etwas traurig, finde ich - vielleicht hatte der Mercedesfahrer auch so eine Versicherung.

Beste Grüße aus Grenoble,
Franz

Ps: Wo ich grad bin, da ist auch so ein Radweg vorm Hotel und da war auch ein Radfahrer rechts neben mir - ich schaute in den Spiegel und sah ihn- wäre er aber tiefer gewesen als das Seitenfenster und bereits neben der Fahrertür gewesen, weiß ich nicht, ob ich ihn hätte sehen können (Opel Mokka)- aber wenn man ihn überholt, sollte es einem dann doch wundern, wenn man ihn dann nicht mehr sieht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt.
Frei nach Radie Eriwan: Im Prinzip ja, aber:
  • Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).

  • Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mir 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).
Das kann also nach hinten losgehen. Alles deutlich über 25km/h wird im Zweifelsfalle nicht akzeptiert werden.

Gruß
Christoph
 
Das ist schlicht falsch.
Man darf auf solchen Wegen so schnell fahren wie es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn daneben erlaubt. Einzige Ausnahme. Wenn Fußgänger auf dem Weg sind, dann ist die Geschwindigkeit anzupassen. Ohne kann man laufen lassen.

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Heißt also ein Radweg neben einer Bundesstraße darf ich bei freier Sicht Ausserort 100 km/h fahren?
 
Meine Frage nach der Höchstgeschwindigkeit auf dem Radweg, an die dänischen Polizisten die mich mit One Haube und Hosen im Df nach 5km 70km/h+ anhielten, um auf den Radweg zu verweisen wurde mit Straße 80km/h Radweg 80km/h, Stadt 50 Straße und Radweg 50 usw... beantwortet.
 
Frei nach Radie Eriwan: Im Prinzip ja, aber:
  • Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
Da frage ich mich hin und wieder, wie die Argumentation bei Liegerädern von hinten, bei teilverkleideten Trikes und erst recht bei VMs aussieht. So vielleicht?
"Wer genau hinschaut, erkennt, dass es ein Fahrrad ist, und braucht deswegen auch nur mit den üblichen 20 km/h zu rechnen." Denn hinschauen, um die Geschwindigkeit genauer einzuschätzen, ist ja in der Situation völlig unplausibel, und wer die Dinger anderweitig genauer kennt, wird wider besseren Wissens auch nur 20 km/h annehmen.
 
Wenn ich nur noch so schnell fahren darf, wie es andere von mir erwarten (und die gehen von sich selber aus, also ca. 10-15km/h), dann kann ich das Rad auch stehen lassen und zu Fuß gehen.
Aber als Radfahrer soll man hellseherische Fähigkeiten mitbringen und plötzlich querende PKW "erschnüffeln". Am besten noch von hinten kommend.. (Wie hier wieder eine 16 Jährige vom LKW überfahren wurde diese Woche.. "Übersehen")
 
Wieso sollen KFZler noch mehr Pflichten haben als Radfahrer
Weil sie einen gefährliches Fahrzeug bewegen und damit alle anderen aus der Natur der Sache an Leib und Leben mehr gefährden als andere. Für die ganz Langsamen: Legst Du Dich lieber unter das Vorderrad eines Autos/Reisebusses oder unter das eines Fahrrades/Tretrollers und falls erstes: Mit welchen Folgen?
Ein Pkw stupst Dich an und Du bist Matsch, die beschleunigte Masse stellt kinetische Energie dar.
Es mag gegenüber Abertausenden Pkw-Verkehrstoten sicher auch mal das ein oder andere (beklagenswerte) Unfallopfer eines Radfahrers geben, aber hier sollte Einsicht eintreten: Mit Faktor 10.000 höhere Aufmerksamkeitspflicht! Viele kapieren das, möglicherweise die meisten, aber ich will nicht an so einem verschnarchten Ochsen wie dem o.g. VERURSACHER Schaden nehmen!
Meiner Ansicht nach gibt es keine Krampfadler, sondern nur ramböse Kampfverkehrsminister.
Trotzdem nix für Ungut,
Krischan
 
Habt es ihr in D schön . in A ist offiziell bei 20 ode 25km/h schluss (weiß es selbst grad nicht)
So wie ich das mitbekommen habe ist das bei euch viel besser: Wer schneller als 25km/h fahren will muss auf der Fahrbahn fahren, weil er den Radweg nicht mehr benutzen darf.
So eine Regelung ist finde ich der Sache viel angemesser als dieses Grauzohnenrumgeeiere bei uns mit der Auslegung ob ein Radweg zun zumutbar ist, oder nicht. Auf den meisten Radwegen stellt man bei Geschwindigkeiten über 25km/h für andere ja eine tatsächliche Gefahr dar.
 
