Hallo,
Der Paragraf lautet:
"§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) 1Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. 2Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit."
Da steht Dreiräder gar nicht drin. Insofern können nur die Kinderfahrrädern ähnlichen Kinderdreiräder gemeint sein.
Da aber in der neuen StVZO das Fahrrad definiert ist:
"§63a Beschreibung von Fahrrädern
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihnen befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
und mehrspurige Fahrräder (die ja mindestens drei Räder haben müssen) in §67 bei den Blinkern explizit genannt sind, she ich unsere Trikes eindeutig als Fahrräder (außer die mopedmäßig motorisierten) bezüglich der Verkehrsvorschriften.
Sehe ich das richtig, die Änderung der StVZO ist immernoch nicht veröffentlicht?
Mir ist auch keine Veröffentlichung bekannt.
Gruß, Klaus