Aber als Radfahrer soll man hellseherische Fähigkeiten mitbringen und plötzlich querende PKW "erschnüffeln". Am besten noch von hinten kommend.. (Wie hier wieder eine 16 Jährige vom LKW überfahren wurde diese Woche.. "Übersehen")
Naja, genauso wie halt ein KFZler Fährräder "erschnüffeln" können soll in manchen Augen.
Ganz einfach- oder auch nicht immer. Wenn nichts erkennbar ist, fahre ich auf Sicht bzw. halbe Sicht. Ist eine Gefahr bzw. möglhe Fefahr erkennbar, z.B. uneinsichtige Ausfahrt, wo ich damit rechnen muss, dass jemand rausfährt, passe ich mein Tempo so an, dass ich in Sichtweite bis dort hin notfalls ausweichen oder Bremsen kann (=Gefahrensht). Immer tut man es zwar auch nicht, aber wenn dann was ist, hat man leider Pech und einen Unfall mitverursacht- das jat mit "Erschnüffeln" in meinen Augen nichts zu tun.

falls erstes: Mit welchen Folgen?
Ein Pkw stupst Dich an und Du bist Matsch, die beschleunigte Masse stellt kinetische Energie dar.
Es mag gegenüber Abertausenden Pkw-Verkehrstoten sicher auch mal das ein oder andere (beklagenswerte) Unfallopfer eines Radfahrers geben, aber hier sollte Einsicht eintreten: Mit Faktor 10.000 höhere Aufmerksamkeitspflicht!
Naja, also wenn ich mit dem VM mit 40km/h einen Mofafahrer von der Seite treffe, geht es ihm vermutlich nicht viel anders, als wenn er von einem Auto abgeschossen wird- ist genauso eine Waffe, die man sogut wie möglich unter Kontrolle haben sollte.
Genauso wie man mit einem Fahrrad genauso jemanden totfahren kann als mit dem Auto- mit letzeren geht es aber sicher leichter bzw. schneller, das hast du sicher recht (wobei es teilweise durch die weichen Partien auf der Motorhaube sanfter sein dürfte, wenn die Geschwindigkeit genauso nieder wäre).

Beste Grüße
Franz
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So wie ich das mitbekommen habe ist das bei euch viel besser: Wer schneller als 25km/h fahren will muss auf der Fahrbahn fahren, weil er den Radweg nicht mehr benutzen darf.
Ich müsste mich mal ïnformiern, das wäre ja toll:). Aber ich glaube, von der Nutzungspflicht sind nur Rennräder ausgenommen, die dann für Trainingszwecke auch nebeneinanderfahen dürfen - ich glaube, die werden aber definiert durch ein Gewicht <12kg.
Alle Fahrräder breiter als 80cm müss(t)en aber die Fahrbahn verwenden und alle mehrspurigen dürfen es, das weiß ich noch - außer es hat sich schon was geändert.
 
Wenn ich nur noch so schnell fahren darf, wie es andere von mir erwarten (und die gehen von sich selber aus, also ca. 10-15km/h), dann kann ich das Rad auch stehen lassen und zu Fuß gehen.
Ja(n)
Daher is es wichtig, sich dafür einzusetzen, dass die RwBPfl das Fahrbahnverbot endlich gem. den gesetzlichen Regelungen gehandhabt wird.
Daher erweist der ADFC seinen Mitgliedern einen Bärendienst, mir der Aufweichung von §45(9) und dem damit verbundenen Hype der Eimerlösung.

Für die Förderung des Radverkehrs ist nur eine "duale Lösung", also Wahlfreiheit zielführend.

Gruß
Christoph
 
Naja, also wenn ich mit dem VM mit 40km/h einen Mofafahrer von der Seite treffe, geht es ihm vermutlich nicht viel anders, als wenn er von einem Auto abgeschossen wird- ist genauso eine Waffe, die man sogut wie möglich unter Kontrolle haben sollte.
Genauso wie man mit einem Fahrrad genauso jemanden totfahren kann als mit dem Auto- mit letzeren geht es aber sicher leichter bzw. schneller, das hast du sicher recht (wobei es teilweise durch die weichen Partien auf der Motorhaube sanfter sein dürfte, wenn die Geschwindigkeit genauso nieder wäre).

Du meinst also, das wenn ich dich mit einem Medizinball (5kg) von der Seite abwerfe verletzt dich das genauso, wie wenn dieser Ball zarte 500kg wiegt und mit gleicher Geschwindigkeit in dir einschlägt?
Ja nee, is klar. Da hat jemand die Physik eindeutig verstanden.
Dann ist es auch das gleiche wenn du mit voller Kraft gegen ein Kissen boxt, oder das ne Betonwand ist.


Gruß,
Patrick

PS. warum wird bei solchen Unfällen immer sofort nach der Schuld beim Angefahrene/Überfahrenen gesucht, obwohl die Sache eindeutig ist? Selbst bei rechts-vor-links Delikten (die zwischen zwei PKW eindeutig und ohne Diskussion sind) wird bei einem Radfahrer immer die "Man sieht ihn ja nicht" Keule ausgepackt.
 
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